G.A.S. - Gear und Gier liegen nicht nur akustisch nahe beieinander. Darauf setzen Betrüger, die u.a. teure Instrumente zum Schnäppchenpreis anbieten. Die Masche ist bekannt und wurde in diesem Forum schon oft beschrieben. Der letzte Schritt des Online-Geschäfts, die Bezahlung, wird die meisten Käufer zurückschrecken lassen, wenn sie irgendwelche internationalen Money-Transfers ankurbeln sollen. Aber eine stinknormale Überweisung sieht doch solide aus, oder? Hinter jedem deutschen Girokonto steht schließlich ein Kontoinhaber, den man zivilrechtlich belangen kann, falls er zu Unrecht Geld angenommen hat. - Zu kurz gedacht.
Verkauft wird ein Gegenstand, der sich gar nicht im Besitz des Verkäufers befindet. Nennen wir ihn also nicht Verkäufer, sondern Betrüger. Bilder und sogar die Beschreibung hat er aus einer anderen Verkaufsanzeige im Internet kopiert, vielleicht geprüft, ob sie nicht sofort mit Google gefunden werden können. Er stellt seine Anzeige in einem anderen Marktplatz ein, sinnvollerweise ist der so gewählt, dass nicht die gleichen Benutzer zu erwarten sind. Deutschsprachige Kleinanzeigen- und Versteigerungsportale gibt es auch in Österreich und in der Schweiz. Den Verkaufsgegenstand hat er so gewählt, dass er G.A.S. auslöst. Den Verkaufspreis legt er so an, dass er Gier auslöst. Aber es gibt noch ein anderes Kriterium für die Preisgestaltung. Ich komme darauf zurück.
Dann geht alles sehr schnell. Schäppchenjäger müssen schnell sein, sonst kommt ihnen jemand zuvor. Der Betrüger lässt sich lediglich auf Verhandlungen ein, die keine näheren Informationen zum Gegenstand fordern. Je weiter der Interessent entfernt ist, desto besser. Antesten kann vereinbart werden, aber nicht für heute oder morgen. Viel Spaß bei der Suche an der angegebenen Adresse! Aber da hatte auch jemand nach Versandmöglichkeit gefragt. Mit dem verhandelt man gerne. Man verhandlt einen Komplettpreis inklusive Versand. Man einigt sich. Man tauscht Namen und Adressen. Vorabkasse per Überweisung. Bingo. Schnäppchen gemacht. Wenig später schickt der Betrüger die Kontodaten.
Was gleichzeitig geschieht: Der Betrüger eröffnet einen Ebay-Account mit den Personal- und Adressdaten des Käufers. Mit diesem kauft er Bitcoins. Der Kaufpreis war so ausgehandelt, dass er mit dem Preis für die Bitcoins übereinstimmt. Das ist das andere Kriterium bei der Festlegung des Verkaufspreises. Dann durchläuft er die Ebay-Kaufabwicklung und holt sich die Bankdaten zur Bezahlung der Bitcoins. Und genau diese Daten gibt er an den Schnäppchenjäger weiter.
Der Betrüger hatte schon vorher mindestens einen Testkauf beim Bitcoinhändler getätigt, denn er kennt dessen Namen. Mit diesem Namen und einer gefälschten Adresse, die aber regional in der Nähe des Geldinstituts des Bitcoinhändlers angesiedelt ist, hat er die Verkaufsanzeige veröffentlicht und sich gegenüber dem Käufer vorgestellt. Alles passt zusammen. Für den Käufer ist klar, er hat einen Namen und eine Adresse, die zu einem Bankkonto gehören, auf das er sorglos einzahlen wird. Für den Bitcoinhändler ist die Zahlung einer Bestellung zuzuordnen, die unter dem Namen des Einzahlers getätigt wurde. Und für den Betrüger ist klar, dass nach Geldeingang beim Bitcoinhändler dieser die Lieferung ausführen wird.
Bitcoins jedoch sind ein virtuelles Gut. Sie werden nicht an Postadressen verschickt, sondern in Sekundenschnelle umgebucht. Und natürlich hat der Betrüger seinen eigenen Account angegeben, wohin die Bitcoins zu buchen sind. Den Weg derselben zu einer Person zu verfolgen, dürfte unmöglich sein, das ist ja der Sinn dieser Währung. Einmal ausgeliefert, können sie auch nicht mehr zurück geholt werden. Das beschreibt der Händler überdeutlich in seinen Auktionsbedingungen.
Tage später wird der Käufer auf seine Ware warten. Wochen später wird er zivilrechtliche Schritte gegen den Kontoinhaber erwägen, auf dessen Konto er die Zahlung geleistet hat ... Denkt Euch selbst aus, wie die Geschichte weiter geht.
