@HerrnSchwarz: ja ja, das alte Übel mit dem Markenrecht...
Es sieht so aus, dass es laut Nizza-Konvention 45 Klassen gibt, in
die man sich seinen tollen Produkte-Name (auch Trade Mark genannt)
eintragen lassen kann.
Will nichts anders heissen als: wenn Du Dir "HerrSchwartz-
Zuckergebäck" schützen lässt, so gerätst Du noch lange nicht in
Konflikt mit Intel die sich gerade ihren HerrSchwartz-Chip schützen
haben lassen.
Was "botox" betrifft, so hab ich mir noch nicht die Zeit genommen,
diesbezüglich beim OHIM (den Harmonisierungsfuzzis für Europäisches
Markenrecht) noch bei der WIPO nachzufragen. Ihr könnt das gerne
gerne selber tun (alles on-line abrufbar und grundsätzlich jedem zu empfehlen, der seinem Produkt einen liebevoll kreirten Namen geben möchte. Vielleicht gibt's da ja jemanden, der schon die selbe Idee hatte).
Quintessenz: "botox" mag vielleicht von einer (mir bis dato
unbekannten) Pharma-Firma getrademarked worden sein, aber die spielen
garantiert in einer völlig anderen Liga (bzw. Nizza-Klasse).
My two cents: Matz von LeFay könnte genau so gut sein Meisterwerk "Big Mac" nennen ohne dabei Gefahr zu laufen, dass Verwechslungsgefahr (und darum dreht sich das ganze Markenrecht) zwischen einem Eldel-Bass-Bauer und der Fast-Food-Kette bestehen würde...wobei: sich in die Nähe von sog. notorischen Trademarks (wie Microsoft oder Coca-Cola) zu wagen, ist grundsätzlich keine gute Idee. Die verklagen auch gerne "kleine Fische" wie Billie Gates in der Vergangenheit mehrfach bewiesen hat...
Bin jedoch äussertst gespannt, was die finale Namensfindung bringen wird. Ich find diesen Threat wirklich witzig [
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