Tantiemen für Studioarbeit?

slappi

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Hallo Kollegen,
Folgender Sachverhalt: Befreundeter Bandchef eine Coverband hat sich von einem Komponisten einen recht geilen Song schreiben lassen. Und ich soll da dazu eine Basslinie komponieren und Backingvocals einspielen und einsingen. Meine Frage ist: Kann ich irgendwie da mir Rechte dran sichern? Gema usw.? Ich denke zwar nicht das der Song soooooo riesig erfolgreich sein wird aber er ihn trotzdem 30-40 mal im Jahr aufführen wird. Oder sollte ich da pauschal abrechnen.?
Wisst ihr vielleicht gutes Lesematerial über das Thema? Oder wie handhabt ihr das?
Gruß Michel
 
Es gibt natürliche eine Basslinie zur Komposition. Ohne geht es doch nicht. Die soll aber durch meine eigene ersetzt werden
 
Bin auch kein Fachmann auf dem Gebiet, aber das hängt vom Komponisten ab, ob er bereit ist, dir für deine Basslinie einen Teil der Verwertungsrechte abzugeben.
Bzw. vom Arrangeur, falls es einen gibt.
Ansonsten ist für nichtkomponierende Mitwirkende die GVL zuständig.

edit:
üblich ist für Studiomusiker eine Pauschalgage, mit der alles weitere abgegolten ist.
 

Ich habe keine Ahnung! Das zur Sicherheit vorweg, aber eine Meinung und die sieht 100%ig andersherum aus wie das bisher genannte:

Schreibst Du eine eigene Basslinie, dann bist Du Komponist dieser Basslinie. Basiert diese Basslinie auf der Melodie eines Anderen, ist das daraus resultierende Lied automatisch eine Zusammenarbeit von zwei Komponisten. Wer nun welchen Anteil trägt, da kann man bestimmt trefflich Anwälte mit beschäftigen, aber generell ist auch die Basslinie teil der Komposition und damit schützenswert.

Dennoch würde ich zur Pauschale tendieren, einfach weil mi der Rest zu anstrengend ist.
 
Die rechtliche Situation kann ich nicht beurteilen, sie ist wohl nur im Streitfall wichtig - dann aber sicher kniffelig.
Wichtig wäre, festzuhalten dass die Bassline von Dir ist - sie ist und bleibt Dein geistiges Eigentum! Der Rest ist Verhandlungssache.

Ich gehe mal davon aus, dass es keine derart prägende und erfolgreiche Bassline wird wie "Come Together" oder "Billy Jean" - das Stück ist ja bereits komponiert; also eher etwas "Normales", was eher unterstützt.
Deshalb: Halte den Ball flach, nimm Dich nicht zu wichtig - dafür aber einen Festbetrag und lass Dich aufs Cover schreiben. Die Höhe des Betrags kann ich nicht beurteilen; bei mir persönlich wären Spass, Freundschaft und die "Ehre" im Vordergrund - nicht der Gewinn. Das kannst nur Du beurteilen!

Wenn das Ding dann doch ein Chartbreaker wird, können Du und Dein Anwalt ja nachverhandeln... ;-)
 
Ich versuche mal ein wenig Licht in den Verwertungsdschungel zu bringen:

Die GEMA ist für die Verwertung der Urheberrechte zuständig.
Unter die Urheberrechte fallen die Komposition, der Text sowie das Arrangement. (Ferner sind auch noch Verleger beteiligt, aber die lassen wir hier mal weg).
Wenn Deine Basslinie also einen eigenständigen urheberrechtlich relevanten Beitrag zur Komposition leistet, solltest Du mit dem Komponisten sprechen und evtl. über eine frei verhandelbare Verteilung der Tantiemen besprechen. Dann wirst Du ebenfalls als Komponist eingetragen (vorausgesetzt, Du bist überhaupt Mitglied bei der GEMA)
Dies muß natürlich mit dem Komponisten abgesprochen werden.
Wenn also eine Basslinie einen besonderen Wiedererkennungswert hat (vgl. Good Times von Chic, Billie Jean o.ä.), ist das durchaus gerechtfertigt. Ein Country-Wechselbass ist eher nicht schützenswert.

Die GVL ist für die Verwertung der Leistungsschutzrechte zuständig.
Das bedeutet:

Deine instrumentale Leistung als Bassist für eine Aufnahme wird vergütet, aber nur dann, wenn die Aufnahme auf einer CD oder anderem Tonträger verwendet wird und/oder diese Aufnahme in irgendeiner Form gesendet wird. (Achtung: Es werden nicht alle Sender ausgewertet)
Auch eine Verwendung als Filmmusik o.ä. wird berücksichtigt.
Solltest Du Mitglied bei der GVL sein, mußt Du Deine Teilnahme über das artsys-Portal der GVL melden und einen entsprechenden Nachweis erbringen, aus dem Deine Teilnahme und Deine Funktion zweifelsfrei hervorgeht. (Booklet, Studio-Rechnung, Fremdbestätigung des Produzenten o.ä.)
Live-Auftritte werden von der GVL nicht berücksichtigt!

Du mußt also als Urheber Deine kompositorische Leistung bei der GEMA anmelden.
Als Instrumentalist meldest Du Deine leistungsschutzrelevante Tätigkeit bei der GVL.

Ich hoffe, ich konnte das in aller Kürze verständlich darlegen. Ich habe mit beiden Verwertungsgesellschaften zu tun und hoffe, der Beitrag hilft ein bißchen weiter. Ansonsten einfach fragen.
 
Naja - nicht jeder Furz besitzt die nötige Schöpfungshöhe um urhebeberrechtlich geschützt zu werden. Wenn du die Basslinie einer besthenden Komposition veränderst oder ergänzt, dann ist das ein Frage des Arrangements. Im Sinne des Urheberrechtes bearbeitest du die Komposition, du komponierst nicht. Deine Bearbeitung erfordert das Einverständnis des Komponisten, sofern sie veröffentlicht werden soll. Dessen Einverständnis hängt dann maßgeblich davon ab, wieviel du ihm dafür zahlen wirst.
Auch ein Arrangement kann schutzfähig sein, wenn es die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Eine veränderte oder ergänzte Basslinie gehört in der Regel nicht dazu.
Wenn du Geld von der Gema kassieren möchstest, musst du GEMA-Mitglied und (Co)-Komponist, (Co)-Texter oder Verleger des Werkes sein.

In der Praxis: Wenn du Geld sehen möchtest, dann handele eine Pauschale aus. Mach einen guten Job, und du wirst wieder gebucht.
 
Na, da hat aber jemand eine Bildungslücke...;-)
Pippilotta hat sich da einen lustigen 'hint', quasi ein innuendo erlaubt, und zwar hierauf:


Okay, kannte ich nicht, in der Tat ... habe die Pointe also nicht bemerkt und nehme alles zurück.

Glaube aber nicht, dass ich der Einzige bin, der diesbezüglich eine "Bildungslücke" hat... man kann ja nicht alles kennen.
 

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