Welche Branche bist du denn?
Siehe § 9 Sonn- und Feiertagsruhe: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden".
Sonst siehe §§ 10, 11, 14, 16 und 18
edit:
Mann muss alle angebenen Stellen auch "im Sinne des Gesetzes" verstehen. Damit ist nämlich nicht gemeint, dass ein Arbeitnehmer bei verfehlter Personalpolitik des Unternehmens mit Bezug auf § 14 seine Angestellten ausbeuten darf.
Nicht als Begründung dürfen gelten z.B.: Termindruck infolge unrealistischer Kalkulation des Arbeitszeitbedarfs, Arbeitsüberlastung wegen Personalmangels,
Störungen, mit denen im Betriebsablauf erfahrungsgemäß zu rechnen ist, saisonale Schwankungen des Arbeitsanfalls
§ 14 spricht von "vorübergehender" Abweichung, Vorübergehend sind die Abweichungen, wenn sie nur von kurzer Dauer (wenige Tage) sind und nicht regelmäßig auftreten.
Kleiner Tip: Wenn du fragst, ob etwas zulässig ist, musst du auch die Eier haben, selbst die Konsequenzen zu ziehen, wenn du feststellst, dass es nicht zulässig sei. Sonst droht dir nur die Jammerei. Ich würde dir bei einem Protest auf jeden Fall eine "echten" Rechtsbeistand empfehlen...