Youtube: Urheberrechtsverletzung - Cover veröffentlichen

BeatemitBass

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Liebe Bässerwisser*innen,

bislang habe ich einige musikalische Beiträge im Rahmen von Gottesdiensten und Video-Andachten bei YouTube veröffentlicht. Dazu wurde uns Ehrenamtlichen von seitens der Kirche gesagt, kein Problem, das sei komplett durch einen Vertrag der Kirche mit Gema und YouTube abgedeckt.

Ich bin aber verunsichert, was sonstige musikalische Videos angeht. Ich möchte nicht riskieren, dass mein Account geblockt oder gelöscht wird. Leider bin ich über die YouTube-Hilfe und auch hier mit Suchfunktion nicht wirklich schlauer geworden. Es fehlt mir da eine Art "How-to-veröffentlich-musik-videos-without-being-kicked-out-of-youtube"-Anleitung.

Bei öffentlichen Vudeos habe ich mich bislang sicherheitshalber auf alte rechtefreie Sachen beschränkt. Wenn ich neuere Sachen "nicht gelistet" einstelle, erscheint oft "Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung". Mir ist unklar, wer sich da beschwert und was das für Konsequenzen hat. Kann man das so stehen lassen? Die Videos sind ja nicht mal öffentlich.

Andererseits gibt es sehr viele öffentliche Cover-Videos, die offensichtlich nicht rechtswidrig sind. Wie macht man so was richtig?

Kann mich da jemand erleuchten?

Bässte Grüße Beate 🎸
 
Mooin.
das ist ein schwieriges Thema - du darfst Orignale und "Original" gecoverte Versionen hochladen, sobald es davon abweicht, ist es eine Bearbeitung/Arrangement.
Dann musst vorher den Urheber erst anfragen ... das Problem ist mit CD Aufnahmen identisch. Da hab ich das ein paarmal durchgemacht.
Es gibt Urheber die sind kooperativ und freuen sich, über eine neue Version und welche die Zicken völlig.
Schau mal das Video an:

Das erklärts ganz gut :-)
 
Danke, tolle Antwort! Der hat inzwischen noch einige Videos mehr zu dieser Thematik gemacht. Also habe ich erstmal Beschäftigung. :popcorn:

Also, wirkliches Original-Cover dürfte kein Problem sein, am besten Cover dazu schreiben und das Original verlinken, damit es vielleicht so noch ein paar mehr Zuschauer findet.

Was eigenes dann lieber über rechtefreie oder richtig alte Sachen, und meine kleine Reihe "... goes Kirchenorgel" wird wohl klein bleiben (oder privat), da es sich dabei automatisch um krass veränderte Stücke handelt. Der Witz ist ja, es auf einem untypischen Instrument zu spielen.
 
Hallo Beate!

Wenn Du ein nachgespieltes Lied bei YouTube hochlädst, erscheint folgender Hinweis:

"Es wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden. Der Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Inhalte auf YouTube verwendet werden."

Das heißt, der Content ID-Anspruch, der auf dein Video erhoben wurde, hat keine Auswirkungen auf deinen Kanal. Dein Konto erhält also keine Urheberrechtsverwarnung.

Es kann aber auch folgender Hinweis erscheinen:

"Das Video enthält urheberrechtlich geschütztes Material. Daher wurde es in einigen Ländern und/oder Regionen gesperrt."

Das bedeutet, die Sichtbarkeit deines Videos ist eingeschränkt. Dies hat jedoch ebenfalls keine Auswirkungen auf deinen Kanal.

Es wird Dir also nicht passieren, dass YouTube Dich rausschmeißt oder man Dir eine Strafe aufbürdet.

Ich persönlich habe übrigens immer nur Stress mit geschütztem Bildmaterial gehabt, weniger mit der Vertonung.

