Urheberrecht Instrumentals

Wickerman

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Bassix
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Hi Leute,

ich hab mal ne Frage zum Urheberrecht, bei der ich mir nicht sicher bin.

Ich habe mal gelesen, dass wenn man aus bestehenden werken teile nimmt und zu einem neuem zusammenführt (quasi eine Neuschöpfung erstellt), das nicht als urheberrechtsverletzung gilt.

Würde dies auch für ein Instrumental gelten?

(Wir wollen einen Rap-Song aufnehmen und der wurde damals über ein Dr DRE instrumental improvisiert)

Die konkrete frage: Können wir dieses Instrumental ohne weiteres benutzen, oder bräuchten wir die Ausdrückliche genehmigung von der Person, die die entsprechenden Rechte geltend machen kann?

(ps: suchfunktion hat nichts ergeben, auch wenn ich bestimmt schon zwei-drei threads über dieses thema hier gelesen hab)
 
Zitat:Original erstellt von: Lancelot

du darfst sicher nicht aus songs teile nehmen und zu einem neuen zusammenfügen

bushido musste ja seine album einstampfen, weil er teile von schweizer underground metalbands geklaut hatte

Jou,

und die Tage habe ich noch ein Interview mit einem bekannteren Künstler gehört, der auch geglaubt hatte, kleine Teile dürften aus fremden Songs in eigenen verwendet werden.

Das ist definitiv nicht erlaubt.

Soweit ich weiß, ist es sogar so, dass man, wenn man ein fremdes Werk nicht einfach nur interpretiert, bzw. nachspielt, man den Urheber sogar ausdrücklich um Erlaubnis fragen muss.

Gruss

peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausgenommen sind davon Persiflagen. Wenn du also eine Spassversion erstellst, die das Original persifliert, darfst du das. Kann allerdings passieren, daß ihr euch vor Gericht lange streitet, wo Humor anfängt. Wo endet das Plagiat und wo fängt die Persiflage an?
 
Danke schonmal für die Antworten.

Also besser n neues Instrumental besorgen oder mit Rechteinhaber abklären, dass ich s benutzen darf.

Wie sieht das denn mit Mash-up s aus? Ich mein, das hier hat zwar weden nen finanziellen Gewinn, noch großartige offizielle aufmerksamkeit, aber würde mich mal interessieren, ob das hier unter urheberrechtsverletzung fallen würde http://www.youtube.com/watch?v=eMtxzmJAAvM)
 
Stell Dir einfach mal vor, es kommt wegen dieses Mash-Ups (wer hat sich schon wieder dieses Unwort ausgedacht?) zum Rechtsstreit, und Du musst dem Richter erklären, was ein Mash-Up von einer Coverversion unterscheidet. Ich denke, damit kommst Du selber auf die Antwort.
 
Zu der Frage die du stellst gibt es bereits mehrere Gerichtsentscheidungen. U.a. Sabrina Setlur / Kraftwerk. Das ist wohl die bekannteste.

http://www.damm-legal.de/bgh-auch-der-kleinste-tonfetzen-ist-urheberrechtlich-geschuetzt

Es kommt darauf an, ob der entnommene Teil (Sample, Instrumental-Schnipsel, whatever) Werkcharakter iSd UrhG besitzt. Das wird bei kurzen Ausschnitten dann verneint, wenn diese nicht "prägend" für den jeweiligen Song sind.
In diesem Fall wären wir dann bei einer zulässigen freien Benutzung gemäß § 24 UrhG.
 

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