Urheberrecht und Klassik

LaFaro

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Bassix
ß144.021
Nur zur Sicherheit würde ich gern eine Frage eindeutig klären... :-P
wenn ich das richtig sehe, gilt das Urheberrecht für "musikalische Schöpfungen" für 70 Jahre nach dem Tod des/der Schöpfer:in..?!?!
Wenn man also jetzt ein Stück aus der Klassik -meinetwegen Beethoven oder so- selbst einspielt, dann ist diese Version gemeinfrei und kann beliebig veröffentlicht werden... oder etwa nicht? :gruebel:
 

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