gema und lizenzrechte???

EvilEmpire

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hab hier mal ne frage: wir wollen jetzt dann lieder für ne demo aufnehmen, die kommen zusätzlich auf unsere seite und je nach qualität wollen wir sie evtl. verkaufen. das problem dabei ist: einer der songs ist eine anspielung auf die du bist deutschland kampagne, und als solo spielt unser gitarrist einen teil der nationalhymne (nein, hat nichts mit nationalstolz zu tun, ist eher ne kleine verarsche weil sich der song genau dagegen richtet). ist auf der hymne irgend ein recht drauf dass man die nicht verwenden darf wie bei coversongs, oder können wir das weils nur ne kleine passage ist ohne probleme verwenden?
 
Ich meine mich zu erinnern, damals als "Coverband" die Gema-Gebühren für Demotracks dadurch umgangen zu haben, dass wir nur 30sek. Prehears reingesetzt haben.... also wenn Ihr innerhalb eines eigenen Songs 30 sek eine Anspielung auf irgendnen Song macht, so sollte das kein Problem geben.

Ach ja: Gema = Verwertungsrechte; Urheberrecht = (im weitesten Sinne bei Musik) "Lizenzrecht"

 
Zitat:Original erstellt von: moJoe

EvilEmpire - diesem Forum fehlt es an einem Urheberrechtler - verlässliche Antworten zu dem Themengebiet sind rar.

Man braucht kein Urheberrechtler zu sein, um diese Frage beantworten zu können.
1. 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers werden dessen Verwertungsrechte Allgemeingut, jeder kann sie benutzen. Das wusste ich jetzt so, ließe sich aber auch schnell ermitteln. Durch diese Regel konnte z. B. auch Phil Collins schön im Klassikbereich klauen, ohne einen Pence abzuführen.
2. muss also herausgefunden werden, von wem der Song ist und wann der gelebt hat. Das verrät uns Wikipedia in maximal 2 Schritten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland dort unter Nationalhymne geguckt und
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied angeklickt. Dort finden wir

Zitat:
Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponierte.
[...]
Haydn soll dazu Teile der kroatischen Volksweise Stal se jesem verwendet haben.

Ich glaube kaum, daß der gute Haydn älter als ca. 150 Jahre wurde, wer will, kann sich das natürlich noch genauer nachgucken. Desweiteren hat bereits er offensichtlich bereits zumindest tlw. auf Public Domain zurückgegriffen.

Aufpassen muss man natürlich bei den Spitzfindigkeiten: u.U. könnte auch ein bestimmtes Arrangement einem eigenen Urheberrecht unterliegen, andererseits könnte soetwas vielleicht auch grundsätzlich Allgemeingut sein.
Wie auch immer, so lange ihr nicht einfach ein aktuelles Arrangement 1:1 nachspielt, sondern Euch bei der Melodie z. B. an der Midi-Datei auf Wikipedia orientiert (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/25/Das_Lied_der_Deutschen.mid), solltet ihr 0,0 Probleme bekommen. Außer vielleicht wg. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90 a StGB, allerdings dürfte das locker von der künstlerischen Freiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Siehe auch das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Song "Deutschland muss sterben" der Band Slime (www.slime.de bzw. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001103_1bvr058100.html)

hoffe, geholfen zu haben [:D]
 

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