Neue Nutzungsbedingungen

fabianb

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Bassix
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Guten Morgen,

unser Anwalt hatte uns vor ein paar Wochen neue Nutzungsbedingungen zugeschickt, die wir nahezu identisch auf allen Foren einfügen sollen.
Die bisherigen Formulierungen haben teils keine Gültigkeit mehr und auch bzgl. EU-Recht hat sich etwas geändert. Auch zur Künstlichen Intelligenz gibt es jetzt einen Passus.

Bevor ich das still und heimlich austausche, hier zur Ansicht.
Aber vorab: Es bleibt sonst alles wie es ist, wir werden nichts an Bassic ändern!

Nutzungsbedingungen Foren
  1. Bei der Registrierung ist eine E-Mail-Adresse anzugeben, die Du verwendest und über die wir Dich ggf. erreichen können. Wir können eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dein Nutzerkonto ist nicht übertragbar und kann jederzeit gekündigt werden. Je Nutzer darf nur ein Nutzerkonto angelegt werden.
  2. Du überträgst uns an den von Dir zur Verfügung gestellten Inhalten, das übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht, diese zu nutzen, zu verwerten, zu speichern, zu bearbeiten, zu erweitern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben oder sonst zu verändern. Ein Hinweis auf den jeweiligen Urheber ist nicht geschuldet.
  3. Beiträge, private Nachrichten, eigene Avatare und eigene Signaturen dürfen gesetzliche Vorschriften und Rechte Dritter nicht verletzen. Unerwünscht ist ferner das Einstellen, Verbreiten oder Verlinken von Inhalten, die Diffamierungen, Diskriminierungen, Beleidigungen, Hass, Bedrohungen oder Werbung enthalten. Weiterhin ist es nicht gestattet, Inhalte zu teilen, die pornografisch, obszön, gewaltverherrlichend oder anderweitig anstößig sind. Das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers ist untersagt.
  4. Die zulässige Sprache des Forums ist Deutsch, einzelne Beiträge von Nutzern dürfen von diesen gelegentlich auch auf Englisch verfasst werden.
  5. Mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte dürfen nur gepostet werden, wenn auf diese Tatsache deutlich hingewiesen wird und man an diesen Inhalten die Rechte nach Ziffer 2 übertragen werden können.
  6. Die Nutzung des Forums zu gewerblichen Zwecken ist untersagt, sofern es dem Nutzer nicht im Einzelfall gestattet wurde. Dies gilt auch für das direkt oder indirekte (z.B. Posten eines Links auf eine Auktion oder eine Kleinanzeigenwebseite) Anbieten von gebrauchten Produkten durch Verbraucher, es sei denn, dies erfolgt in einem ggf. im Forum eingerichteten Flohmarkt-Board.
  7. Wenn Du meinst, dass Nutzer gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, hast Du die Möglichkeit, solche ggf. unzulässigen Inhalte mittels der von uns bereitgestellten Möglichkeiten zu melden.
  8. Vertrauenswürdigen Hinweisgebern im Sinne der Digitale Dienste Verordnung stehen die jeweiligen Meldemöglichkeiten ebenfalls zur Verfügung. Die Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern werden grundsätzlich vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt.
  9. Für Meldungen nach Ziffer 3 oder 4 werden ggf. der Inhalt der Meldung sowie die bei der Meldung abgegebenen Daten an den Nutzer, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, übermittelt. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Nutzer nur offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
  10. Die freiwillige Überprüfung von Inhalten sowie die Prüfung von gemeldeten Inhalten erfolgt durch unsere Moderatoren. Im Einzelfall kann die Prüfung auch eine teilautomatische Verarbeitung beinhalten, wobei Entscheidungen stets durch einen Menschen getroffen werden.
  11. Wir sind bei einem Verstoß gegen die Regelungen der Ziffer 3 berechtigt, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
    • Verwarnung des Nutzers
    • Löschung von Inhalten
    • Sperrung des Zugangs
    • Ausblenden von Inhalten
    • Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten
    • Einschränkung der Nutzung unserer Dienste, insbesondere der Möglichkeit, Inhalte veröffentlichen zu können
    • Vorläufige oder endgültige Sperrung des Nutzer-Kontos
  12. Die Sperre eines Nutzers erfolgt nur nach seiner vorherigen Anhörung, soweit dies dem Zweck der Sperrung nicht entgegensteht. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden wir die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Rechte der Betroffenen berücksichtigen. Zu den zu berücksichtigenden Umständen, ob ein Verstoß vorliegt und wie dieser zu ahnden ist, gehören zumindest:
    1. die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt wurden,
    2. deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Einzelinformationen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemachten Meldungen,
    3. die Schwere der Fälle der missbräuchlichen Verwendung, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen sowie
    4. die von dem Nutzer, der Person, der Einrichtung oder dem Beschwerdeführer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können.
  13. Sofern wir eine Maßnahme ergreifen oder dies ablehnen sollten, werden wir den betroffenen Nutzer bzw. Einreicher der Beschwerde im Rahmen der uns gesetzlich obliegenden Verpflichtungen über die Maßnahme und ihre Begründung informieren.
  14. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
  15. Dieser Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem Staat haben solltest, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Solltest Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei jedoch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, unberührt bleiben.
  16. Sofern Du keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben solltest, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag an unserem Sitz.