Alles Gute! :bier:
 
Zu beachten ist, dass bei Videos die diese Hinweise erhalten YT jederzeit berechtigt ist Werbung vor und während deiner Videos zu schalten. Das kann ein kurzer Clip sein oder 3 Werbespots in Blockbuster Länge.
Abgesehen davon haben meine Vorredner, glaube ich, alles relevante gesagt. Für gewöhnlich gibt es auch keine Probleme, wenn man Sachen auf anderen Instrumenten nachspielt. Der Algorhytmus unterscheidet da (noch) nicht. Ob es mittlerweile Abmahnanwälte gibt, die sich auf sowas spezialisiert haben, weiß ich jedoch nicht.
 
Zu beachten ist, dass bei Videos die diese Hinweise erhalten YT jederzeit berechtigt ist Werbung vor und während deiner Videos zu schalten. Das kann ein kurzer Clip sein oder 3 Werbespots in Blockbuster Länge.
Abgesehen davon haben meine Vorredner, glaube ich, alles relevante gesagt. Für gewöhnlich gibt es auch keine Probleme, wenn man Sachen auf anderen Instrumenten nachspielt. Der Algorhytmus unterscheidet da (noch) nicht. Ob es mittlerweile Abmahnanwälte gibt, die sich auf sowas spezialisiert haben, weiß ich jedoch nicht.
Wobei YT inzwischen vor allen Videos Werbung schaltet - und Geld bekommst du dafür nur wenn du einen ausreichenden Status erreicht hast.

Ich veröffentliche Covers auf Youtube ohne dabei Sorgen zu haben. Allerdings haben wir mit der Band vor einiger Zeit eine komplette Neuinterpretation eines Songs gemacht - was dann definitiv unter "Bearbeitung" statt "Cover" fällt. Da haben wir lieber von einer Veröffentlichung abgesehen.
 
Man kann erstmal auf Youtube einstellen, was man möchte. Egal wie gespielt.
Wird eine Urheberrechts-Verletzung gefunden, kann der Urheber verlangen, das das Video gesperrt wird. Oder er kann Werbung schalten und Geld verdienen, was wohl mittlerweile eine der Haupteinnahmequellen von bekannten Künstlern sein wird.
Bist du mit der Werbung einverstanden, darfst das Video logischerweise online lassen. Bist du nicht einverstanden, müsst du es löschen.

So war das bei unserem Videos immer.... ;-)

Es gibt bei YouTube sogar eine Liste, wer Cover duldet (und ggf Werbung schaltet) und wer nicht. Irgendwo über den Account zu finden...
 
Sehr gut. Ich hatte immer so ein bisschen Muffe, dass es irgendwann heißt: 10 Urheberrechtsverletzungen, bämm, gesperrt oder so. Es ist schon echt blöd, dass YouTube das nirgendwo klar erklärt, so nach dem Motto: Was passiert, wenn Du eine Urheberrechtsverletzung begehst. Aber ist vielleicht auch so gewollt. Werbung zugunsten der Künstler*innen ist mir logischerweise sehr recht.

YouTube bietet übrigens auch die Möglichkeit, die beanstandete Musik im Editor raus zu schneiden. Das wäre jetzt nicht unbedingt was für uns Musiker, aber wenn man am Rande eines "normalen" Videos Musik drauf hat, die nicht sein soll.
 
Nein, dass ist so nicht richtig. Du darfst nichts hochladen, wenn du kein Recht dazu hast. Wenn du Musik hochlädts, dann veröffentlichst DU den Content - das ist der Trick, mit dem sich YouTube, Facebook und Co rausreden.. Sie stellen nur die Infrastruktur. Es obligt ganz alleine dir, VORHER die Genehmigung einzuholen. Was YouTube da macht, ist ein Versuch alle zu beschwichtigen... den sie leben genau davon, dass alle irgendwas hochladen. Sie wurden gezwungen einen Filter einzuführen.
Das heißt aber nicht, dass er Rechteinhaber dir nicht auch direkt eine Abmahnung schicken kann. Das steht ihm jederzeit zu. Klar, viele schalten lieber Werbung, es gibt aber auch welche, die lieber zicken. Und welche die ganz böse sind.


