Nur zur Sicherheit würde ich gern eine Frage eindeutig klären... 
wenn ich das richtig sehe, gilt das Urheberrecht für "musikalische Schöpfungen" für 70 Jahre nach dem Tod des/der Schöpfer:in..?!?!
Wenn man also jetzt ein Stück aus der Klassik -meinetwegen Beethoven oder so- selbst einspielt, dann ist diese Version gemeinfrei und kann beliebig veröffentlicht werden... oder etwa nicht?
wenn ich das richtig sehe, gilt das Urheberrecht für "musikalische Schöpfungen" für 70 Jahre nach dem Tod des/der Schöpfer:in..?!?!
Wenn man also jetzt ein Stück aus der Klassik -meinetwegen Beethoven oder so- selbst einspielt, dann ist diese Version gemeinfrei und kann beliebig veröffentlicht werden... oder etwa nicht?