Grüße
Fabian
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, damit wäre mein aktueller Avatar schon mal Gegenstand der Nutzungsbedingungen, da mit KI erstellt.
 
Danke für die Info. Mir war allerdings nicht klar, dass ihr ein sehr weit über das einfache Nutzungsrecht (sprich: nur in diesem Forum) hinausgehende gesamte Urheberrecht z.B. an unseren Fotos (die ich auch woanders verwende und z.B. mit ©️ kennzeichne - klar, sind ja meine) habt. Dem würde ich dann nämlich hiermit gerne widersprechen!
 
Meins wurde mit der AI Kamera meines Smartphones fotografiert, daher sicherheitshalber geändert.
 
Danke für die Info. Mir war allerdings nicht klar, dass ihr ein sehr weit über das einfache Nutzungsrecht (sprich: nur in diesem Forum) hinausgehende gesamte Urheberrecht z.B. an unseren Fotos (die ich auch woanders verwende und z.B. mit ©️ kennzeichne - klar, sind ja meine) habt. Dem würde ich dann nämlich hiermit gerne widersprechen!
Da wäre eine Erklärung vielleicht hilfreich. So verstanden, würde ich dem wohl auch nicht zustimmen wollen... Welchem Zweck dient denn dieser Passus?
 
Danke für die Info. Mir war allerdings nicht klar, dass ihr ein sehr weit über das einfache Nutzungsrecht (sprich: nur in diesem Forum) hinausgehende gesamte Urheberrecht z.B. an unseren Fotos (die ich auch woanders verwende und z.B. mit ©️ kennzeichne - klar, sind ja meine) habt. Dem würde ich dann nämlich hiermit gerne widersprechen!

Das ist ein schwieriger Punkt. Denn letztlich ist der Forenbetreiber derjenige, der die Inhalte wieder ausspielt für andere. D.h. er braucht die Rechte über Inhalte im gewissen Rahmen.
Der Punkt dürfte aber nicht neu sein, oder? Es ist aber schade, dass das Recht nicht zweckgebunden nur auf dieses Forum beschränkt wird.
Der AI Punkt ist dann auch klar - solange die Rechtefrage von AI Erzeugnissen nicht geklärt ist, kann man sie dann ja auch nicht weitergeben. Es sei denn, man hat ein eigenes privates Model am Laufen.

Aber es ruft einem wieder ins Gedachnis, dass man nicht eben mal Bilder von anderen Seiten posten kann (z.B. Screenshots von anderen Seiten).
 
Ich habe Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klausel:
"Du überträgst uns an den von Dir zur Verfügung gestellten Inhalten, das übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht, diese zu nutzen, zu verwerten, zu speichern, zu bearbeiten, zu erweitern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben oder sonst zu verändern. Ein Hinweis auf den jeweiligen Urheber ist nicht geschuldet."

Zur Begründung auf die Schnelle folgendes:


§ 307 BGB (Inhaltskontrolle)

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

§ 32 UrhG - Angemessene Vergütung​

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.



OLG Hamburg, Urteil v. 01.06.2011 - Az.: 5 U 113/09
AGB-Klauseln, die auf eine Rechteeinräumung abzielen, ohne dem Urheber eine Gegenleistung zuzugestehen, benachteiligen diesen i.d.R. unangemessen und sind daher unwirksam.


