:(!Probieren kann der hochmotivierten Mitarbeiter in der Abrechnung es ja mal, muß sich bei der Geschäftsführung beweisen. Es gibt genug Arbeitnehmer die einknicken.
Wenn jetzt wegen "Aufbegehren" noch Schikane hinzukommt: Jedes Arbeitsgericht wird euch Recht geben
ich erinnere nochmal, dass...