Warum beschreibe ich das? - Ich war ein Schnäppchenjäger, ich war gierig. Ich habe mich auf genau so ein Geschäft eingelassen. Nein, ich habe nicht gezahlt, ich habe rechtzeitig Lunte gerochen. Ich habe rekonstruieren können, wie der Deal funktioniert. Ich habe überlegt, wie man diesen Betrügern das Handwerk legen kann.
Ich habe mit den Betreibern des Anzeigenportals Kontakt aufgenommen. Die schalten auf eine Anzeige hin den Account des Verdächtigen ab und damit ein oder zwei Anzeigen. Im selben Moment stellt der mit einem neuen Account drei neue Anzeigen rein.
Ich habe mit der Polizei geredet, was die tun. Die nehmen eine Strafanzeige auf. Die ermitteln Kontoinhaber und prüfen Adressen. Sie verweisen auf die Möglichkeit einer Zivilklage. Sie erfassen Schadenswerte und den Tatort ("Internet" gilt nicht). Die nehmen zu den Akten, was sie verstehen. Die Akten werden Kollegen in anderen Dienststellen (Tatort!) zugeleitet. Und irgendwann findet der Fall Eingang in die Statistik. Das war's.
Ich hatte mit dem Bitcoin-Händler Kontakt. Ja, in letzter Zeit hätte es immer mal Trouble gegeben, aber im Grunde sei das ein Verkaufsgeschäft wie jedes andere. Immerhin denkt er darüber nach, ob er vom Käufer künftig eine Ausweiskopie verlangt, bevor der Kauf abgeschlossen werden kann. Allerdings kann prinzipiell jeder mit Bitcoins handeln, und wenn die Bedingungen bei einem Händler zu streng sind, findet man sicher einen anderen, der das lockerer handhabt.
So blieb nur dieser Weg: Spread the word! So funktioniert das mit der Bezahlung per Überweisung, lasst Euch nicht reinlegen.
P.S.: Die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen bei privaten Versandgeschäften wurden in diesem Forum ja schon an verschiedenen Stellen beschrieben, hier eine kurze Zusammenfassung:
Verkauft wird ein Gegenstand, der sich gar nicht im Besitz des Verkäufers befindet. Nennen wir ihn also nicht Verkäufer, sondern Betrüger. Bilder und sogar die Beschreibung hat er aus einer anderen Verkaufsanzeige im Internet kopiert, vielleicht geprüft, ob sie nicht sofort mit Google gefunden werden können. Er stellt seine Anzeige in einem anderen Marktplatz ein, sinnvollerweise ist der so gewählt, dass nicht die gleichen Benutzer zu erwarten sind. Deutschsprachige Kleinanzeigen- und Versteigerungsportale gibt es auch in Österreich und in der Schweiz. Den Verkaufsgegenstand hat er so gewählt, dass er G.A.S. auslöst. Den Verkaufspreis legt er so an, dass er Gier auslöst. Aber es gibt noch ein anderes Kriterium für die Preisgestaltung. Ich komme darauf zurück.
Dann geht alles sehr schnell. Schäppchenjäger müssen schnell sein, sonst kommt ihnen jemand zuvor. Der Betrüger lässt sich lediglich auf Verhandlungen ein, die keine näheren Informationen zum Gegenstand fordern. Je weiter der Interessent entfernt ist, desto besser. Antesten kann vereinbart werden, aber nicht für heute oder morgen. Viel Spaß bei der Suche an der angegebenen Adresse! Aber da hatte auch jemand nach Versandmöglichkeit gefragt. Mit dem verhandelt man gerne. Man verhandlt einen Komplettpreis inklusive Versand. Man einigt sich. Man tauscht Namen und Adressen. Vorabkasse per Überweisung. Bingo. Schnäppchen gemacht. Wenig später schickt der Betrüger die Kontodaten.
Was gleichzeitig geschieht: Der Betrüger eröffnet einen Ebay-Account mit den Personal- und Adressdaten des Käufers. Mit diesem kauft er Bitcoins. Der Kaufpreis war so ausgehandelt, dass er mit dem Preis für die Bitcoins übereinstimmt. Das ist das andere Kriterium bei der Festlegung des Verkaufspreises. Dann durchläuft er die Ebay-Kaufabwicklung und holt sich die Bankdaten zur Bezahlung der Bitcoins. Und genau diese Daten gibt er an den Schnäppchenjäger weiter.
