Band Name

Poschi

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Bassix
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Wir haben einen Namen und der ist auch eigentlich nicht schlecht aber meine Frage ist folgende. Muss man den Namen anmelden? Also ne Lizenz holen?
 
hi,
also ich glaub nicht, dass du irgendwas anmelden musst. wenn du mit der band erfogreich bist und der name schon von irgendwem geschützt ist, dann wird sich der schon melden.
naja, ich denke nicht, dass man seinen bandnamen extra irgendwo anmelden muss. und wenn doch, dann muss ich wohl etws nachholen....
 
naja wenn man erfolgreich wird, dann sollte man den schon anmelden oder so, nich das wer anders das aus spaß oder so macht
denn dann is kacke .. also wenn ihr so eure erste CD so rausbringt, kann man sich da erkundigen
 
Wenn es an´s große Geld verdienen gehen soll ist es sinnvoll seinen Namen zu schützen [:D].

Denn wenn es um Geld geht findet sich sicher einer der dann mitverdienen will, weil es dann sein "Name" ist.[;-)]

Aber als "Spassband" würde ich mir die Arbeit nicht machen.
Wo kein Kläger da kein Richter !!!!![:D]
 
hier gans doch mal irgendwo nen Thread, wo man sich Bandnamen generieren konnte, kennt den noch wer?? Da kamen dann so ziemlich verrückte Sachen bei raus!
 
Soweit ich weiß, ist das registrieren von "Markennamen" recht teuer und daher nur interessant, wenn man wirklich nennenswerte Summen verdient. Ansonsten wird man beim googlen feststellen, dass es praktisch jeden halbwegs vernünftigen Bandnamen irgendwo schon gibt (und eine Menge weniger vernünftige auch...). M. E. ist es wurscht, wenn man denselben Namen hat, wie eine Country-Garagenband aus dem Mittleren Westen der USA. Nur Namen wie "Metallica", "Deep Purple" oder "The Cure" sollte man möglichst vermeiden, auch aus rechtlichen Gründen.
 
Die gründlichste Lösung hatte der Gitarrist einer Band, in der ich seinerzeit spielte: Er ließ sich den Bandnamen schützen (Kosten damals umgerechnet etwa 250 Euro), bastelte eine aufwendige Website, bestellte Foto- und Videografen zu den Gigs zwecks Bildmaterial, ließ Demo-CDs pressen - und, als alles im Kasten war, löste er die Band auf. [:D]

Jetzt hat keiner was davon. [xx(]

Na ja, war seine Kohle... [8D]
 

Ich geh mal davon aus, dass du schon gekärt hast, ob der Name bereits von jemandem benutzt wird. Die einfachste Methode, den Namen zu schützen ist, ihn zu benutzen. Also eine Website machen, Tshirts drucken, Flyer verteilen etc.
Bei Bandnamen kommt nicht das Urheberrecht zum tragen, sondern die Gesetzgebung zum unlauteren Wettbewerb. Selbst wenn Metallica vergessen hätten ihren Namen anzumelden, kämst du flach raus, wenn du deine Band so nennen würdest, denn es kann angenommen werden, dass du schon mal von Metallica gehört hast.

 

Also ich glaube unseren Namen hat noch keiner. Kann natürlich sein das irgendeine Garagenband aus einem Dorf den schon hat aber sonst
 
Der Thread ist zwar Asbach - Uralt, aber nicht weniger wichtig - besonders heute in der Zeit von
neuer Gestetzgebung in Bezug auf das Urheberrecht.

rabarvek meint in diesem Thread, dass es eine einfache Methode äre, den Namen zu benutzen, also "Also eine Website
machen, Tshirts drucken, Flyer verteilen etc."

Leider genügt das heute schon lange nicht mehr. Denkt an ausgefuchste Geschäftsleute, die z.B versucht haben,
Buchstabenkombinationen von Autokennzeichen (also wie DO für Dortmund oder UL für Ulm) schützen lassen
wollte, um dann Gebühren für die Nutzung der Kürzel zu verlangen? Das ging nur desshalb nicht, weil es sich
um amtliche Kürzel handelt.

Um den Namen einer Band zu schützen, ist es nötig, nachzuweisen, dass man den Namen schon lange führt.
Dazu reicht es nicht, eine Rechnung vom T-Shirt - Shop zu haben, auf der steht, dass man vor zwei Jahren
T-Shirts mit dem Bandnamen hat drucken lassen.

