Neues von der Cites - Front

Kong

R.I.P., Mikki
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.....denn anders kann man das schon nicht mehr benennen. :gruebel:

Ich komme eben von meinem Lieblingshändler, der mich sofort auf das neue Holzarten - Disaster hingewiesen hat. Ab dem 02.01.2017 sind über 250 verschiedene Arten Rosewood (Palisander) auf der Liste, also so gesehen alle Arten von Rosewood, ebenso diverse Bubinga- Cocobolo- und Kosso (sometimes called "African Rosewood") - Arten.

Der Tenor der "Bestimmer": Es sei so viel illegales Rosewood (Bubinga, Cocobolo und Kosso) auf dem (Möbel) Markt, dass nun die Beweispflicht komplett auf die Besitzer von (unbearbeitetem sowie bearbeitetem oder verbautem) Rosewood abgewälzt wird.

Das bedeutet für Händler, dass sie die Instrumente (nicht nur Gitarren und Bässe sind betroffen, auch Holzbläser und sonst noch was), die sie verkaufen, mit einem Cites - Dokument versehen müssen, das einen Import vor dem 02.01.2017 bescheinigt. Ebenso müssen Besitzer von betroffenen Instrumenten, die eine Grenze überqueren, das selbe Zertifikat besitzen. Also einen Nachweis, dass das Instrument vor dem 02.01.2017 erworben bzw. importiert wurde.

Vorsicht bei Reisen in die Schweiz. Sie hat das Washingtoner Artenschutzabkommen nicht unterzeichnet und behandelt solche gefärdeten Hölzer ganz einfach: Sie sind illegal und werden in der Regel beschlagnahmt. Ich rate jedem Musiker, der in die Schweiz reisen möchte, dementsprechende Instrumente (ohne jedes Cites - regulierte Holz) mitzunehmen.

Das bedeutet für mich, dass ich nur noch Bässe mit All Maple Neck mit in die Schweiz nehmen kann. Für die anderen Bässe mit Rosewood Fingerboard bzw. All Rosewood Neck (Bongo 5 HH All Rosewood Neck "The Silver Fox") werde ich die dementsprechenden Zertifikate besorgen müssen.

Meine Informationen dienen nur als Warnung, nichtsdestotrotz sind sie wahr. Bitte informiert Euch selbst und erkundigt Euch über die Zusammensetzung bzw. verwendeten Hölzer Eurer Instrumente und besorgt Euch die passenden Zertifikate.

Schlusswort meines "Lieblingshändlers": "Mensch, ich denke, dass von allen Instrumenten hier im Laden nur diese 80 - € - Klampfe ohne Dokumente durchgeht, da das Griffbrett wohl aus eingelassenem Holz besteht.... Außerdem bei dem MuMa Stingray hier mit AMN und der Strat mit AMN bin ich sicher, dass sie so durch gehen. Seit drei Tagen telefoniere ich schon mit dem Regierungspräsidium, um ab dem 03.01.2017 die richtigen Unterlagen für meine Ware zu haben! "

Meine Damen, meine Herren, es ist eine Schau, was der Gesetzgeber hier mit uns macht - wegen der High End - Möbelindustrie in China.
 
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Ach Du großer Palisander! :rolleyes:xx( Reicht bei diesen besagten Instrumenten der Kaufbeleg auch als "Nachweis"?
 
Ist die Frage, ob eine datierbare Seriennummer auch ausreicht. Bei einigen Instrumenten gibt die ja direkten Aufschluss über den Produktionszeitraum.
 
Ich denke, dass es uns behörden nicht so einfach machen werden. Wenn die ein Zertifikat verlangen, wollen sie eines sehen.

Ansonsten kann man Serial Nummern, die z.B. auf einer Neckplate stehen, ja auch leicht mal auswechseln.

Und: Wir brauchen keinen Nachweis über das Datum der Produktion, das Import - Datum ist ausschlaggebend.

Ach Du großer Palisander! :rolleyes:xx( Reicht bei diesen besagten Instrumenten der Kaufbeleg auch als "Nachweis"?

Als Nachweis für das Kaufdatum / das Datum des Importes ja, so dass Du nach Vorlage des Belegs dieses Cites - Dokument bekommst. Wenn Du also einen Beleg über den Kauf eines Instrumentes bei T. hast, sollte das selbsterklärend bedeuten, dass es vor diesem Termin gebaut und importiert wurde. Aufgrund dieser Tatsachen kann dann das Regierungspräsidium ein Cites - Dokument ausstellen.

Ohne dieses Dokument wird man ab 2017 an allen Grenzen Probleme haben - sofern "dunkles Holz" an dem Instrument verbaut worden ist. Ein Kaufbeleg reicht an der Grenze nicht.
 
Der Text sagt aber eigentlich was Anderes:
"It does not apply to instruments shipped within the borders of your country or instruments carried for personal use while traveling internationally [unless they contain more than 22 lbs. (10 kg) of the regulated woods]."

...und:

"When shipping musical instruments that include any amount (i.e. fingerboard, back, sides, binding) of Dalbergia or the other newly regulated woods out of your country as part of a commercial transaction, each one must be accompanied by a CITES re-export certificate.

Even if the instrument was made with Dalbergia or the other regulated woods that were acquired before January 2, 2017 - such as a used or vintage instrument - it still must be accompanied by a CITES certificate and marked pre-convention when shipping internationally."