Der Betrüger hatte schon vorher mindestens einen Testkauf beim Bitcoinhändler getätigt, denn er kennt dessen Namen. Mit diesem Namen und einer gefälschten Adresse, die aber regional in der Nähe des Geldinstituts des Bitcoinhändlers angesiedelt ist, hat er die Verkaufsanzeige veröffentlicht und sich gegenüber dem Käufer vorgestellt. Alles passt zusammen. Für den Käufer ist klar, er hat einen Namen und eine Adresse, die zu einem Bankkonto gehören, auf das er sorglos einzahlen wird. Für den Bitcoinhändler ist die Zahlung einer Bestellung zuzuordnen, die unter dem Namen des Einzahlers getätigt wurde. Und für den Betrüger ist klar, dass nach Geldeingang beim Bitcoinhändler dieser die Lieferung ausführen wird.
Bitcoins jedoch sind ein virtuelles Gut. Sie werden nicht an Postadressen verschickt, sondern in Sekundenschnelle umgebucht. Und natürlich hat der Betrüger seinen eigenen Account angegeben, wohin die Bitcoins zu buchen sind. Den Weg derselben zu einer Person zu verfolgen, dürfte unmöglich sein, das ist ja der Sinn dieser Währung. Einmal ausgeliefert, können sie auch nicht mehr zurück geholt werden. Das beschreibt der Händler überdeutlich in seinen Auktionsbedingungen.
Tage später wird der Käufer auf seine Ware warten. Wochen später wird er zivilrechtliche Schritte gegen den Kontoinhaber erwägen, auf dessen Konto er die Zahlung geleistet hat ... Denkt Euch selbst aus, wie die Geschichte weiter geht.
Warum beschreibe ich das? - Ich war ein Schnäppchenjäger, ich war gierig. Ich habe mich auf genau so ein Geschäft eingelassen. Nein, ich habe nicht gezahlt, ich habe rechtzeitig Lunte gerochen. Ich habe rekonstruieren können, wie der Deal funktioniert. Ich habe überlegt, wie man diesen Betrügern das Handwerk legen kann.
Ich habe mit den Betreibern des Anzeigenportals Kontakt aufgenommen. Die schalten auf eine Anzeige hin den Account des Verdächtigen ab und damit ein oder zwei Anzeigen. Im selben Moment stellt der mit einem neuen Account drei neue Anzeigen rein.
Ich habe mit der Polizei geredet, was die tun. Die nehmen eine Strafanzeige auf. Die ermitteln Kontoinhaber und prüfen Adressen. Sie verweisen auf die Möglichkeit einer Zivilklage. Sie erfassen Schadenswerte und den Tatort ("Internet" gilt nicht). Die nehmen zu den Akten, was sie verstehen. Die Akten werden Kollegen in anderen Dienststellen (Tatort!) zugeleitet. Und irgendwann findet der Fall Eingang in die Statistik. Das war's.
Ich hatte mit dem Bitcoin-Händler Kontakt. Ja, in letzter Zeit hätte es immer mal Trouble gegeben, aber im Grunde sei das ein Verkaufsgeschäft wie jedes andere. Immerhin denkt er darüber nach, ob er vom Käufer künftig eine Ausweiskopie verlangt, bevor der Kauf abgeschlossen werden kann. Allerdings kann prinzipiell jeder mit Bitcoins handeln, und wenn die Bedingungen bei einem Händler zu streng sind, findet man sicher einen anderen, der das lockerer handhabt.
So blieb nur dieser Weg: Spread the word! So funktioniert das mit der Bezahlung per Überweisung, lasst Euch nicht reinlegen.
P.S.: Die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen bei privaten Versandgeschäften wurden in diesem Forum ja schon an verschiedenen Stellen beschrieben, hier eine kurze Zusammenfassung:
- Fordert Identitätsnachweise von Euren Geschäftspartnern.
- Misstraut unrealistischen Preisen. Auch wenn ein Verkäufer keine Ahnung von dem Gegenstand hat, den er verkaufen will, so wird er nicht gleichzeitig z.B. einen Bass anhand der Seriennummer sicher datieren können und Detailfotos anfertigen, die einem Schnäppchenjäger den Sabber aus dem Mund laufen lassen, ohne dass er bei seinen Recherchen auf Zahlen stoßen wird, zu denen ähnliche Instrumente gehandelt werden.
- Stellt Detailfragen, fordert Detailfotos zum Beweis, dass der Verkäufer im Besitz der Ware ist.
- Googelt nach Bildern und Text aus der Verkaufsanzeige.
- Schickt einen Kollegen/Bekannten vor Ort zum Abholen mit Barzahlung.
- Kauft hier im Flohmarkt bei Kollegen mit Reputation