Zitat
erzeit sieht es bei dem Import nach Deutschland aus dem EU-Ausland folgendermaßen aus:
[url="
http://www.zoll.de/SharedDocs/Bilde...lltarif_ohne_klammerzusatz.jpg?__blob=normal"]Klick mich![/url]
Kurze Erläuterung:
- Zollwert: Warenwert + Transportkosten* + Versicherungskosten (quasi Gesamtkosten der Bestellung)
- Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer: Gesamtkosten der Bestellung + Zölle + Verbrauchssteuer
- Die Zölle und die Verbrauchssteuer variieren je nach Produktkategorie, die Einfuhrumsatzsteuer beträgt derzeit 19%.
- Wenn der Zollwert unter 150 Euro liegt sind die Waren zollfrei, aber nicht einfuhrumsatzsteuerbefreit.
- Liegt der Zollwert unter 22 Euro oder unterschreitet die Höhe der Abgaben einen Wert von 5 Euro sind die Waren komplett von Abgaben befreit.
*)
Zitat:
[url="http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...rn/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html"]Quelle:[/url] Portokosten und Zollwert
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. Zu beachten ist, dass eine Anmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss, d.h. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.
Im
Einzelfall sieht das also beispielsweise so aus:
Wir wollen in den USA ein Mikrofon kaufen. Es kostet dort 250 $, die Versandkosten (mit Versicherung) belaufen sich auf 50 $ und wir bekommen eine Gesamtrechnung (müssen also die Gesamtrechnung dem Zoll vorlegen (siehe Kasten oben)). Wenn wir das jetzt mit dem Kurs "1 Euro entspricht 1,3333333 $" berechnen wäre der
Zollwert 225 Euro; die Verbrauchssteuer entfällt für das Produkt Mikrofon. Der Zolltarif nach [url="
http://ec.europa.eu/taxation_custom...mDate=20121020&Taric=8518109590&LangDescr=de"]TARIC-Auskunft (Nummer: 8518 10 95 90)[/url] beträgt für die USA (Drittland) 2,50 % des Zollwertes. Es müsste also ein Zoll in Höhe von 5,625 Euro bezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist in diesem Fall 230,625 Euro. Daraus folgt für die Einfuhrumsatzsteuer ein Betrag von 43,81875 Euro. Es müssen also Gesamtabgaben in Höhe von 49,45 gezahlt werden. Der Import aus dem EU-Ausland macht also die Ware knapp 22 % teuerer.
Um sich die ganze Rechnerei zu ersparen kann man
pauschal sagen, dass sich der Import bei einer Einsparung von < 25% nicht lohnt. Im Einzelfall muss man noch abwägen, ob sich das Risiko, die lange Lieferzeit, die Garantieproblematik und die möglicherweise nötigen Zusatzgeräte bei Elektrogeräten (Netztrafo) gegenüber dem (Gebraucht-)Kauf in der EU wirklich lohnen.