BGH, Urteil vom 27. 9. 1995 – I ZR 215/93 – Pauschale Rechtseinräumung; OLG Köln (lexetius.com/1995,465)
1. Zum Umfang der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte in einem Gesellschaftsvertrag zur Führung eines Architektenbüros.
2. Nach der allgemeinen Zweckübertragungslehre, die ihren gesetzlichen Niederschlag in § 31 Abs. 5 UrhG gefunden hat, deren Anwendungsbereich aber über diese Bestimmung hinausgeht, bestimmt sich bei einer pauschal formulierten Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte der (inhaltliche, räumliche und zeitliche) Umfang der Rechtseinräumung nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck. Dies gilt auch dann, wenn der Wortlaut der Rechtseinräumung eindeutig ist.
3. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine pauschale Nutzungsrechtseinräumung dem Vertragszweck entspricht, trägt derjenige, der sich darauf beruft.
 
Da wäre eine Erklärung vielleicht hilfreich. So verstanden, würde ich dem wohl auch nicht zustimmen wollen... Welchem Zweck dient denn dieser Passus?
Der Zweck ist wahrscheinlich, dass mit unseren Inhalten, die dem Passus nach dann nicht mehr uns gehören und die beliebig genutzt und verändert werden können, u.a. KI „gefüttert“ wird. Wir dürfen KI allerdings nicht benutzen (wahrscheinlich wegen Copyright…) Kannste dir nicht ausdenken. 🤦🏻‍♂️
Deshalb widersprechen (so wie man es ja auch bei Meta machen kann, damit keine KI gefüttert wird).
Aber stimmt - eine Erklärung des o.g. Anwalts wäre hilfreich.
 
Der Zweck ist wahrscheinlich, dass mit unseren Inhalten, die dem Passus nach dann nicht mehr uns gehören und die beliebig genutzt und verändert werden können, u.a. KI „gefüttert“ wird. Wir dürfen KI allerdings nicht benutzen (wahrscheinlich wegen Copyright…) Kannste dir nicht ausdenken. 🤦🏻‍♂️
Deshalb widersprechen (so wie man es ja auch bei Meta machen kann, damit keine KI gefüttert wird).
Aber stimmt - eine Erklärung des o.g. Anwalts wäre hilfreich.
Tatsächlich wäre ich (an dieser Stelle) weniger misstrauisch und würde rein praktische Überlegungen vermuten. Deswegen meine Bitte um Erklärung.

Könntest du da mal nachhaken @fabianb ?
 

Widersprechen bedeutet in diesem Fall, du nutzt das Forum nicht mehr.

Mit der Nutzung des Service stimmst du den Nutzungsbedingungen zu.
Grundsätzlich gelten die Nutzungsbedingungen, denen du ursprünglich zugestimmt hast (soweit wirksam). Bei einer einseitigen Änderung müsstest du erneut zustimmen. Dazu müssten dir die Änderungen mitgeteilt werden und im Streitfall auch nachweislich zugegangen sein.

Wer findet den Fehler von Ziffer 9? ;-)
 
Widersprechen bedeutet in diesem Fall, du nutzt das Forum nicht mehr.

Mit der Nutzung des Service stimmst du den Nutzungsbedingungen zu.
Naja, bei Meta zumindest kann man der Nutzung für KI widersprechen und Insta und Co. trotzdem weiter nutzen. Eben weil es, wie @Alex_S schrieb, eine Änderung ist. Mal sehen…
 
Moin zusammen,

danke erst mal für euer Feedback.
Hm, damit wäre mein aktueller Avatar schon mal Gegenstand der Nutzungsbedingungen, da mit KI erstellt.
Fürchte meiner auch... Muss dann wohl einen NI-generiertes Bildchen raussuchen...
Meins wurde mit der AI Kamera meines Smartphones fotografiert, daher sicherheitshalber geändert.
Naja, bei der Formulierung zu den AI-Inhalten hatte wohl niemand das Avatarbild im Fokus. Das Problem liegt eher darin, dass wir verhindern wollen, dass jemand mit KI-generierten Texten den Post-Counter hochtreibt, ohne wirklich etwas beizutragen. Es ist einfach eine Maßnahme, um die Qualität der Beiträge hier im Forum zu bewahren. (Höherer Post-Counter = mehr Trust-Factor; auch im Flohmarkt)