Eine einfache Methode, diesen Nachweis zu führen, ist laut DRMV (Deutsche RockMusiker Verband) folgendes:

Setzt ein kleines Schreiben auf, in dem Ihr erklärt, dass "heute, am Sonntag, 11.09.2011, die Band mit dem Namen
XXX XXX XXX von Hans Blah, Kurt Bloh und Desiré Bluh gegründet wurde. Nach entspechender Recherche kommen
wir zu dem Schluß, dass der Name bisher nicht geschützt ist."

Dann nehmt Ihr das Schreiben, adressiert es an ein Member Eurer Band und schickt es per Einschreiben mit Rück-
schein von einem Bandmitglied zu einem anderen. Bewahrt beides, UNGEÖFFNETES (wichtig!) Schreiben und Rück-
schein in Eurem Bandordner auf.

Es ist wichtig, dass das Schreiben auf jeden Fall unversehrt bleibt, also zugeklebt und am Besten noch mit
Siegelwachs versiegelt aufbewahrt wird. Ein offener Umschlag mit einem Schreiben, das irgendwann geschrieben
wurde, ist kein Beweis.

Falls jetzt jemand kommt und behauptet, den Bandnamen "schon lange vor euch" benutzt zu haben,
habt Ihr für den Extremfall den Beweis, dass der Name spätestens seit dem Versenden des eingeschriebenen
Briefes von Euch benutzt wird. Und beim Schützen von so etwas gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Das Öffnen findet im Falle eines Streites, der bis zum Rechtsstreit werden kann, vor Gericht oder durch
einen Notar statt. OK, das ist dann schon so, dass wenn ein Name solch einen Wert hat, dass man vor
Gericht geht, geschützt sein sollte. Dennoch, als Beweis ist dieses Verfahren unschlagbar und hat einen
hochoffiziellen touch.

Viele werden lachen und sagen "das traut sich keiner, das tut keiner", aber wenn Ihr schon Geld in die Hand
genommen habt, um als "Brand X" eine kleine "coorperate idendity" aufgebaut habt, mit T-Shirts, Feuerzeugen,
CD-Produktionen, und dann jemand kommt und mit mehr oder weniger Recht behauptet, dass seine Band den
Namen schon seit was-weiß-ich-wann führt, kann das dazu kommen, dass Ihr Eure Merchandising-Artikel
wieder einstampfen müsst.

Und das wollen wir doch nicht....
 
Zitat:Original erstellt von: Kong


Setzt ein kleines Schreiben auf, in dem Ihr erklärt, dass "heute, am Sonntag, 11.09.2011, die Band mit dem Namen
XXX XXX XXX von Hans Blah, Kurt Bloh und Desiré Bluh gegründet wurde. Nach entspechender Recherche kommen
wir zu dem Schluß, dass der Name bisher nicht geschützt ist."

Dann nehmt Ihr das Schreiben, adressiert es an ein Member Eurer Band und schickt es per Einschreiben mit Rück-
schein von einem Bandmitglied zu einem anderen. Bewahrt beides, UNGEÖFFNETES (wichtig!) Schreiben und Rück-
schein in Eurem Bandordner auf.

Es ist wichtig, dass das Schreiben auf jeden Fall unversehrt bleibt, also zugeklebt und am Besten noch mit
Siegelwachs versiegelt aufbewahrt wird. Ein offener Umschlag mit einem Schreiben, das irgendwann geschrieben
wurde, ist kein Beweis.

Falls jetzt jemand kommt und behauptet, den Bandnamen "schon lange vor euch" benutzt zu haben,
habt Ihr für den Extremfall den Beweis, dass der Name spätestens seit dem Versenden des eingeschriebenen
Briefes von Euch benutzt wird. Und beim Schützen von so etwas gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Das Öffnen findet im Falle eines Streites, der bis zum Rechtsstreit werden kann, vor Gericht oder durch
einen Notar statt. OK, das ist dann schon so, dass wenn ein Name solch einen Wert hat, dass man vor
Gericht geht, geschützt sein sollte. Dennoch, als Beweis ist dieses Verfahren unschlagbar und hat einen
hochoffiziellen touch.

Nein nein nein!
Das Einschreiben beweist nur und ausschließlich, dass der Brief verschickt worden ist! Über den Inhalt ist damit garnichts augesagt.
Du könntest das Einschreiben auch unverschlossen verschickt haben und erst nachträglich einen Zettel (Tonträger ect....) hineingetan haben.

Ich hatte es lange und breit mit einem Fachanwalt für Musik- und Vertragsrecht drüber und er hat mir dringend davon abgeraten, die Methode in Betracht zu ziehen!
Im Streitfall kommt erschwerend hinzu, dass Absender und Empfänger der selbe sind (oder zumindestens der selben Band angehören!), was auch nicht den allerseriösesten Eindruck macht!

