kann ich so bestätigen. Ich hab mittlerweile ca 300 Clips bei Youtube hochgeladen... dabei auch ein paar Content-ID Treiffer gehabt. Die aktuelle Regelung ist daß man von der Monetarisierung ausgeschlossen wird, insofern man noch monetarisierungsberechtigt ist.
Nur bei ganz ganz wenigen Sachen muß man aufpassen, wo die Rechte in Privathand sind und nicht bei Rechteverwertern. Wer also Kraftwerk covert sollte vorher die noch lebenden Kraftwerk Leute fragen, die geiern ja noch rum, sonst gibts hinterher böse und teure Unterlassungsansprüche... die haben sogar meinen Arbeitgeber verklagt, weil man bei "uns" ein Kraftwerk kaufen kann... die haben "Kraftwerk" als Wortmarke doch tatsächlich für alle Kategorien und Unterkategorien des Patent und Markenamtes registriert, aber ätschibätsch für Energieversorgung gilt "Kraftwerk" als generischer Begriff und ist nicht schützenswert. Und bei Songtiteln "Yoko" im Titel ... Yoko Ono geiert ihren Namensrechten auch ziemich hinteher und Logos sollten ja keinen Apfel enthalten. a) wegen der Bildmarke Apple der Apple Records inc und b) wegen der anderen Firma Apple die Computer herstellt. John Lennon hatte damals eigens Steve Jobs das Recht auf das Apfellogo gegeben... mittlerweile ist Apple Computers ca. 1000 mal soviel wert wie damals die Apfelplattenfirma. Die Musikrechte der Beatles und der Apfel auf Schallplatten sind aktuell in der Erbmasse von Michael Jackson, der hatte dafür eine Milliarde US Dollar bezahlt.
Nur bei ganz ganz wenigen Sachen muß man aufpassen, wo die Rechte in Privathand sind und nicht bei Rechteverwertern. Wer also Kraftwerk covert sollte vorher die noch lebenden Kraftwerk Leute fragen, die geiern ja noch rum, sonst gibts hinterher böse und teure Unterlassungsansprüche... die haben sogar meinen Arbeitgeber verklagt, weil man bei "uns" ein Kraftwerk kaufen kann... die haben "Kraftwerk" als Wortmarke doch tatsächlich für alle Kategorien und Unterkategorien des Patent und Markenamtes registriert, aber ätschibätsch für Energieversorgung gilt "Kraftwerk" als generischer Begriff und ist nicht schützenswert. Und bei Songtiteln "Yoko" im Titel ... Yoko Ono geiert ihren Namensrechten auch ziemich hinteher und Logos sollten ja keinen Apfel enthalten. a) wegen der Bildmarke Apple der Apple Records inc und b) wegen der anderen Firma Apple die Computer herstellt. John Lennon hatte damals eigens Steve Jobs das Recht auf das Apfellogo gegeben... mittlerweile ist Apple Computers ca. 1000 mal soviel wert wie damals die Apfelplattenfirma. Die Musikrechte der Beatles und der Apfel auf Schallplatten sind aktuell in der Erbmasse von Michael Jackson, der hatte dafür eine Milliarde US Dollar bezahlt.