Danke für die Info. Mir war allerdings nicht klar, dass ihr ein sehr weit über das einfache Nutzungsrecht (sprich: nur in diesem Forum) hinausgehende gesamte Urheberrecht z.B. an unseren Fotos (die ich auch woanders verwende und z.B. mit ©️ kennzeichne - klar, sind ja meine) habt. Dem würde ich dann nämlich hiermit gerne widersprechen
Da wäre eine Erklärung vielleicht hilfreich. So verstanden, würde ich dem wohl auch nicht zustimmen wollen... Welchem Zweck dient denn dieser Passus?
Ohne die Zustimmung wäre der Forenbetrieb praktisch unmöglich. Das Urhebergesetz schützt erst mal alle Inhalte wie Text, Bild und Ton etc. gleichermaßen. Wir dürften ohne diesen Passus die Inhalte z.B. nicht auf die Startseite setzen, es auf Social-Media teilen, in der E-Mail-Vorschau darstellen, zitieren usw.
Auch wenn wir ein Instrumenten-Foto vom Flohmarkt z.B. in ein Widget setzen, wäre es sonst eine "Weiterverbreitung" ohne Zustimmung.
Das ganze hat noch einen Hintergrund: Wenn ein User sich löschen lassen möchte und dabei schreibt: "Löscht alle meine Inhalte!" würde das im schlimmsten Fall viele Themen zerstören und Antworten aus dem Zusammenhang reißen.

Das ist ein schwieriger Punkt. Denn letztlich ist der Forenbetreiber derjenige, der die Inhalte wieder ausspielt für andere. D.h. er braucht die Rechte über Inhalte im gewissen Rahmen.
Genau, folgendes steht in den aktuellen Bestimmungen drin:
Du erteilst uns ein nicht exklusives, permanentes, unwiderrufliches, und unbegrenztes Nutzungsrecht für die Inhalte, die du im Zusammenhang mit dieser Seite erstellen wirst oder erstellt hast. Dies beinhaltet sowohl die Veröffentlichung als auch eine Neu-Veröffentlichung. Du behältst dabei das vollständige Urheberrecht an deinen Inhalten.

Ich habe Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klausel:
"Du überträgst uns an den von Dir zur Verfügung gestellten Inhalten, das übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht, diese zu nutzen, zu verwerten, zu speichern, zu bearbeiten, zu erweitern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben oder sonst zu verändern. Ein Hinweis auf den jeweiligen Urheber ist nicht geschuldet."
Du hast wohl recht, dass der Passus zum Urheberrecht in bestimmten Fällen nicht wirksam sein könnte (vor allem, wenn wir anfangen würden, Geld zu verlangen).
Wie ich oben schon schrieb, genießt auch eine kurze Antwort erst mal ein Urheberrecht. Im Zweifel würde ein Anwalt zunächst versuchen, die "geistige Schöpfungshöhe" ferstzustellen. Aber wir betreiben ein kostenloses Forum, entsprechend wird wird auch keine "Vergütung" ausgezahlt.


Ich verstehe, dass neue Klauseln immer erst mal kritisch hinterfragt werden. Vor allem dass sich zwischen den Zeilen plötzlich nichts einschleicht, was gar nicht gewollt ist. Aber wir möchten Bassic nur weiterhin so betreiben, wie es ist. Dazu brauchen wir halt die rechtliche Grundlagen, die uns und euch schützen.

Grüße
Fabian

PS: Ich erwarte sicher kein Mitleid... aber als ich erfahren habe, dass ich den neuen Text auf unseren sieben Foren "ausrollen" soll, war ich nicht gerade begeistert :rolleyes:
 
Du hast wohl recht, dass der Passus zum Urheberrecht in bestimmten Fällen nicht wirksam sein könnte (vor allem, wenn wir anfangen würden, Geld zu verlangen).
Wie ich oben schon schrieb, genießt auch eine kurze Antwort erst mal ein Urheberrecht. Im Zweifel würde ein Anwalt zunächst versuchen, die "geistige Schöpfungshöhe" ferstzustellen. Aber wir betreiben ein kostenloses Forum, entsprechend wird wird auch keine "Vergütung" ausgezahlt.
Die Bedenken von Nutzern können vielfältig sein, nicht nur, dass die Forenbetreiber Geld verlangen könnten.
So zum Beispiel, dass sie kein Geld verlangen, wenn ein Nutzer entschließt seine Fotos selbst woanders kommerziell zu nutzen und sie im/vom Forum aber kostenlos angeboten werden.
Die Rechte aus § 12 Abs. 1 Alt. 2 UrhG (Nichtveröffentlichung) könnten streitig werden, wenn dem Nutzer z.B. peinlich ist, was er damals aufgenommen hat.
Die Entstellung des Werkes durch das Forum könnte ggf. streitig sein (§ 14 UrhG).
Es geht nicht immer nur ums Geld.
Ich verstehe, dass neue Klauseln immer erst mal kritisch hinterfragt werden. Vor allem dass sich zwischen den Zeilen plötzlich nichts einschleicht, was gar nicht gewollt ist. Aber wir möchten Bassic nur weiterhin so betreiben, wie es ist. Dazu brauchen wir halt die rechtliche Grundlagen, die uns und euch schützen.
Ich weiß, dass viele Klauseln erst einmal nur deklaratorisch sind (der Anwalt will ja etwas bieten ;-) ) und zum Glück meißtens nicht problematisch werden. Es geht mir also darum Nutzern die Angst zu nehmen. Klauseln sind nunmal oft nicht wirksam.

