GBR Gründung offene Fragen

nicht eingetragener gemeinnütiger Verein
Soweit ich weiß ist jeder eingetragene Verein, erstmal ein nicht eingetragener Verein, oder?

Generell braucht es soweit ich weiß erstmal 7 Leute für einen Verein wovon einer Vorsitz, einer stellv. Vorsitz und einer Kassenwart macht.
Später können 4 von 7 wieder austreten. Die Eintragung erfolgt dann über das Amtsgericht (??). Vorsicht Halbwissen :D
 
Der Unterschied von einem Verein zum e.V. ist die Anerkennung vom Finanzamt nebst Freistellung Bescheid. Neben der Mindestanzahl an Mitgliedern ist ein Zweck des Vereins, eine juristisch saubere Satzung sowie ein gewählter Vorstand erforderlich. Das Ganze muss dann von einem Notar beglaubigt und beim Amtsgericht eingetragen werden. Jährliche Mitgliederversammlungen etc. verstehen sich von selbst. Und: ein e.V. darf keine Gewinne erzielen, allerdings Spendenquittungen ausstellen. Es gibt die Möglichkeit in einem Verein einen gewerblichen Zweig zu installieren. Ohne juristischen Beistand würde ich nicht dazu raten. Habe ich mit meinem Basketball-Verein alles durch ...
 
Der Unterschied von einem Verein zum e.V. ist die Anerkennung vom Finanzamt nebst Freistellung Bescheid. Neben der Mindestanzahl an Mitgliedern ist ein Zweck des Vereins, eine juristisch saubere Satzung sowie ein gewählter Vorstand erforderlich. Das Ganze muss dann von einem Notar beglaubigt und beim Amtsgericht eingetragen werden. Jährliche Mitgliederversammlungen etc. verstehen sich von selbst. Und: ein e.V. darf keine Gewinne erzielen, allerdings Spendenquittungen ausstellen.

"Auch bei den Finanzbehörden, besteht die Möglichkeit, dass ein nicht eingetragener Verein als Verein geführt wird, mit der Folge der Veranlagung zur Körperschaftsteuer und den weiteren steuerlichen Vorteilen eines Vereins. Dazu gehört auch, dass ein nicht eingetragener Verein die Verleihung der Bezeichnung „gemeinnützig“ erhalten kann." Quelle: https://www.vereinswiki.info/node/235
 
"Auch bei den Finanzbehörden, besteht die Möglichkeit, dass ein nicht eingetragener Verein als Verein geführt wird, mit der Folge der Veranlagung zur Körperschaftsteuer und den weiteren steuerlichen Vorteilen eines Vereins. Dazu gehört auch, dass ein nicht eingetragener Verein die Verleihung der Bezeichnung „gemeinnützig“ erhalten kann."
Habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Der "Spaß" mit dem Finanzamt bleibt aber ähnlich. Und glaube mir, dass Thema zu unterschätzen rächt sich ... :nix:
 

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