Urheberrecht sichern

ich weiß nicht, ob das schon genannt wurde. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich zu faul war, alle Beiträge durchzulesen...

Das mit dem Verschicken geht dann, wenn du den Brief an einen Anwalt schickst! Das sagte uns auf jeden Fall unser Anwalt
 
Ja hast du.

Aber ein Basslauf müsste schon sehr markant sein, damit du darauf Urheberrecht hättest.
Im Prinzip ist das unmöglich, da Bassläufe immer wieder gleich klingen.
Du müsstest schon einen sehr prägnanten/neuen Sound mit einer melodiösen Line verbinden oder ähnliches.
 
Zitat:Original erstellt von: Herr K

Im Prinzip ist das unmöglich, da Bassläufe immer wieder gleich klingen.
Da möchte ich doch sehr lautstark protestieren! Solche Sätze höre ich sonst eigentlich nur von Gitarristen. Wer sind wir Basser denn eigentlich?

[:D][:D][:D]
 
Zitat:Original erstellt von: Maik_Reishaus


Zitat:Original erstellt von: Herr K

Im Prinzip ist das unmöglich, da Bassläufe immer wieder gleich klingen.

öhm...ich sach jetzt einfach mal,das das nicht stimmt ![:-)][;-)]

Naja, es gibt schon Standardbassläufe. Läufe (wenn überhaupt), die man immerwieder einsetzen kann und die auch von vielen anderen Bassisten immerwieder eingesetzt werden. Es kann schon ziemlich kompliziert werden eine wirklich eigenständige Achtelgrundtonlinie zu entwickeln... Ich glaube, darauf wollte Herr K hinaus.
 
Zitat:Original erstellt von: boober


zudem kommt, dass ich mich selber darum kümmern muss, den anderen künstler (bei dem ich mein "kunst-werk" entdeckt habe) darauf hinzuweisen, dass er mein werk benutzt. mir gehört zwar alles, aber ich muss mich auch selber darum kümmern, damit kein "missbrauch"stattfindet? will ich das nicht, kann ich mir hilfe besorgen und dann sind wir beim thema: gema, gvl, usw.?

habe ich alles richtig verstanden?

Die GEMA kümmert sich nicht direkt um deine Urheberrechte und die GVL schon recht nicht. Wenn dein Werk bei der GEMA gemeldet ist, jemand dein Werk spielt und das dann noch meldet, dann kriegst du rein theoretisch Geld dafür. Die GVL sorgt dafür, dass die an einer Aufnahme beteiligten im Anschluss mitverdienen, da es ja ihre Leistung ist, mit der Geld verdient wird.

Wenn du anderen auf die Füße treten willst, weil sie dein Werk klauen, musst du das schon selbst tun bzw. einen Anwalt hinzu ziehen.
 
Zitat:Original erstellt von: artbass

Zitat:Original erstellt von: Maik_Reishaus


Zitat:Original erstellt von: Herr K

Im Prinzip ist das unmöglich, da Bassläufe immer wieder gleich klingen.

öhm...ich sach jetzt einfach mal,das das nicht stimmt ![:-)][;-)]

Naja, es gibt schon Standardbassläufe. Läufe (wenn überhaupt), die man immerwieder einsetzen kann und die auch von vielen anderen Bassisten immerwieder eingesetzt werden. Es kann schon ziemlich kompliziert werden eine wirklich eigenständige Achtelgrundtonlinie zu entwickeln... Ich glaube, darauf wollte Herr K hinaus.

Es kam doch schon wiederholt vor, dass Verlage erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Basstabs/-noten geklagt haben. Offenbar sind die durchaus geschützt.
Man denke auch an all die Marlowe DK Videos, die er wegen Copyrightverletzungen von Youtube nehmen musste. Auch da ging es ja rein um Basslinien.


 
In dem Fall gehören die Bassläufe aber zu einem Gesamtwerk. Außerdem sollte man amerikanisches Copyright nicht mit deutschem Urheberrecht vergleichen (wie das in der Schweiz aussieht weiß ich nicht).
 
Das heißt doch nur, dass mein Recht aus D in den USA anerkannt wird und umgekehrt. Das heißt nicht, dass das die gleichen Rechte sind.
 

Ich hatte damals am MI Musicbusiness als zweites Hauptfach.
Der Begriff des Uheberrrechts (was ist ein Werk, ab wann ist es geschützt, welche Rechte hat ein Urheber an seinem Werk) ist der selbe wie hier.
Auch nach amerikanischem Recht kann das Recht am Werk als solches nicht veräussert werden, sondern nur die Nutzungstrechte.

