Umtausch oder nicht? - Die Gretchenfrage am Sonntag

Ist es so, dass Ware, die bereits bei einem Kunden war und zurück geschickt wurde keine Neuware mehr ist? Das würde ich anzweifeln. Wenn ein Kunde lediglich die Funktion getestet hat, ist das noch keine B-Ware. B-Ware hat Gebrauchsspuren, wozu Fingerabdrücke und Fusseln sicher nicht zählen. Hierbei ist natürlich immer die Frage, wie sich das darstellt. Fingerabdrücke, die man riechen kann sind etwas anderes als solche, die man mit der Lupe suchen muss...

Aber das ist vielleicht auch ein spätkapitalistisches Symptom, dass Konsumenten gesteigerten Wert darauf legen, dass kein anderer und keine andere die Hand an das neue Schätzchen gelegt haben darf. Die völlig überkandidelten Verpackungen von Taschentelefonen und Unterhaltungselektronik machen ja aus dem Auspacken ein infantiles Ritual, nämlich "unboxing". Wenn dabei schon die ersten Irritationen entstehen -Karton nochmal zugeklebt etc- wird es kritisch.

Ein offensichtlicher Mangel, ein kratzendes Poti, wird da eher akzeptiert. Vielleicht bekommt man das Kratzen ja irgendwie wieder weg...

Schwer zu verstehen.
:bier:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es so, dass Ware, die bereits bei einem Kunden war und zurück geschickt wurde keine Neuware mehr ist? Das würde ich anzweifeln. Wenn ein Kunde lediglich die Funktion getestet hat, ist das noch keine B-Ware.
Wird aber heute meistens so gesehen.
Finde ich auch nicht gut, aber isso.
Nur das kratzende Poti würde mich bei Neuware nerven, wenn sich das durch etwas hin und herbewegen nicht "wegregeln" lässt würde ich entweder umtauschen oder einfach mal fragen ob da nicht ein Rabatt drin ist.
Habe ich aktuell auch bei einer neuen Dunstabzugshaube gemacht: Karton völlig unbeschädigt, vorne aber eine kleine Beule drin, mit der Firma gemailt, zack, Rabatt ausgehandelt.
Besser als dieses hin und hergeschicke und am Ende werfen die wahrscheinlich die Dunstabzugshaube einfach weg.
Reisekoffer gekauft(nicht billig), war ein optischer Fehler in der Verschalung. Mail geschickt mit dem Foto, wurde innerhalb von Minuten sogar vom Chef persönlich angerufen, schönen Rabatt bekommen plus Rabattcode für einen zweiten Koffer.
Das ist natürlich top Werbung für eine Firma, habe noch einen Koffer für meine Frau gekauft und das erzählt man natürlich weiter - deswegen verstehe ich auch nie wenn Firmen da zickig werden, ist doch super Werbung!
 
Wird aber heute meistens so gesehen.
Kommt immer drauf an, von wem. Ich glaube, da gibt es mittlerweile Urteile. Zitat aus einem schnell gesuchten Beispiel:

"...Die Frage nach der Grenze zwischen Prüfung eines Gerätes auf Funktionstauglichkeit und dem kurzzeitigen Nutzen eines Gerätes ist gerechtfertigt, aber kompliziert. So entschied das Amtsgericht Rothenburg in einer Entscheidung vom 26.11.2007 (Az: 5 C 350/07) zugunsten der Verkaufspolitik von Onlineshops. Ein erworbenes Handy, mit Daten, die bereits vor dem Kauf ins Handy gespeichert wurden, gilt dennoch als "neu", wenn die Daten im Rahmen der Widerrufszeit eingegeben wurden...."
:bier:
 
Wenn ein Kunde lediglich die Funktion getestet hat, ist das noch keine B-Ware. B-Ware hat Gebrauchsspuren, wozu Fingerabdrücke und Fusseln sicher nicht zählen.
Naja, Thomann hat da aber meiner Erfahrung nach recht strenge Richtlinien; oder es herrscht pure Anarchie, das ist anhand weniger anekdotischer Beispiel natürlich nur schwer unterscheidbar ;-)
Ich habe z.B. einen Bass (dessen Versandvorgeschichte ich vorher kannte) als B-Stock angeboten bekommen, weil (angeblich) eine kleine Beschädigung am Gig-Bag durch den vorherigen Versand entstanden sei. Diesen Mangel suche ich bis heute noch ...

Der Hartke ist ja - soweit ich weiß - ein recht robust und einfach aufgebauter Amp. Und wenn sich ein ordentlicher Rabatt aushandeln ließe, würde ich ihn behalten und bei Gelegenheit / echter Notwendigkeit das Poti von einem Amp-Doc tauschen lassen.
Ansonsten: Fehlfunktion ---> und zurück das Ding.
Eventuell hat ja schon der mögliche vorherige Kunde das Ding just wegen des kratzenden Potis zurück geschickt.
 
einfach mal fragen ob da nicht ein Rabatt drin ist.

Und wenn sich ein ordentlicher Rabatt aushandeln ließe, würde ich ihn behalten
einziger Mangel den ich auch sehe ist der kratzende Poti - wobei ich nicht der "Raushandler" bin.

Ich würde da anrufen, berichten dass der Poti kratzt und fragen was zu tun ist. Vermutlich wird man dann von sich aus einen Rabatt oder was anderes anbieten. Finde ich schöner so rum...
 
