So, getz fass ich datt nochmal zusammen:
1. Es gib zwei Arten Urheberecht des Künstlers an seinem Werk:
Wirtschaftlich: Wer mit seinem Werk etwas tun will, muss es bezahlen. Dafür hat der Künstler meistens dieses Recht an die GEMA abgetreten, die das Geld eintreibt und ungerecht an die Künstler verteilt.
Ideell: Man darf ein Kunstwerk wie eine Komposition nicht ohne Einverständnis des Urhebers abändern. Genau wie die Stadt eine hingestellte Plastik nicht einfach lila färben darf weil es besser zur Umgebung passt, wenn der Bildhauer es nicht möchte. Also: Deutlich abwandeln usw. erfordert eine Anfrage beim Urheber. Das mehr oder weniger notengetreue Nachspielen ist hingegen ohne Nachfrage grundsätzlich erlaubt, sofern der Song einmal veröffentlicht, also auf den Markt geschmissen, wurde. Das darf der Komponist also nicht verbieten. Aber angemessen Geld dafür verlangen, spätestens wenn damit verdient wird, siehe oben (GEMA). Das Einverständnis zum Abwandeln muss beim Künstler selbst angefragt werden und nicht bei der GEMA.
2. Die unter 30sek ist alles erlaubt-Gerüchte sind Kwatsch.
3. GEMA zahlen muss der Veranstalter einer Aufführung. Zum Beispiel ein Wirt. Wenn es auf der Website der Band passiert, ist die Band der Veranstalter, die GEMA verlangt dann ca 170 Euro im Jahr für eine Handvoll Songs. Oder man überlässt der Google-Tochter Youtube die Veröffentlichung, dann ist man fein raus, weil veranstalten tut das dann Youtube. Will man damit Reklame machen, sollte man ein Stück wählen, für das kein Streit zwischen Youtube und GEMA besteht, sonst kann sich das hier kaum einer ankucken, da gesperrt.
4. Für Super olle Songs und Traditionals (zu deutsch: Volksweisen) ist das Urheberecht oft abgelaufen, zumindest wirtschaftlich.
5. Einen Stick zu erstellen/eine CD zu brennen und als Reklame zu verteilen ohne GEMA zu zahlen ist vielleicht ok, vielleicht auch nicht, jedenfalls merkts ja keiner.
6. Persönliche Bemerkung: Was soll ich mit dem Tonträger einer Coverband, die Songs kenne ich doch. Ich will ein Live-Video sehen, ob die eine Party zum Brennen kriegen. Siehe Anmerkung von @TheBass.
Wiederholung von Punkt 1: Wer ein Stück öffentlich abändert, vermeidet nicht die GEMA sondern holt sich evt. noch mehr Ärger mit dem Urheber ins Haus.