Proberaum-Einbruch, Versicherung bei Diebstahl?

Das auf jeden Fall.
Ich habe auch nicht für alle instrumente noch noch eine Rechnung, aber Fotos und Seriennummern haben den Versicherer da wieder entspannt.
Exakt. Für die "selbstgebauten" Customs, die ich habe, habe ich eine Einzelaufstellung der verwendeten Komponenten erstellt und somit einen Preis ohne Arbeitszeit ermittelt, der als Grundlage dient.
Ansonsten sind Fotos und Seriennummern wichtig.

Wenn man eine (alte) Hausrat hat, die das mit abdeckt, braucht es keine zusätzliche Instrumentenversicherung, jedenfalls wurde mir das vom Versicherer so gesagt.
 
Moin,
wie geht ihr bei der Versicherung denn gebraucht gekaufte Instrumente an, für die ihr keine Quittung habt?
Hier hatten wir ja den gostohlen Fender Roscoe Beck als Beispiel (wenn ich mich richtig erinnere)?
 
Gebrauchte Bässe kaufe ich wegen dann vorhandenem Eigentumsnachweis eher nur mit Kaufvertrag, zudem mache ich eine Fotodokumentation der Bässe inkl Seriennummer (ist seit Corona bei mir leider nicht mehr aktualisiert worden, Stichwort: Bassmehrung).

Für die Versicherung ist dann relevant, ob die und du Zeit- oder Neuwert versichern wollen. Bestimmung zum Ersatz von neu nicht mehr erhältlichen Instrumenten regeln die Bestimmungen der individuellen Versicherungen. Dort einfach mal nachlesen.
 
Also könnte man auch angeben, dass für das gebrauchte Instrument 2000,- bezahlt wurden, und die werden dann auch auf Grund meiner Angaben versichert?
Bei einem nicht aktuell gekauften Kontrabass hat man ja die Wertgutachten eines Geigenbauers.
Mit welchen Versicherungen habt ihr denn gute oder schlechte Erfahrungen gemacht (gerne auch per PN)?
Mir geht es in erster Linie um einen Kontrabass, den ich bei Auftritten nicht extra von der Bühne hole. Aber wenn den jemand vom Stuhl schubst - zum Hinlegen ist in der Regel kein Platz - und dann abhaut, stehe ich mit dem Schaden da. Ansonsten gilt da ja wohl die Haftpflicht des Verursachers, oder gibt es auch irgendwelche Ausschlüsse?
 
Bin seit Jahren bei Lark, aber musste nie gebrauch machen. War eine Empfehlung von Tobias von WOB in Reutlingen damals. Schwierig sind meistens übliche Fälle wie Diebstahl abends / nachts aus unbewachtem Auto …
 
Das muss man mit dem Versicherer klären. Wichtig ist, dass man vorher. Angaben macht, was zu versichern ist. Aus dem angegebenen Wert wird ja auch die Versicherungsprämie berechnet, die man zu bezahlen hat. Es kann dann die Wiederbeschaffung versichert werden, sollte es den Bass dann nur noch zum angegebenen Preis bei Versicherung geben, und der übersteigt die eigentlich bezahlte Summe, dann bezahlt der Versicherer den Wert, der angegeben wurde bei Versicherung des Instruments. Meist lassen sich die Angaben überprüfen, so dass das nicht auf Verdacht geht, sondern es werden alle Quellen angezapft. Soweit die Theorie, ob es in der Praxis funktioniert, musste ich zum Glück noch nicht testen. Ich habe bei der Versicherung und an sicherer Stelle zudem eine Liste mit Fotos und Preisangaben, um nachzuweisen, was ich alles zur Versicherung angegeben habe. Sowas hilft auf jeden Fall bei der Argumentation, außerdem sollte man sich mit den Bedingungen zu Versicherung auseinandersetzen, im Zweifel nachfragen…
 

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