Ich habe aber kaum Zweifel, dass ihr das schon gut weiter macht.
 
Mir war allerdings nicht klar, dass ihr ein sehr weit über das einfache Nutzungsrecht (sprich: nur in diesem Forum) hinausgehende gesamte Urheberrecht z.B. an unseren Fotos (die ich auch woanders verwende und z.B. mit ©️ kennzeichne - klar, sind ja meine) habt.
Vermutlich muss das so - wie oben schon erklärt. Muss sich halt jeder neu überlegen, was er wie postet und im Zweifelsfall Fotos etc nicht hochladen.
 
Richtig, aber sollte man das nicht sowieso? Trotz anstrengens meinerseits, kann ich nix finden, dem ich nicht zustimmen könnte oder wo ich mein verhalten ändern müsste.
 
Naja, bei der Formulierung zu den AI-Inhalten hatte wohl niemand das Avatarbild im Fokus. Das Problem liegt eher darin, dass wir verhindern wollen, dass jemand mit KI-generierten Texten den Post-Counter hochtreibt, ohne wirklich etwas beizutragen. Es ist einfach eine Maßnahme, um die Qualität der Beiträge hier im Forum zu bewahren. (Höherer Post-Counter = mehr Trust-Factor; auch im Flohmarkt)
Soweit klar und verständlich. Problematisch trotzdem, da ja hier Rechte verkettet werden, was für den einzelnen Nutzer zum Teil gar nicht nachvollziehbar ist.
Generative AI ersetzt ja zunehmend Suchmaschinen und kann damit auch den Horizont von Diskussionen erweitern. Um mal ein Fallbeispiel zu nehmen:
  1. Mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte dürfen nur gepostet werden, wenn auf diese Tatsache deutlich hingewiesen wird und man an diesen Inhalten die Rechte nach Ziffer 2 übertragen werden können.
Ich kennzeichne jetzt mal ausdrücklich, daß die folgende Auskunft, wer denn Urheberrechte an einem Rechercheergebnis von ChatGPT hat, von ChatGPT erstellt wurde:
Die Urheberrechte an den Antworten, die von mir, ChatGPT, generiert werden, liegen bei OpenAI, dem Unternehmen, das mich entwickelt hat. OpenAI hat jedoch die Nutzungsbedingungen so gestaltet, dass Nutzerinnen und Nutzer die generierten Inhalte unter bestimmten Bedingungen verwenden können. Hier ist eine Zusammenfassung der Nutzungsbedingungen bezüglich der generierten Inhalte:

  1. Nutzerrechte: Nutzer dürfen die generierten Inhalte verwenden, einschließlich Kopieren, Modifizieren, Veröffentlichen und Verteilen, ohne OpenAI um Erlaubnis fragen zu müssen.
  2. Einschränkungen: Nutzer dürfen die generierten Inhalte nicht verwenden, um gegen geltende Gesetze oder die Nutzungsrichtlinien von OpenAI zu verstoßen. Dies umfasst unter anderem die Verwendung der Inhalte zur Verbreitung von Hass, Gewalt, oder zur Verletzung von Rechten Dritter.
  3. Haftung: Nutzer sind für die Nutzung der generierten Inhalte verantwortlich und sollten sicherstellen, dass ihre Nutzung den geltenden Gesetzen entspricht.
Für detaillierte Informationen empfehle ich, die aktuellen Nutzungsbedingungen von OpenAI direkt auf der offiziellen Website zu überprüfen.
Aber, erfüllt Ziff1. Nutzerrechte alle Vorraussetzungen, um Euch alle Rechte nach den neuen AGBs Ziffer2 übertragen zu können?
Oder sollte ich da nochmal Eure AGB bei ChatGPT hochladen und um eine Expertise bitten?
 

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