TheBass
Well-Known Member
Falls Ihr tatsächlich eine anteilige Aufteilung der Bandkasse zum Ausstieg vereinbart habt, besteht die erste Schwierigkeit darin überhaupt erst einmal den Kassenstand zu Zeitpunkt deines Ausstiegs zu ermitteln. Eine regelmäßige Bilanz wird ja vermutlich niemand erstellt haben, oder ?
Dass ihr die Auszahlungsvereinbarung nur mündlich geregelt habt ist dagegen nicht so tragisch. Mündliche Absprachen gelten ebenfalls als Vertrag.
Steht die Auszahlungssumme dann fest, schickst Du eine formelle Rechnung inkl. Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage). Ist die abgelaufen, kannst Du noch ein bis drei höfliche, schriftliche Zahlungserinnerungen schicken. Das hat noch keine rechtlichen Konsequenzen und setzt auch keine Verzugsfristen in Kraft. Reine Kulanz sozusagen.
Kommt dann immer noch keine Reaktion, wird es Zeit für ein Mahnverfahren. Dann schickst Du eine erste Mahnung mit einem neuen Zahlungsziel (z.B. 14 Tage ab Zustellung) und setzt die Band in Zahlungsverzug. Damit kannst Du den Schuldner in die Haftung für Verzugsschäden (§§ 280, 286 BGB ) und Inkassogebühren setzen. Passiert dann immer noch nichts, schickst Du eine zweite Mahnung und kündigst bei Nichteingang bis zum Zahlungsziel ein Inkassoverfahren zu Lasten des Schuldners an. Und damit meine ich nicht den "bösen Onkel aus Kasachstan". Die Adressen von zugelassenen Inkassounternehmen kannst Du Dir deinem lokalen Amtsgericht besorgen.
Dass ihr die Auszahlungsvereinbarung nur mündlich geregelt habt ist dagegen nicht so tragisch. Mündliche Absprachen gelten ebenfalls als Vertrag.
Steht die Auszahlungssumme dann fest, schickst Du eine formelle Rechnung inkl. Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage). Ist die abgelaufen, kannst Du noch ein bis drei höfliche, schriftliche Zahlungserinnerungen schicken. Das hat noch keine rechtlichen Konsequenzen und setzt auch keine Verzugsfristen in Kraft. Reine Kulanz sozusagen.
Kommt dann immer noch keine Reaktion, wird es Zeit für ein Mahnverfahren. Dann schickst Du eine erste Mahnung mit einem neuen Zahlungsziel (z.B. 14 Tage ab Zustellung) und setzt die Band in Zahlungsverzug. Damit kannst Du den Schuldner in die Haftung für Verzugsschäden (§§ 280, 286 BGB ) und Inkassogebühren setzen. Passiert dann immer noch nichts, schickst Du eine zweite Mahnung und kündigst bei Nichteingang bis zum Zahlungsziel ein Inkassoverfahren zu Lasten des Schuldners an. Und damit meine ich nicht den "bösen Onkel aus Kasachstan". Die Adressen von zugelassenen Inkassounternehmen kannst Du Dir deinem lokalen Amtsgericht besorgen.