Hallo,
es scheint ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sich aus der Gewährleistung durch eine Formulierung herausnehmen könne. Im Gegenteil: der Verkäufer muss gewährleisten, dass die Ware die zugesagten Eigenschaften hat.
In diesem Fall ist das Problem die Nachweisbarkeit. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Ware bei der Übergabe die zugesagten Eigenschaften nicht hatte. Der Verkäufer kann sich immer herausreden, dass der Defekt nach der Übergabe eingetreten ist. Oder von Anfang an gesagt zu haben, dass der Speaker reconed werden muss. Ärgerlich.
Ich kann aus dem geschilderten Vorfall nur lernen, gebrauchte Ware von Unbekannten niemals ungetestet abzunehmen. Oder das Risiko bewusst in Kauf nehmen, dass die Ware defekt sein kann.
Ich habe mal bei Ih-Bäh zwei gebrauchte aber funktionierende Speaker ins Ausland verkauft. Nach bestem Wissen beschrieben, verpackt und versendet. Als einzige Reaktion kam in der Bewertung eine Beschimpfung als Betrüger und Dieb, Ware sei völlig defekt (vielleicht Transportschaden?). Kein Versuch, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen....
Grüße
es scheint ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sich aus der Gewährleistung durch eine Formulierung herausnehmen könne. Im Gegenteil: der Verkäufer muss gewährleisten, dass die Ware die zugesagten Eigenschaften hat.
In diesem Fall ist das Problem die Nachweisbarkeit. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Ware bei der Übergabe die zugesagten Eigenschaften nicht hatte. Der Verkäufer kann sich immer herausreden, dass der Defekt nach der Übergabe eingetreten ist. Oder von Anfang an gesagt zu haben, dass der Speaker reconed werden muss. Ärgerlich.
Ich kann aus dem geschilderten Vorfall nur lernen, gebrauchte Ware von Unbekannten niemals ungetestet abzunehmen. Oder das Risiko bewusst in Kauf nehmen, dass die Ware defekt sein kann.
Ich habe mal bei Ih-Bäh zwei gebrauchte aber funktionierende Speaker ins Ausland verkauft. Nach bestem Wissen beschrieben, verpackt und versendet. Als einzige Reaktion kam in der Bewertung eine Beschimpfung als Betrüger und Dieb, Ware sei völlig defekt (vielleicht Transportschaden?). Kein Versuch, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen....
Grüße