... das sollte s doch für uns weniger blöd machen... (wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob ein Privatverkauf im Sinne der Regelung überhaupt als "commercial transaction" gilt)?

Für Hersteller, Importeure und Händler schaut das anders aus...
 
Für Deine bisherigen Instrumente benötigst Du keine Zertifikate. Die hast Du ja legal erworben. Du musst das nur glaubhaft machen können. Die Behörden schlagen zur Zeit vor, die Bestände JETZT, vor 2017, zu dokumentieren - mit Bildern und Notation der Seriennummern - und das von Dritten bezeugen zu lassen. Ich werde das wohl zwischen den Jahren machen.

Wirf mal einen Blick ins Naturschutzgesetz - da ist von einem "Anscheinsbeweis" die Rede.

Hier noch ein paar weiterführende Infos zur Lage und zu der Praxis, wie sie sich mittlerweile abzeichnet (mir wurde das auch geraten):

http://www.guitar.de/13995.0.html?&...=13936&cHash=adfc03f082aa71ffc3114e0d0e18c531

http://www.gitarrebassbau.de/viewtopic.php?p=107859#p107859
 
Es dreht sich um den Grenzübertritt, Die Zollbehörde ist angehalten, die Rechtmässigkeit (Verkehrsfähigkeit) von diesen Hölzern zu überwachen. Fällt eines ohne Zertifikat auf, ist die Kacke am dampfen. Da hilft kein Kaufbeleg, sie erwarten, wie bei Dir den Ausweis, ein Cites - Zertifikat für das Holz.

Ich denke, dass ein Privatverkaufs - Beleg nur eingeschränkt als Beweis gelten kann, denn da kann man ja schreiben, was man will. So weit ich gehört habe, braucht man die Bescheinigung vom Hersteller, der den Produktionszeitraum und Auslieferungstermin (hoffentlich) an der Seriennummer fest machen kann.
 
Es dreht sich um den Grenzübertritt, Die Zollbehörde ist angehalten, die Rechtmässigkeit (Verkehrsfähigkeit) von diesen Hölzern zu überwachen. Fällt eines ohne Zertifikat auf, ist die Kacke am dampfen.
Das widerspricht aber dem, was bei Reverb steht:
"It does not apply to (...) instruments carried for personal use while traveling internationally"
 

Ich denke, dass es uns behörden nicht so einfach machen werden. Wenn die ein Zertifikat verlangen, wollen sie eines sehen.

Ansonsten kann man Serial Nummern, die z.B. auf einer Neckplate stehen, ja auch leicht mal auswechseln.

Und: Wir brauchen keinen Nachweis über das Datum der Produktion, das Import - Datum ist ausschlaggebend.



Als Nachweis für das Kaufdatum / das Datum des Importes ja, so dass Du nach Vorlage des Belegs dieses Cites - Dokument bekommst. Wenn Du also einen Beleg über den Kauf eines Instrumentes bei T. hast, sollte das selbsterklärend bedeuten, dass es vor diesem Termin gebaut und importiert wurde. Aufgrund dieser Tatsachen kann dann das Regierungspräsidium ein Cites - Dokument ausstellen.

Ohne dieses Dokument wird man ab 2017 an allen Grenzen Probleme haben - sofern "dunkles Holz" an dem Instrument verbaut worden ist. Ein Kaufbeleg reicht an der Grenze nicht.

verbindlichsten Dank für die information. :great:
 
Da bin ich aber froh, dass ich meinen neuen 5-Saiter mit Bubinga-Decke und Voll-Wenge-Hals gestern schon geordert habe.

Für meinen Preci mit Dalbergia nigra Griffbrett hab ich eh ein Zertifikat. Ist aber sowieso sehr unwahrscheinlich, dass der das Land verlässt.
 
Nichts wird so heiss gegessen.. bla bla usw. Nach meiner Info ist das Reisen in der EU kein Problem und für die Schweiz gilt die internationale Obergrenze von 10KG des betroffenen Holzes...da muss man schon um die 15 Bässe anschleppen:D. Nach meinem Urlaub habenich einen Termin beim Amt als auch beim Zoll und bekomme dann Infos bzw. werde mich nach aktueller Lage mit Nachweisen eindecken. Da ich nicht international mit Instrumenten reise wird das nur für einen evtl. Verkauf interessant. Es ist zwar umstandlich ab CITES an sich ist schon richtig und sinnvoll.
 
Digitales Zeitalter, man kommt von der einen Extreme in die Andere.
Mit Kanonen auf Spatzen schießen :weep:
 
was macht man im falle meines westone?
marke nicht mehr existent, produzent nicht mehr existent, bass privat ohne jeden papierkram gekauft...
klar kann man recherchieren, daß es den bass nur in den 80ern gab. aber macht der zoll so was?
 
Wie ich schon schrieb: noch dieses Jahr der Behörde gegenüber den Besitz dokumentieren, möglichst mit Unterschrift Dritter. Das sollte ab kommendem Jahr als Nachweis ausreichen.
 
Wie kann ich das nachweisen, wenn ich mir einen eigen Bass gebaut habe?
Da hebt doch niemand die Rechnung auf, die er vor Jahren bekommen hat, oder das Holz bei einem Schreiner besorgt hat.
Da trifft es wie immer die Falschen und nicht die Die es treffen soll! :evil:
 

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