FÜR EUCH :)

Ohne zu wissen, in welchem umfang da rauskopiert wurde..
Ich sehe es wie die Lehrer: beim Rauskopieren aus dem Internet, fehlt die Eigenleistung vom Schüler. Man sollte es zumindest umschreiben, oder als Zitat kennzeichnen.
Aber ich kenn den Text nicht. Ich will nix sagen.

Was ich eigendlich sagen wollte:
"wikipedia.org ist nicht zitiertfähig!"[:D]
..wie oft mussten wir den Satz schon hören?!

@topic:
großartiger Link. Nicht legal, aber im größeren Maße illegal von denen, die es bei rapidshare hochladen. Da wir wissen (sollten), dass wir es nicht runterladen dürfen, ist es von unserer Seite auch nicht legal. Aber ..naja.
Stress kriegen eh die uploader.
 
irrtum das RUNTERLADEN ist NICHT illegal, das zur VERFÜGUNGSTELLEN (wo auch immer) ist illegal, da ist ein beträchtlicher unterschied ... das hätten die verwertungsgesellschaften gerne dass auch das saugen illegal ist, sind aber bald draufgekommen dass sie damit nicht durchkommen ...

und ad kommentar zur zitierfähigkeit von wikipedia wäre ich auch mal vorsichtig, das ist u.U. nämlich auch zulässig - sogar im wissenschaftlichen kontext
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23435/1.html
http://archiv.twoday.net/stories/2630442/

@ penelope:
ja ich koennte die vorgehensweise des lehrers verstehen wenn er auch die schuelerInnen speziell auf die problematik von kopieren, zitieren etc. hingewiesen hat, ist das unterblieben so gehoert ihm mal verbal eine hinter die ohren

 
Natürlich habt Ihr alle Recht, aber ich denke nicht, dass Sam für diesen Link schon Ärger kriegen kann, weil mir allein das Aufrufen dieser Seite noch nicht strafrechtlich relevant erscheint.

Könnte höchstens sein, dass die verwendeten Grafiken urheberrechtlich geschützt sind, aber das ist dann ein Prob des Blogbetreibers.

Wenn da irgendwas Strafbares passiert, dann erst durch weitergehende Aktionen auf jener Seite ...

Edith: Aber um ganz sicher zu gehen, kann Basschri ja den Link entfernen und die URI nur als Text stehen lassen ...
förb und Alle, die zitiert haben dann natürlich auch ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war heute auf einer Fortbildung zum Thema Medierecht und hab den Referenten, einen Anwalt aus München, mal etwas befragt.

Was hier greift ist der §53 der UrhG.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

[Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
... ]

Da die Schutzfrist für Bücher, Noten, etc. 70 Jahre post mortem beträgt, sind die digitalen Kopien (PDF-Dateien, etc.) auf alle Fälle illegal.

Das Herunterladen einer Datei aus dem Internet ist eine Vervielfältigung. Und da es sich bei den Dateien um rechtswidrig hergestellte Vorlagen handelt, ist somit das Herunterladen dieser Dateien, also deren Vervielfältigung, auch rechtswidrig.

Selbst das Setzen eines Links auf eine Internetseite, auf der offensichtlich rechtswidrig hergestelltes Material angeboten wird (PDFs, MP3s, ...) kann eine Abmahnung zur Folge haben (sog. Störerhaftung). Und die können teuer werden!

Also, das Anbieten von illegalen Dateien im internet und auch der Verweis auf Seiten, wo man solche Dateien bekommt sind bäh!

 

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