YouTube sperrt dich nicht so schnell. Davor brauchst du keine Angst zu haben...Sie leben von dir :great:
 
Sehr gut. Ich hatte immer so ein bisschen Muffe, dass es irgendwann heißt: 10 Urheberrechtsverletzungen, bämm, gesperrt oder so. Es ist schon echt blöd, dass YouTube das nirgendwo klar erklärt, so nach dem Motto: Was passiert, wenn Du eine Urheberrechtsverletzung begehst. Aber ist vielleicht auch so gewollt. Werbung zugunsten der Künstler*innen ist mir logischerweise sehr recht.
Soweit ich weiss, wird das einfach demonetarisiert. Sprich: falls durch das VIdeo irgendwelche EInnahmen entstehen, gehen diese an den Rechteinhaber. Das Video bleibt in der Regel online.
 

10 Urheberrechtsverletzungen, bämm, gesperrt oder so.
Bei YT nennt sich das Strike, bezieht sich nicht explizit auf Urheberrechtsverletzungen, sondern kann auch andere Sachen beinhalten. Zum Beispiel, wenn YT der Meinung ist man verstoße gegen irgendwelche Content-Regeln. Nach 3 Strikes wird der Account ohne Warnung und unwiderruflich gelöscht. In erster Linie gibt es, wie schon von jemandem erwähnt, Probleme bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial und/oder wenn du versuchst geschütztes Material zu monetarisieren.

Cover habe ich schon viele hochgeladen, da gibt es nur die Info das Werbung geschaltet wird und ich die Videos nicht monetarisieren darf und bei einigen auch, dass sie entsprechend in manchen Ländern gesperrt sind. Eins ist sogar komplett gesperrt. Konsequenzen hat das bisher für mich keine gehabt.
 
Nein, dass ist so nicht richtig. Du darfst nichts hochladen, wenn du kein Recht dazu hast. Wenn du Musik hochlädts, dann veröffentlichst DU den Content - das ist der Trick, mit dem sich YouTube, Facebook und Co rausreden.. Sie stellen nur die Infrastruktur. Es obligt ganz alleine dir, VORHER die Genehmigung einzuholen. Was YouTube da macht, ist ein Versuch alle zu beschwichtigen... den sie leben genau davon, dass alle irgendwas hochladen. Sie wurden gezwungen einen Filter einzuführen.
Deswegen hatte ich ein langes Telefonat mit der GEMA.
Die GEMA sieht das nämlich genau anders herum, weshalb Youtube und GEMA seit langem im Rechtsstreit liegen. Für die GEMA ist Youtube der "Veranstalter", der mit der "Bühne" für die Künstler Geld verdient.
Und Youtube macht auf "wir stellen nur die Plattform, mehr nicht..." , weil die halt nichts zahlen wollen...

Solange ein Künstler Geld mit deinem Video (durch Werbeeinnahmen) bekommt, wird sich niemand beschweren.

Ein Beispiel von uns: So ungefähr hatten wir eine Nachricht...
Wir hatten wegen Ring of fire eine Benachrichtigung bekommen. "Die Erben von J. Cash haben eine Urheberrechtsverletzung festgestellt. Sie haben deshalb Werbung auf unser Video geschaltet. Sollten wir damit einverstanden sein, kann das Video online bleiben. Sollten wird nicht damit einverstanden sein, müssen wir das Video löschen oder unsere Urheberrechte geltend machen. "
Es war auch schon direkt Werbung geschaltet, was wir dann einfach geduldet haben und fertig.

