Gecoverte Songs im Internet/Facebook - Rechtlich ok?

Es wurde doch schon mehrfach gesagt: bei Veröffentlichung auf der Homepage ist man selbst gegenüber der GEMA in Verantwortung und muss entsprechend der konkreten Nutzung Gebühren zahlen. Der entsprechende Tarif wurde weiter oben verlinkt. Warum also nochmal anrufen, wenn die Lage klar geschildert worden ist?

Wenn man GEMA-pflichtige Musik auf Youtube oder Facebook lädt, sind die in der Rolle des Veröffentlichenden und müssen ihrerseits GEMA-Gebühren bezahlen.

Deshalb ist es ja auch in den AGB dieser Medien untersagt, Material hochzuladen, an dem man nicht sämtliche Rechte besitzt. Wenn man dagegen verstößt, wird man gegenüber diesen Firmen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. (Das sagt allerdings nichts darüber aus, wie real diese Gefahr ist.)
 
Es wurde doch schon mehrfach gesagt: bei Veröffentlichung auf der Homepage ist man selbst gegenüber der GEMA in Verantwortung und muss entsprechend der konkreten Nutzung Gebühren zahlen. Der entsprechende Tarif wurde weiter oben verlinkt. Warum also nochmal anrufen, wenn die Lage klar geschildert worden ist?

Wenn man GEMA-pflichtige Musik auf Youtube oder Facebook lädt, sind die in der Rolle des Veröffentlichenden und müssen ihrerseits GEMA-Gebühren bezahlen.

Deshalb ist es ja auch in den AGB dieser Medien untersagt, Material hochzuladen, an dem man nicht sämtliche Rechte besitzt. Wenn man dagegen verstößt, wird man gegenüber diesen Firmen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. (Das sagt allerdings nichts darüber aus, wie real diese Gefahr ist.)
Genau. Wenn man ein Stück covert, hat man gegen kein Urheberrecht verstoßen. Allerdings wird, wenn es richtig gut läuft, ein Video davon in Deutschland nicht zu sehen sein, weil Youtube nicht bereit ist, den von der GEMA geforderten Obulus zu zahlen. Und die öffentliche Aufführung selbst ist natürlich GEMA pflichtig. Übrigens sind meines Wissens stark verfremdete Cover eher noch problematischer. Dabei wird das Urheberrecht des Erstveröffentlichen verletzt, nämlich ein Kunstwerk ohne Einverständnis des Erschaffers verändert (im Gegensatz zum 1:1 Cover eines bereits veröffentlichen Stücks, welches ohne Nachfrage nachgespielt werden darf, GEMA-pflichtig natürlich).

PS: Es handelt sich um Laienwissen, so wie ich es verstanden habe
 
Aber so wie Ich es verstehe, wollte die GEMA Euch ans Bein pieseln, weil Ihr ein Lied in der Kneipe gecovert habt und nicht weil Eure Interpretation auf YouTube zu sehen war.

Auf einer eigenen Homepage seid ihr GEMA-pflichtig. Auf einer Plattform die von dritten betrieben wird, ist der Anbieter in der Pflicht.

genau das war der punkt. uns selbst hat niemand ans bein gepisst. youtube war in der pflicht wegen der videos auf ihrer plattform. wir haben aber rasch agiert und die entsprechenden videos gelöscht, bevor youtube da diesen "smily" aktiviert hatte.
der kneipenwirt hat ein problem bekommen, weil in seiner kneipe coversongs gespielt wurden. warum das ein problem war, hab ich nicht begriffen: der spielt jeden verdammten tag in der woche gema-pflichtige musik von der konserve wie jede kneipe und zahlt dafür auch...

was ich damit sagen will: wir hatten eine äußerst geringe reichweite und wurden trotzdem "erwischt". das problem ergab sich aus dem kontext. wenn ihr das bei euch im proberaum ohne publikum filmt (was natürlich etwas lahm ist) oder ein musikvideo a la mtv dreht (was natürlich etwas anmaßend ist bei einem cover), seid ihr wahrscheinlich fein raus, aus den usa kann man euer youtubevideo dann noch sehen.
wenn ihr in der kneipe beim auftritt drehen lasst, scheint es probleme zu hageln, mindestens für den wirt. und den will man sich ja eigentlich warm halten...
 
Übrigens sind meines Wissens stark verfremdete Cover eher noch problematischer. Dabei wird das Urheberrecht des Erstveröffentlichen verletzt, nämlich ein Kunstwerk ohne Einverständnis des Erschaffers verändert (im Gegensatz zum 1:1 Cover eines bereits veröffentlichen Stücks, welches ohne Nachfrage nachgespielt werden darf, GEMA-pflichtig natürlich).
so isses. das nennt sich dann "bearbeitung" und nicht mehr "cover", und man muss es sich vorher genehmigen lassen. eine bearbeitung ist es dann, wenn eine erhebliche eigene schöpferische leistung erbracht wurde, wie zum beispiel das ändern der harmonien oder der melodie. oder des textes. wie man da allerdings zwischen willentlicher eigenleistung und schlichter unfähigkeit unterscheidet, entzieht sich meiner kenntnis.
 
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