Ich würde gerne eure Erfahrungen dazu hören, welche Erfahrungen ihr mit dem personalisieren von Rechnungen habt (Rechnung mit eurem Namen und voller Anschrift), bzw. einer anonymen Barverkaufsrechnung.
Wir kennen alle diese Kleinanzeigen mit Sätzen wie: " noch drei Monate Restgarantie"
Bullshit!
Es geht mir in erster Linie um die Folgen daraus ob eine Rechnung personalisiert ist oder nicht.
Ich hatte im Rahmen meines Interesses an einem Line6 Helix LT kurzfristig den Kauf eines gebrauchten Gerätes in Betracht gezogen. Diese Geräte sind "filigran" und der Kauf eines Gerätes an dem ich 20-25% spare aber null Händlergewährleistung habe, ist risikoreich.
Der große T und Co, schließen die Abtretung der Gewährleistung in Ihren AGB´s aus (obwohl es sogar Grundsatzurteile gibt, die etwas anderes sagen).
Ich habe mir o.g. Line6 Produkt in die Filiale eines Musikhändlers bestellt. Dort angekommen kann ich zwischen den beiden oben genannten Rechnungen wählen.
Quasi mit oder ohne Namen.
Es geht nicht um die Diskussion warum ich gerade etwas kaufe und mir bereits über solche Dinge wie Abtretung der Gewährleistung gedanken mache, sondern welche Probleme zum Beispiel entstehen könnten, wenn auf der Rechnung nur steht "Barverkaufskunde" (z.b. bei Reklamationen, Versicherungsfällen, Verlust der Rechnung,...). In erster Linie werde ich mich freuen wenn alles so funktioniert wie es soll.
Einerseits wissen viele gar um die Möglichkeit einer Abtretung der Gewährleistung, im Falle eines Gebrauchtverkaufs, anderseits bin ich gespannt auf Erfahrungen, welche ihr mit diesem Thema habt.
Gerne auch Erfahrungen mit Händlern, Herstellern oder auch positive Kulanzfälle.
Wir kennen alle diese Kleinanzeigen mit Sätzen wie: " noch drei Monate Restgarantie"
Bullshit!
Es geht mir in erster Linie um die Folgen daraus ob eine Rechnung personalisiert ist oder nicht.
Ich hatte im Rahmen meines Interesses an einem Line6 Helix LT kurzfristig den Kauf eines gebrauchten Gerätes in Betracht gezogen. Diese Geräte sind "filigran" und der Kauf eines Gerätes an dem ich 20-25% spare aber null Händlergewährleistung habe, ist risikoreich.
Der große T und Co, schließen die Abtretung der Gewährleistung in Ihren AGB´s aus (obwohl es sogar Grundsatzurteile gibt, die etwas anderes sagen).
Ich habe mir o.g. Line6 Produkt in die Filiale eines Musikhändlers bestellt. Dort angekommen kann ich zwischen den beiden oben genannten Rechnungen wählen.
Quasi mit oder ohne Namen.
Es geht nicht um die Diskussion warum ich gerade etwas kaufe und mir bereits über solche Dinge wie Abtretung der Gewährleistung gedanken mache, sondern welche Probleme zum Beispiel entstehen könnten, wenn auf der Rechnung nur steht "Barverkaufskunde" (z.b. bei Reklamationen, Versicherungsfällen, Verlust der Rechnung,...). In erster Linie werde ich mich freuen wenn alles so funktioniert wie es soll.
Einerseits wissen viele gar um die Möglichkeit einer Abtretung der Gewährleistung, im Falle eines Gebrauchtverkaufs, anderseits bin ich gespannt auf Erfahrungen, welche ihr mit diesem Thema habt.
Gerne auch Erfahrungen mit Händlern, Herstellern oder auch positive Kulanzfälle.