Youtube: Urheberrechtsverletzung - Cover veröffentlichen

kann ich so bestätigen. Ich hab mittlerweile ca 300 Clips bei Youtube hochgeladen... dabei auch ein paar Content-ID Treiffer gehabt. Die aktuelle Regelung ist daß man von der Monetarisierung ausgeschlossen wird, insofern man noch monetarisierungsberechtigt ist.

Nur bei ganz ganz wenigen Sachen muß man aufpassen, wo die Rechte in Privathand sind und nicht bei Rechteverwertern. Wer also Kraftwerk covert sollte vorher die noch lebenden Kraftwerk Leute fragen, die geiern ja noch rum, sonst gibts hinterher böse und teure Unterlassungsansprüche... die haben sogar meinen Arbeitgeber verklagt, weil man bei "uns" ein Kraftwerk kaufen kann... die haben "Kraftwerk" als Wortmarke doch tatsächlich für alle Kategorien und Unterkategorien des Patent und Markenamtes registriert, aber ätschibätsch für Energieversorgung gilt "Kraftwerk" als generischer Begriff und ist nicht schützenswert. Und bei Songtiteln "Yoko" im Titel ... Yoko Ono geiert ihren Namensrechten auch ziemich hinteher und Logos sollten ja keinen Apfel enthalten. a) wegen der Bildmarke Apple der Apple Records inc und b) wegen der anderen Firma Apple die Computer herstellt. John Lennon hatte damals eigens Steve Jobs das Recht auf das Apfellogo gegeben... mittlerweile ist Apple Computers ca. 1000 mal soviel wert wie damals die Apfelplattenfirma. Die Musikrechte der Beatles und der Apfel auf Schallplatten sind aktuell in der Erbmasse von Michael Jackson, der hatte dafür eine Milliarde US Dollar bezahlt.
 
Ich habe erst kürzlich ein YouTube-Konto eröffnet, weil ich eine Bildergeschichte zum Werdegang meiner Band "Audible Friends" erstellt habe und die mit einem Live-Cover unserer Band des Songs "I'll be there" von Thomas Blug unterlegt habe. Natürlich erscheint im Video der Urheber und dass der Song ein Cover des Blug-Songs ist. Ebenfalls habe ich im Abspann beschrieben, wo und wann das Original von Thomas Blug erschienen ist. Das Video wurde beim Hochladen urheberrechtlich geprüft und wenige Stunden später erhielt ich die Nachricht, dass das Cover vom Urheber genehmigt wurde. So ist das, glaube ich korrekt gelaufen. Und Thomas Blug gibt ja auch Songbooks seiner Songs heraus, damit geneigte Gitarrenkünstler das Material nachspielen können.
Bei einem Song von Bonamassa, "Dust Bowl " erfolgte erstaunlicherweise die Urheberprüfung für mich ersichtlich nicht, was mich schon ein wenig gewundert hat.
 
"Es wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden. Der Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Inhalte auf YouTube verwendet werden."

Das heißt, der Content ID-Anspruch, der auf dein Video erhoben wurde, hat keine Auswirkungen auf deinen Kanal. Dein Konto erhält also keine Urheberrechtsverwarnung.
Lässt sich dieser Hinweis irgendwie löschen oder entfernen?

Ich lese zwar was von "Klären", komme aber nicht so wirklich dahinter was man wo machen muss.

Es geht um eine klitzekleine Spieluhrmelodie, die unter unserem "behind-the-scenes"-Videodreh liegt und seltsamerweise von einer über Amazon erworbenen Spieluhr entstammt (Herkunft China).
 
Es gibt die Möglichkeit, den Ton im betroffenen Teil des Videos zu löschen, dann verschwindet auch der Hinweis. Hängt allerdings davon ab, ob sich "klitzeklein" auf die Dauer (nur ein paar Sekunden?) oder auf die Lautstärke bezieht, ob das eine Option wäre.

Ansonsten ist der zitierte Hinweis kein Problem und kann so stehen bleiben.
 
Was ist wenn man einfach die Titels modifiziert? Statt „Oh du Fröhliche“ „Oh my Sadness“ oder so? Möchte selbst demnächst Jazzstandards veröffentlichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, also kein Problem, wenn ich zu einem Playback mit Klavier und Schlagzeug aus BiaB das mit Bass zusammen aufnehme und poste….
 
Ok, also kein Problem, wenn ich zu einem Playback mit Klavier und Schlagzeug aus BiaB das mit Bass zusammen aufnehme und poste….
Wie zuvor schon beschrieben, der Algorithmus erkennt (oder manchmal auch nicht) ob es sich um geschütztes Material hält und entsprechend der Bedingungen die durch die Rechteinhaber gestellt wurden, wird dein Video keine Konsequenzen erleben oder eingeschränkt. Bei Erkennenung eines geschützten Stücks wird aber auf jeden Fall der Hinweis bei deinem Video erscheinen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lässt sich dieser Hinweis irgendwie löschen oder entfernen?

