Moin,
ich habe ein gebrauchtes Pedal für einen guten Kurs aus den USA gekauft (Privatverkäufer, kein Music Shop). Beim Abschicken hat der Verkäufer das Packet als Geschenk mit einem Wert von 5 Dollar deklariert. Er dachte scheinbar, er täte mir einen Gefallen.
Nun muss ich das Packet nächste Woche beim Zoll abholen. Habe vorweg schon einen Brief bekommen ("wir konnten eine an Sie gerichtete Postsendung aus USA nicht beim deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde für Sie hinterlegt. Folgende Unterlagen bitte zum Zollamt mitbringen...").
Was macht man jetzt?
Bleibt man bei der Geschichte, es handelt sich um ein Geschenk, wie der Verkäufer es offiziell beim Abschicken deklariert hat?
Sagt man den Zollmenschen, dass der Verkäufer da wohl einen Fehler gemacht hat, nennt man den echten Preis und zahlt brav die Einfuhrgebühr?
ich habe ein gebrauchtes Pedal für einen guten Kurs aus den USA gekauft (Privatverkäufer, kein Music Shop). Beim Abschicken hat der Verkäufer das Packet als Geschenk mit einem Wert von 5 Dollar deklariert. Er dachte scheinbar, er täte mir einen Gefallen.
Nun muss ich das Packet nächste Woche beim Zoll abholen. Habe vorweg schon einen Brief bekommen ("wir konnten eine an Sie gerichtete Postsendung aus USA nicht beim deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde für Sie hinterlegt. Folgende Unterlagen bitte zum Zollamt mitbringen...").
Was macht man jetzt?
Bleibt man bei der Geschichte, es handelt sich um ein Geschenk, wie der Verkäufer es offiziell beim Abschicken deklariert hat?
Sagt man den Zollmenschen, dass der Verkäufer da wohl einen Fehler gemacht hat, nennt man den echten Preis und zahlt brav die Einfuhrgebühr?