Wenn bspw. ein gewissenhafter Händler gelieferte Ware auspackt und auf Beschädigungen und Funktionstüchtigkeit prüft, würds beim ein oder anderen hier wohl schon nicht mehr als Neuware durchgehen... sagt viel aus...
Ich finds ja ehrlich gesagt schon lächerlich wenn ein Artikel aufgrund beschädigter Umverpackung als B-Stock angeboten wird. Wird wohl erwartet. Naja, auf der anderen Seite freuts mich, wenn ich so ein zusätzlichen B-Stock Schnapper mach / Rabatt bekomme, mich juckt das wenig. Die bisherigen "B-Stock" Mängel musste ich nämlich grad bei Thomann auch mit der Lupe suchen. Die Fussel & Fingerabdrücke wären bei mir schon selbstverschuldet beim ersten Auspacken dabei und ein Pack Katzenhaare wahrscheinlich gleich noch dazu :ugly:

Ansonsten darf ich mich von Retouren nicht ausnehmen, wenn mir etwas nicht zusagt, gehts eben auch mal zurück.

Der Poti ist egal wie ein Reklamationsgrund, wenn der Amp behalten wird ein Sachmangel, sprichwörtlich Garantiefall. Kann man drüber hinwegsehen oder auch nicht. 10mal gedreht und die Sache ist vllt. schon wieder Geschichte, muss man selbst wissen. Wenns danach wieder läuft, wäre mir alleine die hin & her Schickerei zu viel, obwohl die Post bei uns direkt an der Haustür abholt.
 
Ist es so, dass Ware, die bereits bei einem Kunden war und zurück geschickt wurde keine Neuware mehr ist? Das würde ich anzweifeln. Wenn ein Kunde lediglich die Funktion getestet hat, ist das noch keine B-Ware.

Ein kollege hat mir mal vor einiger zeit erzählt
daß er eine band kennt die einmal im jahr eine
größere open air veranstaltung bestreitet,
und, um sich die kosten für das anmieten großer
subwoofer zu ersparen, einfach bei Thomann welche "gekauft"
hat, und sie danach wieder zurückgeschickt hat.

Sind die jetzt B-stock oder nicht ?
 
Ein kollege hat mir mal vor einiger zeit erzählt
daß er eine band kennt die einmal im jahr eine
größere open air veranstaltung bestreitet,
und, um sich die kosten für das anmieten großer
subwoofer zu ersparen, einfach bei Thomann welche "gekauft"
hat, und sie danach wieder zurückgeschickt hat.

Sind die jetzt B-stock oder nicht ?
Ein solches Verhalten finde ich sehr link. Legitim wäre es, die Boxen im Proberaum zu probieren oder in einem Studio – also quasi unter "Ladenbedingungen". Die Subwoofer Open Air, fast schon gewerblich einzusetzen, ist mMn nicht korrekt. Zumal dabei "Spielspuren" unvermeidlich sein dürften – und die Subwoofer zur B-Ware machen. Der Verkäufer hat dadurch einen Schaden. Ein Riese wie Thomann kann den noch eher verkraften als ein kleiner Händler.
 
Große Subwoofer für ein Open Air kann man nicht im Proberaum testen. Das gibt das Gehör und die Physik nicht her. Link ist die Sache trotzdem, da behalten ja nie eine Option war.
 
Ein kollege hat mir mal vor einiger zeit erzählt
daß er eine band kennt die einmal im jahr eine
größere open air veranstaltung bestreitet,
"Ein Kollege hat mir vor einiger Zeit erzählt, dass..." So fangen die besten Geschichten an. 😉

Lassen die sich jedes Jahr subwoofer liefern und schicken die dann zurück?

:bier:
 

Moin, sowas ist mir auch schon passiert, allerdings bei dem anderen großen Versandhandel - mit dem Markbass Little Mark 250 - ich habe dort angerufen, den Sachverhalt geschildert und um Neuware gebeten, wie ich diese bestellt habe. Man sagte mir, das es Neuware wäre. Neuware wird nicht zur B-Ware, nur weil diese schonmal geöffnet war. Die Grenze ist schwimmend und nicht gesetzlich festgelegt.
Dieses habe ich dazu seinerzeit bei der Stiftung Warentest gefunden:
ZITAT:
Aber ist so etwas wirklich Neuware? Es kommt darauf an. „Wenn der vorherige Käufer das Gerät nur geprüft hat, bleibt es neu“, erklärt die Juristin Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, „Fingerabdrücke ändern daran nichts, auch nicht ein paar Probefotos auf der Speicherkarte.“ Gerichte haben sich bisher kaum mit dem Thema befasst. Das Amtsgericht Rotenburg an der Wümme ließ einen Käufer abblitzen, der auf seinem neuen Handy das E-Mail-Konto eines Fremden fand. Das allein reiche nicht, um aus einem Neugerät ein gebrauchtes zu machen. Denn ein Handy könne man nicht sinnvoll prüfen, ohne auch mal Daten einzugeben (Az. 5 C 350/07).
ZITATENDE


Man argumentiert, das auch im Ladenlokal die Geräte getestet werden und dadurch benutzt wären, aber eben nicht gebraucht. Man könne nicht auf jedes Gerät einen Preisnachlass geben, nur weil ein anderer Kunde dies schonmal ausgepackt hat.
Wie löst man dieses Problem?
Man schickt das Gerät zurück weil man 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen hat - legt ein paar Euro drauf und geht zu einem Händler in den Laden. Der verkauft dann ein originalverpacktes Gerät!
Ein kratzendes Poti sollte als Rücksendegrund auch schon ausreichen!
 
Ich habe bei einem großen Versandhandel einen reduzierten Artikel bestellt mit fast 20%igem Nachlaß, weil der Karton Beschädigungen aufwies. Das Teil war ladenneu und der beschädigte Karton nebst Styropor wurde entsorgt.
 

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