Rein praktisch, keine Rechtsberatung:
Die Rechteinhaber werden kaum auf deinen Google Drive Ordner zugreifen können. Wenn da nur deine Bandmitglieder Zugang haben, wird es keinen Kläger geben. Wenn es sich um gekaufte MP3 handelt, könnte es die von
@tiefesB genannten Probleme geben, aber auch nur, wenn diese weitergegeben werden. Selbst dann wäre es schwierig zu Beweisen, dass Du der Versender bist, du könntest ja auch Opfer eines Datenklaus geworden sein.
Wenn du die MP3 selbst erstellt hast (aus einer anderen Quelle, ohne Umgehung einer Kopierschutzes), darfst du sie auch im Freundeskreis für private Zwecke teilen (wenn es eine Profiband wäre, würde das wohl so nicht gelten, trotzdem wäre das in dem Fall natürlich kaum justiziabel).
@tiefesB was ist Deiner Meinung nach der Unterschied von einem Youtubelink zu einem Link zu einem anderen Streaminganbieter? Die Soundqualität ist für mich bei Youtube absolut ausreichend, wenn es nicht gerade Super8-Fan-Livevideo von 1985 abgefilmt aus dem DDR-Fernsehen ist oder so etwas. Weiterhin gibt es bei Youtube oft interessantere Versionen als bei reinen Audio-Streamingdiensten. Vorteil ist auch, dass Youtubelinks immer das richtige Ziel haben, wenn man auch je nach Abo Werbung vorher hören muss. Bei anderen kann man, wenn man kein Abo hat, ein Lied nicht zweimal hören. Ich schicke daher sehr gerne Youtubelinks.
Ansonsten sollte doch eigentlich Angabe von Titel und Interpret, ggf. welche Version (z.B. Albumversion) reichen. Könnte man sich ja auch jeder selbst bei der ihm geeigneten Quelle bedienen, wenn die meißten nicht so faul wären