Ein weiteres Beispiel bei Symphony of destruction:
"Die Vertreter des Urhebers D.Mustaine haben eine Urheberrechtsverletzung entdeckt und verlangen die Löschung des Videos..." Da war es das ausreichend, das Video einfach zu löschen und ansonsten ist nichts passiert. D. Mustaine stand auch in der Liste, der explizit keine Coversongs duldet. Damals jedenfalls.... (Mittlerweile wahrscheinlich schon, glaube ich...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie stellen nur die Infrastruktur.
Genau das sieht aber zum Beispiel die GEMA anders, und deshalb gibt es auch eine Vereinbarung zwischen Youtube und der GEMA.
Trotzdem enthalten die Richtlinien von Youtube natürlich auch den Passus, dass man nur Material hochladen darf, an dem man die Rechte hat, und das wird auch geprüft. Bei einem meiner Videos hat das z.B. die Konsequenz, dass es nur noch direkt auf Youtube abspielbar ist und nicht mehr eingebettet werden kann (Message in a Bottle ist wohl doch so nah am Original, dass der Algorithmus es erkennt).
 
Das sind aber alles Beispiele die dafür stehen, dass du Originale oder "echtes" Cover hochlädst in dem Sinne aufführst - sobald es in Richtung "Bearbeitung" geht , kann dich - unabhängig von dem Abkommen GEMA - YouTube, der Rechteinhaber belangen... das sind dann die Verlage oder Komponisten. Da hatte ich genug gute und schlechte Erfahrungen gemacht: ein Klaus Doldinger, der die Erlaubnis verweigern wollte, weil in einem Akkord ein Ton nicht richtig zu hören war, ein Verlag, der eine ganze CD Produktion einstanzen lies, weil man vorher nicht gefragt hat, aber auch eine nette Dame von Sony, die am Telefon ihren eigenen Song nicht erkannt hat (weil es zu wild war), aber trotzdem Ja sagte.
Bei Aufführungen (also Live) sehen das die meisten nicht eng - aber bei Veröffentlichungen wie CD, LP und auch Online ist das anders. Aber auch die gehen mit der Zeit...
 
Das sind aber alles Beispiele die dafür stehen, dass du Originale oder "echtes" Cover hochlädst in dem Sinne aufführst - sobald es in Richtung "Bearbeitung" geht , kann dich - unabhängig von dem Abkommen GEMA - YouTube, der Rechteinhaber belangen... das sind dann die Verlage oder Komponisten. Da hatte ich genug gute und schlechte Erfahrungen gemacht: ein Klaus Doldinger, der die Erlaubnis verweigern wollte, weil in einem Akkord ein Ton nicht richtig zu hören war, ein Verlag, der eine ganze CD Produktion einstanzen lies, weil man vorher nicht gefragt hat, aber auch eine nette Dame von Sony, die am Telefon ihren eigenen Song nicht erkannt hat (weil es zu wild war), aber trotzdem Ja sagte.
Bei Aufführungen (also Live) sehen das die meisten nicht eng - aber bei Veröffentlichungen wie CD, LP und auch Online ist das anders. Aber auch die gehen mit der Zeit...
Bei Tonträger sicherlich besser, das sehr(!) genau abklären zu lassen. Online kannst du ja relativ einfach löschen, wenn du eine Zustimmung nicht bekommst...
 
Mooin.
das ist ein schwieriges Thema - du darfst Orignale und "Original" gecoverte Versionen hochladen, sobald es davon abweicht, ist es eine Bearbeitung/Arrangement.
Dann musst vorher den Urheber erst anfragen ... das Problem ist mit CD Aufnahmen identisch. Da hab ich das ein paarmal durchgemacht.
Es gibt Urheber die sind kooperativ und freuen sich, über eine neue Version und welche die Zicken völlig.
Schau mal das Video an:

Das erklärts ganz gut :-)

Nachdem ich den Rechtsanwalt aus diesem Video abonniert habe, hat mir Youtube noch ein sehr hilfreiches Video empfohlen:

 
Ich habe nun gelernt, dass man im YouTube-Studio in der Liste mit den Inhalten jeweils auf das Wort "Urheberrecht" klicken kann und dann in die Details schauen kann. Witzigerweise findet sich ausgerechnet bei O Du Fröhliche eine angebliche Urheberrechtsverletzung ... also funktioniert das nicht wirklich perfekt 😁

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