Wer hat die Namensrechte

ede65

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Hi in die Runde,
in unserer Band gabs die letzten Wochen leider ziemlich viel internen Stress. Das ging jetzt so weit
das wir leider den Trommler rausgekegelt haben.
Da er unsrer Hompage erstellt und gepflegt hatte wurde diese nun platt gemacht.
Zusäztlich meinte er jetzt das wir auch den Bandnamen ändern müssten da er eine
neue Band mit dem Namen aufbauen will. Da wir den Namen gemeinsam ausgewählt
haben kommt uns das etwas komisch rüber.
Wir werden da jetzt keinen großen Akt daraus machen aber irgendwie sehen wir das auch nicht ganz ein.
Also wer war denn schon mal in einer ähnlichen Situation.
 
Kommt mir vor wie ein klassisches Scheidungsdrama: wer bekommt den Hund/ das Kind/ den Bandnamen. Wie kommt er denn dazu, alleinigen Anspruch auf den Bandnamen anzumelden? So wie ich es verstanden habe, soll die Band doch weiter bestehen (bloß ohne ihn)?
 
Wenn der Drummer der Gründer war, dann hat er sicherlich ein gewisses Recht auf den Namen....
... aber auch nur, wenn er dieses Recht sich hat irgendwie verbriefen lassen, sprich nachweisen kann, dass er der Gründer war oder den Bandnamen erfunden hat. Oder aber wenn es sein Name ist. Niemand ausser Britney selbst würde nach ihrem/seinem Rausschmiss eine neue Band mit Namen Britney Spears gründen, oder?
Grundsätzlich gehört der Bandname der gesamten Band, sagt auch Gitarre&Bass.

Man könnte auch überlegen, ob es einen Schaden durch die Umbenennung gibt. Wenn ja, rechtfertigt das einen rechtlichen Konflikt?

Man könnte auch überlegen, sich mal eben den Namen markenrechtlich zu sichern, wenn nicht bereits geschehen. Google sagt 150€... Dann ist die Story wahrscheinlich schnell gegessen...
 
Passt sich doch. Klingt nicht so, als hättet ihr den Trommler gekegelt, weil er als einziger kooperativer Mitspieler nicht in den Teamspirit gepasst hätte. Ein seriöser Serviceprovider für die Homepage hätte auch eine ordentliche Exit-Strategie angeboten. Ich nehme mal an, er ist da auch als admin/c eingetragen, hat also die Domain.
Dann den Namen zu beanspruchen ist konsequent. Immerhin ist der ja in der Szene offensichtlich was wert.

Natürlich ist die Frage von @Gunni berechtigt, wenn das die "Ede65-seinem-Trommler-seine-Band" war soll er den Namen behalten.
Da Du das als "etwas komisch rüber" empfindest, vermute ich mal eher, daß er da Mitgründer hatte, oder womöglich sogar später eingestiegen ist.

Mach Dir nichts draus, Du kannst jetzt den Roger Waters tun und 20 Jahre prozessieren statt zu spielen. Das hat immerhin den Vorteil, daß Du Dich in prominenter Gesellschaft weißt, und Dir ist wenigstens nur der Trommler abgehauen, nicht noch der Keyboarder und der zugekaufte Klampfer.

Ihr könntet Euch unter dem Label "Die echte Band" oder The Real McCoy (nä, die gabs wirklich) verkaufen.

Oder ihr nehmts halt sportlich, als kreativen Anreiz und bastelt Euch einen neuen Gründungsmythos daraus.
 
Oder doch umbenennen in:
"Der Drummer war ein Arsch" :moose_head:

Aber, im ernst....ohne das Er verbrifte Namensrechte hat, kann Er keine Forderungen stellen.....

Da gäbe es ja kaum noch eine bekannte Band.....
 
Frage: geht's um bei dem Bandnamen um Gig-Buchungen? Also, hat der Namen einen Bekanntheitsgrad in eurer Region? Dann wird's natürlich schwierig ohne Streit aus der Nummer rauszukommen. Wenn er die Homepage aufgebaut hat, kann er diese durchaus plattmachen (wenn er namentlich als Verantwortlicher/Ersteller im Impressum genannt war), wenngleich die Sache nicht die feine Art ist. Urheberechte am Namen sind im Nachgang nur schwierig nachzuweisen, weil schriftliches in der Regel nicht vorliegt. Ich würde das Thema einfach auf sich beruhen lassen. Außerdem liegt die Wahrheit auf dem Platz. Bedeutet: wenn eure Musik in der Szene Anerkennung findet, wird sich schnell rumsprechen, dass ihr nun einen anderen Namen habt.