Ich lese zwar was von "Klären", komme aber nicht so wirklich dahinter was man wo machen muss.
Nur Du selbst kannst unter "Videos verwalten" diese Art von Hinweis sehen/abrufen:

URHEBERRECHTLICHE DETAILS.jpg

Du "musst" diesbezüglich gar nichts machen. Ob Dein Video allerdings zukünftig mal gesperrt wird, weil die Plattenfirma es sich anders überlegt hat, weißt Du jedoch nicht.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass WARNER MUSIC sehr tolerant ist, während man bei einem durch SONY vertretenem Liedgut schon mal eher um sein Video "bangen" muss :-)
 
Meine Cover-Rock/Pop-Band ist jetzt von YT angemahnt worden ... für unseren Clip von "Summer Of 69" wurde eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht (von Universal Music Group) .... die sind wohl darauf aufmerksam geworden, weil das Video irrsinnig viele Klicks ergattert hat ...

Was können wir tun, dass der Clip wieder freigegeben wird bzw. dass uns das mit anderen Songs nicht auch passiert?

Ich dachte, das sei alles mittlerweile zwischen GEMA und YT geregelt worden ... außerdem verstehe ich nicht, warum YT bei jedem Upload die Urheberrechte prüft, jetzt aber nachträglich mit der Beschwerde daher kommt ...
 
Wer immer noch "Summer of 69" in seinem Programm hat, hat es nicht anders verdient.... ;-)


Meistens wird ja gefragt, ob man damit einverstanden ist, das Werbung geschaltet wird und das Geld der Urheber bekommt. Ist man damit einverstanden, darf das Video weiter online stehen. (Logisch;-) )
Es gibt aber auch Urheber, die wollen das nicht. Von Dave Mustaine (oder eher seinen Urheberrecht-Verwaltern) hatten wir auch ein Video offline nehmen müssen. Kannst nix machen...
 
Wer immer noch "Summer of 69" in seinem Programm hat, hat es nicht anders verdient.... ;-)
damit hast Du absolut Recht :bier: :D... wir hatten's eigentlich nur anfangs im Repertoire, als sich die Band im "Summer of '22" ;-) neu formiert hat ... ich hab' den Mädels und Jungs gleich gesagt, dass der Song raus muss :rolleyes:;-)

Meistens wird ja gefragt, ob man damit einverstanden ist, das Werbung geschaltet wird und das Geld der Urheber bekommt. Ist man damit einverstanden, darf das Video weiter online stehen. (Logisch;-) )
wird das schon beim Upload gefragt, wenn YT die Urheberrechte überprüft oder an welcher Stelle könnte man so einem Werbe-Jingle zustimmen?

Es gibt aber auch Urheber, die wollen das nicht. Von Dave Mustaine (oder eher seinen Urheberrecht-Verwaltern) hatten wir auch ein Video offline nehmen müssen. Kannst nix machen...
es ist dennoch paradox ... in unserer Liste sind ein paar Cover-Songs mit Urheberrechten belastet, andere wiederum ("Hot Stuff", ""Something Got Me Started") nicht :gruebel:
 
wird das schon beim Upload gefragt, wenn YT die Urheberrechte überprüft oder an welcher Stelle könnte man so einem Werbe-Jingle zustimmen?
Mein Wissen diesbezüglich ist etwas veraltet: Beim Upload meines letzten Covers wurde gar nichts gefragt. Da steht einfach irgendwo ein kleiner Haken der Rot, Gelb oder Grün ist. Grün heißt keine Beanstandung, Rot ist gesperrt und Gelb heißt, es wird Werbung geschaltet und/oder es ist in einigen Ländern gesperrt.
 
an welcher Stelle könnte man so einem Werbe-Jingle zustimmen?
Bei mir ist es auch schon min. 5 Jahre her, das da was war.
Damals kamen nachträglich 3 Nachrichten:
1. Dave Mustaine hat Urheberrechtsansprüche und wir sollen den Song offline nehmen, sonst....
2. Die Erben von Johnny Cash haben Urheberrechtsansprüche und würden Werbung schalten. Sollte ich nicht damit einverstanden sein, muss ich den Song offline nehmen, sonst....
3. Dave Stewart...... (wie bei 2.)

Zugestimmt hat man, wenn man der Werbung nicht widersprochen hat. ;-)
...mehr kam nicht mehr.

Es gibt oder gab zumindest eine Liste auf Youtube, wo man schon vorher nachsehen kann, welcher Song geht und welcher nicht. Musst mal gucken...
 

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