Moin, sowas ist mir auch schon passiert, allerdings bei dem anderen großen Versandhandel - mit dem Markbass Little Mark 250 - ich habe dort angerufen, den Sachverhalt geschildert und um Neuware gebeten, wie ich diese bestellt habe. Man sagte mir, das es Neuware wäre. Neuware wird nicht zur B-Ware, nur weil diese schonmal geöffnet war. Die Grenze ist schwimmend und nicht gesetzlich festgelegt.
Dieses habe ich dazu seinerzeit bei der Stiftung Warentest gefunden:
ZITAT:
Aber ist so etwas wirklich Neuware? Es kommt darauf an. „Wenn der vorherige Käufer das Gerät nur geprüft hat, bleibt es neu“, erklärt die Juristin Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, „Fingerabdrücke ändern daran nichts, auch nicht ein paar Probefotos auf der Speicherkarte.“ Gerichte haben sich bisher kaum mit dem Thema befasst. Das Amtsgericht Rotenburg an der Wümme ließ einen Käufer abblitzen, der auf seinem neuen Handy das E-Mail-Konto eines Fremden fand. Das allein reiche nicht, um aus einem Neugerät ein gebrauchtes zu machen. Denn ein Handy könne man nicht sinnvoll prüfen, ohne auch mal Daten einzugeben (Az. 5 C 350/07).
ZITATENDE
Man argumentiert, das auch im Ladenlokal die Geräte getestet werden und dadurch benutzt wären, aber eben nicht gebraucht. Man könne nicht auf jedes Gerät einen Preisnachlass geben, nur weil ein anderer Kunde dies schonmal ausgepackt hat.
Wie löst man dieses Problem?
Man schickt das Gerät zurück weil man 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen hat - legt ein paar Euro drauf und geht zu einem Händler in den Laden. Der verkauft dann ein originalverpacktes Gerät!
Ein kratzendes Poti sollte als Rücksendegrund auch schon ausreichen!