Man könnte auch überlegen, sich mal eben den Namen markenrechtlich zu sichern, wenn nicht bereits geschehen. Google sagt 150€... Dann ist die Story wahrscheinlich schnell gegessen...
Mit ganz großer Vorsicht zu genießen. Habe da schon teure Erfahrungen gemacht. Habe Namen/Titel in Sachen Markenrechte/ Gebrauchsmusterschutz angemeldet und später Unterlassungsklagen in Höhe von 25.000 Euro erhalten. Bei Namen/Titel geht's rein juristisch neben dem bundesweit bereits vorhanden sein, auch um verschiedene Verwendungsklassen und sogar Namensähnlichkeiten. Und da gibt's Anwälte, die nur darauf warten, dir ans Bein zu pinkeln. Wirklich echt übel, was da so läuft.
 
Man könnte auch überlegen, sich mal eben den Namen markenrechtlich zu sichern, wenn nicht bereits geschehen. Google sagt 150€... Dann ist die Story wahrscheinlich schnell gegessen...
Das mit dem Markenrecht würde ich ganz schnell nochmal nachlesen. Das DPMA nimmt mehr als 150 Öcken.
Und das sind ja nur die Gebühren, wenn ihr die Recherche etc. selber macht. Ausserdem kannst Du einen drauf lassen, daß Du mit einer Markenanmeldung auch gleich einen Anfechter am Arsch hast, also ist da etwas Budget sinnvoll.
Schlussendlich musst Dann aber auch eine juristische Person/Rechtsform etablieren, die Inhaber der Marke ist, oder es ist dann halt doch wieder der Trommler. Oder der nächste Trommler oder Gitter oder.
Lohnt also nur dann, wenn der Bandname auch wirklich kommerziell genutzt wird, und dann lohnt es das auch in kompetente Hände zu geben und nicht zu MacAnwalt24.de
 
Nachtrag zu "Google sagt €150,-:
Erster einfacher Eintritt ohne alles €300,-. Extras Extra.
Edit: €290,- elektronisches Verfahren werdet Ihr ja hinbekommen ;-)
 
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Ist schon klar, der Gebührenkatalog ist eine Sache, gute Beratung eine ganz andere. Kurzes Beispiel aus der Praxis zur Erklärung: Hatte mal einen Verlag und wollte die Namensrechte für ein Buch sichern (Mami Wata - eine Afrikanische Göttin). Angemeldet, Gebühr bezahlt, gut - dachte ich. Wurde im bundesweiten Titelanzeiger veröffentlicht (wenn's für ander Länder ebenfalls soll, ist eine extra Anmeldung notwendig, gleichbedeutend mit zusätzlichen Kosten). Wenig später flatterte eine Unterlassungsklage ins Haus, vom Amt für Gebrauchsmusterschutz im Namen eines Herstelles (Mami Woto - Nahrungsergänzungsmittel). Habe folglich einen Anwalt eingeschaltet, der mir sagte, dass die zuständige Behörde nur prüft, ob der Name bereits angemeldet/geschützt ist. Für den Gebrauchsmusterschutz sowie Namensähnlichkeiten (und seine zig Klassen, untereinander irgendwie verwoben) sind die nicht zuständig, wäre also noch zusätzlich zu machen. Am Ende des Tages hat mich der Scheiß 8.000 statt 25.000 Euro Unterlassung gekostet (für Nüsse). Ohne juristischen Beistand würde so ein Thema nicht noch einmal angehen. Glaube allerdings auch nicht, dass ich mal eine Band gründen werde, deren Name mir einen gut vierstelligen Betrag wert sein wird. Ganz ehrlich, die Kohle investiere ich lieber in Bier ...:confused:
 

Ist schon klar, der Gebührenkatalog ist eine Sache, gute Beratung eine ganz andere. Kurzes Beispiel aus der Praxis zur Erklärung: Hatte mal einen Verlag und wollte die Namensrechte für ein Buch sichern (Mami Wata - eine Afrikanische Göttin). Angemeldet, Gebühr bezahlt, gut - dachte ich. Wurde im bundesweiten Titelanzeiger veröffentlicht (wenn's für ander Länder ebenfalls soll, ist eine extra Anmeldung notwendig, gleichbedeutend mit zusätzlichen Kosten). Wenig später flatterte eine Unterlassungsklage ins Haus, vom Amt für Gebrauchsmusterschutz im Namen eines Herstelles (Mami Woto - Nahrungsergänzungsmittel). Habe folglich einen Anwalt eingeschaltet, der mir sagte, dass die zuständige Behörde nur prüft, ob der Name bereits angemeldet/geschützt ist. Für den Gebrauchsmusterschutz sowie Namensähnlichkeiten (und seine zig Klassen, untereinander irgendwie verwoben) sind die nicht zuständig, wäre also noch zusätzlich zu machen. Am Ende des Tages hat mich der Scheiß 8.000 statt 25.000 Euro Unterlassung gekostet (für Nüsse). Ohne juristischen Beistand würde so ein Thema nicht noch einmal angehen. Glaube allerdings auch nicht, dass ich mal eine Band gründen werde, deren Name mir einen gut vierstelligen Betrag wert sein wird. Ganz ehrlich, die Kohle investiere ich lieber in Bier ...:confused:
Ist jetzt im Prinzip OffTopic, aber ist ein Buchtitel nicht Titelschutz und damit unabhängig von einer Marke?
Aber klar, ich hatte auch mal eine Marke eingetragen, wenn ich da den Fachanwalt nicht in der Familie gehabt hätte, hätt ich das gar nicht gemacht.
 