Eine Harmonisierung der Rechte ist auch nur so möglich - wenn die Frage, was ein geschütztes Werk ist, in jedem Land anders beantwortet würde, könnten diese Rechte ja auch nicht überall gleich geltend gemacht werden.

 

Mit "work for hire" hast du recht, ich hatte den Fall im Kopf, dass ein Künstler das Werk geschaffen hat, das Recht bei ihm ist und er es dann übertragen kann.
Allerdings: Wie läuft das, wenn du hierzulande eine Werbemelodie schreibst? Meines Wissens läuft das dann auch so, dass der Komponist eine einmalige Summe erhält und keine weitere Ansprüche an dem Werk hat.
Ich weiss zumindest mit Sicherheit aus meiner Zeit als Tontechniker beim Schweizer Fernsehen, dass es Bestandteil meines Arbeitsvertrages war, dass die Rechte an allen Werken (z.B. Sounddesigns), die ich im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses schuf, Eigentum von SF DRS waren. (Nicht, dass ich jemals etwas geschaffen hätte, wo das relevant geworden wäre)

Edit: Im Abspann von Unterhaltungssendungen ist auch das "(c) Schweizer Fernsehen" zu sehen, das sich natürlich in erster Linie auf die Werke der Autoren bezieht. - Für diese Betrachtungen macht das aber keinen Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: rabarvek



Der Begriff des Uheberrrechts (was ist ein Werk, ab wann ist es geschützt, welche Rechte hat ein Urheber an seinem Werk) ist der selbe wie hier.
Auch nach amerikanischem Recht kann das Recht am Werk als solches nicht veräussert werden, sondern nur die Nutzungstrechte.

Ok, ich bezog das jetzt auf das Gesamt des Gesetzestextes. Das die Grundlegenden Begriffe ähnlich sein müssen, ist natürlich klar. Es würde mich schon sehr wundern, wenn das komplette Urheberrechtsschutzgesetz übereinstimmt.

Ich hatte aber auch zB die Sache mit der Übertragbarkeit im Kopf.
 
Hey cellkirk74,
bin ganz entspannt, man kann gern prüfen, ob ich irgendwas verdiene, wenn ich diese Plattform erwähne. Ich fand sie nur ganz interessant, weil mir nix Vergleichbares bis jetzt begegnet ist.
Du scheinst ein Problem damit zu haben? Warum?
 
ganz einfach: es sieht etwas komisch aus, wenn Du als Forenneuling Produkte/Dienstleistungen empfiehlst. Da muss man keine Raketenwissenschaft studieren, um Werbung zu erahnen.
 
ganz einfach: es sieht etwas komisch aus, wenn Du als Forenneuling Produkte/Dienstleistungen empfiehlst. Da muss man keine Raketenwissenschaft studieren, um Werbung zu erahnen.

Jepp, genauso kommt es rüber und wenn man dann noch an § 29 Bundesnotarordnung denkt (mein rudimentäres Wissen glaubt dies sei der zutreffende § der Werbung für Notare verbietet) ist die Reaktion nachvollziehbar.
 
Ok. Das verstehe ich und kann es nachvollziehen. Ich mache solche Sachen nicht. Ich bin kein Angestellter der o. g. Agentur und habe auch kein finanzielles Interesse daran, dass sich jemand diesen anschaut, habe aber gedacht, dass es ein interessanter Hinweis sein könnte, den der Fragesteller für sich überprüfen und nachrecherchieren kann. Andere haben gute Erfahrungen mit bestimmten Anwälten gemacht, wie aus diesem Thread ja auch zu erkennen war und wollen diese teilen. Aus meiner Sicht ist deshalb dagegen nix auszusetzen. Die Nutzungsbedingungen haben dahingehend auch keine explizite Verbote ausgewiesen, es könnte auch sein, dass gute Tips gar keinen erreichen können, weil jeder überlegen muss "Darf ich oder ... könnte man von dies und jenem ausgehen ... möglicherweise Befangenheit? ..."
Ich habe die Forenfrage in der öffentlichen Google-Suchmaschine gefunden und mich angemeldet, weil ich selbst auch vor dieser Frage nach einem geeignetem Urheberrechtschutz stehe und recherchiert habe. Also hab kein Problem damit, dass man mich überprüft. :-)
 

Zurück
Oben Unten