Ich habe gerade bei einem
Instrumentenanbieter Verkaufsangebote gelesen: "Stratocaster" "Telecaster", "Precision", "Jazzbass"... alle selbstgebaut oder selbst umgebaut. Ist das eigentlich statthaft? Kann man Instrumente unter diesen Namen anbieten? Sind die nicht geschützt? Ich habe hier bei "bassic" erst gelernt dass Begriffe wie "Precision", Fachleute sagen "Preci", anscheinend ein Genrebegriff sind. Bei Autos sagte man irgendwann "Golfklasse"... Wenn man kein Geld damit verdient, schadet man ja niemandem. Aber...
Kann man ein Instrument unter dem Namen "Jazzbass" anbieten, wenn es gar kein Fender Jazzbass ist?
Kann man offensichtlich machen

Ich fürchte aber, das Markenrecht wird
fender da eine deutliche Möglichkeit geben, das zu unterbinden. Egal, wie die Spaltmaße über die Jahre waren, die Markenanwälte bei Fender waren immer auf Zack und sind das heute noch, die Marken haben immer noch Bestand, hier am Beispiel
Jazz Bass. Das was da auf der Homepage steht, wird unter Umständen ziemlich teuer.
Ich hab ja im Parallelfred geschrieben, man sollte mit Verdächtigungen vorsichtig sein. Das hier ist in jedem Fall eindeutiger, als eine vermutete Herkunft der "Rohstoffe" des Anbieters.
Das mit einen "Genrebegriff" die gewerbliche Nutzung einer Marke möglich wäre, ohne daß die Marke grundsätzlich verfällt, wäre mir neu. Wenn ich nicht Urlaub hätte, würde ich vielleicht mal schauen, wer tatsächlich den Begriff "Golfklasse" verwendet hat. "Man" sicherlich, bei Journalisten ist sowas wahrscheinlich solange schwer zu verfolgen, solange sie nicht im Ruch stehen das im Kontext bezahlten Kontents zu tun, diesen Begriff werblich zu verwenden wird sicher schwierig.
P.S.: wer meint, er kann da einfach unter dem Radar fliegen, könnte sich wundern, wie Markenanwälte ihr Geschäft betreiben