Ist jetzt im Prinzip OffTopic, aber ist ein Buchtitel nicht Titelschutz und damit unabhängig von einer Marke?
Dachte auch, dass Titel- und Markenschutz unabhängig zu betrachten sind. Ist es aber nicht, weil als dritte Komponente Gebrauchsmusterschutz ins Spiel kommt. Wenn eine Verbindung herzustellen ist, und sei sie noch so abstrus konstruiert, schlagen professionelle Abmahn-Anwälte zu. Ist echtes Geschäftsmodell. Die Ärsche sondieren die Anzeige-Medien, fragen bei Betreffenden Namens- bzw. Titel-Inhabern nach und werden tätig. Ob dann Halbe-Halbe gemacht wird weiß ich nicht. Mies ist es auf jeden Fall, zumal einige Leute von sich aus gar nicht auf die Idee kämen, der Sache nachzugehen.:gruebel: Sorry @ede65, wollte deinen Post nicht verwässern. Habe derzeit nämlich auch mit Trennungsschmerz von einer Band zu tun ...:confused:
 
Zusäztlich meinte er jetzt das wir auch den Bandnamen ändern müssten da er eine
neue Band mit dem Namen aufbauen will. Da wir den Namen gemeinsam ausgewählt
haben kommt uns das etwas komisch rüber.
Das kann er nur sagen wenn er den Namen als Marke geschützt hat, also im DPMA Register hinterlegt ist.
Darüber wird eine Urkunde erstellt und kostet knapp 300 Euro.
Hat er das nicht gemacht, hat er Pech gehabt - ihr habt aber alle Pech gehabt wenn der Name schon im Register eingetragen ist, fällt aber meist erst auf wenn eine Band überregional bekannter wird.
 
Den Namen behält der, welcher am härtesten zuschlagen kann. Ist doch klar.
Was natürlich ein valides Argument ist.
Oder besser, was soll der Trommler tun? Wenn er tatsächlich eine Marke eingetragen hat, gibt man potentiellen Abmahnern einen Tipp und setzt sich in die erste Reihe.
Oder man ficht die Eintragung selber wegen nachweislicher Nutzung an.
Hat er nicht, lässt mans halt drauf ankommen, und nutzt den Namen selber weiter. Wäre nur evtl. bedenkenswert, wenn er bekannt gute Verbindungen zum örtlichen Chapter oder anderen bekannt effektiven Pressure-Groups hat.

Aber im Ernst, den Spaß ist der Ärger nicht wert, den Du dann mit Veranstaltern hast, die durch den Tüddel kommen, wenn zwei Bands unter einem Namen unterwegs sind, und sie nicht wissen, wen sie gebucht haben. Die hast Du eher als "Ex-Allstars" wieder im Boot und deutlich vom Ex-Kollegen abgesetzt.
 
Wäre nur evtl. bedenkenswert, wenn er bekannt gute Verbindungen zum örtlichen Chapter oder anderen bekannt effektiven Pressure-Groups hat.
Hähä.
Ob die sich wegen so nem Kinderkram die Finger schmutzig machen? Vielleicht, wenn der Sohn vom Präsi mit der Schwester vom Drummer...?
Wär das nix für den Krimi?
 
Offenbar gibt es keine eingetragenen Namensrechte, oder ? Da ihr den Bandnamen gemeinsam ausgesucht habt, könnte jedes der Bandmitglieder den gleichen Anspruch auf den Namen geltend machen. Ihr könntet also mit dem gleichen Anspruch den Namen für euch geltend machen und dem Drummer das Weiterführen des Namens untersagen. Fraglich wird allerdings im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein, wie ihr oder der Drummer das nachweisen wollt.

Bezüglich des Domainnamens ist das jedoch ohne Belang. Wer die Domain zuerst hat, hat sie und ist Eigentümer. Das mussten auch schon grosse Firmen schmerzhaft und kostspielig feststellen, als sie irgendwelchen fixen Domainjägern für viel Geld ihre rechtzeitig reservierten Domains abkaufen mussten. Die Domains müssen aber für jede Länderkennung separat reserviert werden, d.h. wer sie für XXXX.de hat, hat sie noch lange nicht für XXXX.com, XXXX.org etc. etc.
 

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