Das einzig Sichere und Sinnvolle ist es, besagtes Schreiben aufzusetzen und dann einem Notar zu übergeben. Das kostet nicht die Welt und hat vor jedem Gericht 100%ig Bestand!!
Genauso mit Tonträgern - auf die Einschreiben-Methode würde ich mich auf keinen Fall verlassen!

Gruß
f.
 
Sind Notare 100%ige Beweise vor Gericht? Hieß es nicht immer das diese nur ein Beweis sind?

Egal, ich fang dann mal damit an mir die Bandnamen "Wurstbonbons der Verdammnis" und "Fleipeitschen Inferno" zu schützen...
 

Bei Bandnamen geht es eben nicht darum, wer ihn zuerst hatte. Wie schon gesagt: auch wenn du mittels Notar nachweisen kannst, dass ihr schon vor Metallica so geheissen habt (um mal bei dem Beispiel zu bleiben), nützt das nichts. (Ausser ihr hätttet damals die Mühe auf euch genommen, eine registrierte Handelsmarke anzumelden, was erstens unwahrscheinlich ist und euch zweitens sogar auch nichts nützen würde, wenn ihr die Marke seither nicht benutzt habt)
Irrtümlicherweise wird in diesem Zusammenhang immer wieder vom Urheberrecht gesprochen. Beim Schutz von Marken- bzw Bandnamen geht es nicht um die Abgeltung der kreativen Leistung, sich den Namen ausgedacht zu haben, sondern um die eindeutige Kennzeichnung eines Produkts (sorry, ja, in diesem Kontext ist auch eine Band ein Produkt).
Deshalb kommt hier der Rechtsgrundsatz gegen unlauteren Wettbewerb zum tragen. Der will Konsumenten vor Täuschung schützen. Also: egal, wer zuerst die Idee hatte sich so zu nennen; es wird davon ausgegangen, dass jemand, der ein Metallica Ticket kauft, die Metallica aus Amerika sehen will. Das bringst du mit hundert notariellen Beglaubigungen, dass ihr den Namen vorher hattet, nicht vom Tisch und ihr werdet diejenigen sein, die sich umbenennen müssen. (Und die amerikanischen Metallica werden euch nicht mal etwas für den Namen, den ihr nachweislich vorher hattet, bezahlen müssen. Seid froh wenn sie euch nicht noch den Arsch unterm Hintern wegklagen)

Aus diesem Grund ist die Benutzung des Namens wichtig: Damit meine ich nicht, mal ein Demo damit versehen und gut ist - es geht darum, ihn so geläufig zu machen, dass ein Musikfreund guten Glaubens euch erwarten wird und nicht eine andere gleichnamige Band. Wenn das gegeben ist, wird der Richter lachend den eingeschriebenen Brief, den die andere Band an sich selber geschickt hat in der Luft zerreissen.

Nachtrag:
Zitat von der Webseite des Patent- und Markenamtes, das für die Registrierung von Marken zuständig ist:
Zitat:Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Wer Lust hat, kann sich da mal über den Vorgang der Registrierung schlau machen, die Lust seinen Bandnamen zu registrieren, wird ihm dabei vergehen: http://www.dpma.de/marke/index.html

 
Zuletzt bearbeitet:
bedeutet das, wenn "wir" einen namen führen, den eine andere band, die auch aus dem hobby-beriech kommt, schon länger führt, das wir ihn behalten könnten, wenn es so aus sieht das wir aufgrund grösserer fangemeinde ehr damit assoziiert werden? wie wird sowas verglichen? aber wenn keine der beiden bands das grosse geld mit der band macht ist es ja eigentlich eh sinnlos sich darüber zu streiten oder? =)
 
Zitat:Original erstellt von: Static
aber wenn keine der beiden bands das grosse geld mit der band macht ist es ja eigentlich eh sinnlos sich darüber zu streiten oder? =)

Das ist der zentrale Punkt.
Und wenn denn wirklich eine der beiden Bands gross herauskommt, wird wohl sie sich in einem allfälligen Namensstreit durchsetzen können.
 
Zitat:Original erstellt von: rabarvek

Zitat:Original erstellt von: Static
aber wenn keine der beiden bands das grosse geld mit der band macht ist es ja eigentlich eh sinnlos sich darüber zu streiten oder? =)

Das ist der zentrale Punkt.
Und wenn denn wirklich eine der beiden Bands gross herauskommt, wird wohl sie sich in einem allfälligen Namensstreit durchsetzen können.
...davon geh ich doch auch mal aus!
Aber: da ihr sicher erstmal NICHT berühmt werdet, Poschi...jammt einfach drauflos[:D][:D][:D]
 

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