Ok, seit Montag darf ich ja theoretisch wieder arbeiten. Da gibt es unterschiedliche Landesregelungen; die hessische ist die liberalste. Am Dienstag dann eine Email meines Verbands, in der sie darüber informierten, dass sie die Behörden um Konzepte gebeten hätten, weil die hessischen Bedingungen zu lasch seien, und dass es ja gar nicht angehe, wenn Kolleginnen dort den ganzen Tag über eine einzige Person über lange Zeit behandelten. Das würde das Infektionsrisiko gegenüber dem Behandeln mehrerer Personen erheblich steigern.
Am Freitag hat dann die Berufsgenossenschaft Richtlinien für Kosmetikstudios veröffenlticht, die schon deutlich über das hinausgehen. Und heute trudelte eine email unseres Verbands ein, die da noch einen drauf gesetzt haben will :
"Unsere Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen bei Gesichtsbehandlungen:
1. FFP2 Maskenpflicht für die Behandler
2. Zeitliche Begrenzung der Termindauer auf maximal 2 Stunden
3. Ausreichende Abstände zwischen den Terminen einplanen für erweiterte
Hygienemaßnahmen
4. Temperaturmessung vor Behandlungsbeginn mit Strahlungsthermometer
Unsere Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen bei Körperbehandlungen:
1. Zeitl. Begrenzung auf max. 3 Stunden.
2. Temperaturmessung vor Behandlungsbeginn mit Strahlungsthermometer
Ein wichtiger Hinweis auch noch für die Kollegen, die Mitarbeiter
beschäftigt haben:..."
Da bin ich wohl nahezu die einzige. Besser gesagt war - aber das ist dort nicht bekannt.
Die vorgeschlagenen zeitlichen Begrenzungen würden mein Geschäftsmodell zerstören - ich könnte dann keine Kundschaft mehr mit weiten Anreisewegen akquirieren - und dass ich das tue, ist einigen der Damen dort schon lange ein Dorn im Auge.