Hi Leute,
ich hab mal ne Frage zum Urheberrecht, bei der ich mir nicht sicher bin.
Ich habe mal gelesen, dass wenn man aus bestehenden werken teile nimmt und zu einem neuem zusammenführt (quasi eine Neuschöpfung erstellt), das nicht als urheberrechtsverletzung gilt.
Würde dies auch für ein Instrumental gelten?
(Wir wollen einen Rap-Song aufnehmen und der wurde damals über ein Dr DRE instrumental improvisiert)
Die konkrete frage: Können wir dieses Instrumental ohne weiteres benutzen, oder bräuchten wir die Ausdrückliche genehmigung von der Person, die die entsprechenden Rechte geltend machen kann?
(ps: suchfunktion hat nichts ergeben, auch wenn ich bestimmt schon zwei-drei threads über dieses thema hier gelesen hab)
ich hab mal ne Frage zum Urheberrecht, bei der ich mir nicht sicher bin.
Ich habe mal gelesen, dass wenn man aus bestehenden werken teile nimmt und zu einem neuem zusammenführt (quasi eine Neuschöpfung erstellt), das nicht als urheberrechtsverletzung gilt.
Würde dies auch für ein Instrumental gelten?
(Wir wollen einen Rap-Song aufnehmen und der wurde damals über ein Dr DRE instrumental improvisiert)
Die konkrete frage: Können wir dieses Instrumental ohne weiteres benutzen, oder bräuchten wir die Ausdrückliche genehmigung von der Person, die die entsprechenden Rechte geltend machen kann?
(ps: suchfunktion hat nichts ergeben, auch wenn ich bestimmt schon zwei-drei threads über dieses thema hier gelesen hab)