Geht mir genauso, aber über Käuferschutz, könnte man den Amp auch noch testen und dann erst die Kohle freigeben.
Mir wäre das zu stressig - die liefern dir dann 10kg Steine und du musst nachweisen, dass da kein Amp drin war.
Kleines OT: Ein Freund hat den zweiten Motorschaden an seiner MV Agusta, der während der Garantiezeit auftrat. Er hat den Kaufvertrag 20 abgeschlossen, die Maschine aber erst im Frühjahr 21 übernommen. Ab 2021 waren 2 Nachbesserungen vor Wandlung des Vertrags notwendig, davor musste man 3 Nachbesserungen gewähren.
Punkt 1: Es ist laut Rechtsanwalt unklar, welches "Recht" angewendet wird - sollte der Richter entscheiden, dass 3 Nachbesserungen gültig sind, kommt jetzt der Knaller mit Punkt 2!
Punkt 2: Wenn mein Freund MV Agusta auf Wandlung verklagen würde, hätte er das Vertrauensverhältnis zwischen Lieferant und Kunde zerstört und MV Agusta (bzw. inzwischen KTM) wären nicht mehr verpflichtet, den Schaden zu reparieren!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen - nur weil Du eine juristische Klärung eines Sachverhaltes anstösst, verlierst Du die vom Hersteller gewährten freiwilligen Garantieversprechen, da du das Vertrauensverhältnis zerstörst.
Er lässt jetzt den Motor zum dritten Mal auf Kosten KTM reparieren, bekommt auf den Motor nochmal die Herstellergarantie und darf die Maschine dann mit einem ordentlich 4-stelligen Verlust verkaufen, wenn er die überhaupt los wird. Er muss ja sagen, dass die schon 2 Mal einen Motor-Totalschaden hatte.
Edith: Die Maschine steht seit Herbst 22 beim Händler wegen Klärung, wie der Schaden von wem zu regeln ist.
MV Agusta hat zwischenzeitlich das komplette Händlernetz abgestossen und wurde an KTM verkauft.