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Ich würde sagen, ab einer gewissen Lautstärke (wahrscheinlich alles was lauter ist als ein kleines Radio) kann man durchaus wegen Ruhestörung belangt werden, egal zu welcher Uhrzeit. Wenn man sowas vorhat, sollte man das auf jeden Fall mit den Nachbarn geklärt haben.
Also solange keine PA aufgebaut wird mit der man ein Zelt beschallen kann und diese bis zum Anschlag aufdreht geht das solange, wie alle Nachbarn Bescheid wissen und einverstanden sind. ...
Sollte man allerdings solche ätzenden Spießer Nachbarn haben die sowieso gegen alles was haben hat man da schlechte Karten, denn denen ist vermutlich selbst ein Akustik Set zu laut.
Liegt aber ja auch daran wo das ganze stattfindet... Auf ner Wiese neben nem Plattenbau, im Garten eines Vorortes oder Dorfs, auf nem Bauernhof (in diesem Fall sollte es wohl keine Probleme geben [])...
Gruß
edit: Gesetz sagt ja (fast überall) bis 10 aber halt nur in "normaler" Lautstärke und ich denke mal das selbst ne Akustik Band diese übersteigt ....