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Gast62174
Guest
Klar muss er das Geld an mich zurück überweisen, wenn er es von DHL erstattet bekommt.
Nein,...er muss dir vorher wegen Nichterfüllung eines Vertrages den Betrag rückerstatten. Keine Lieferung vom Verkäufer,.. Vertrag nicht erfüllt.(Eigentum geht über durch Einigung und Übergabe; eine Zahlung oder Gegenleistung bleibt davon erstmal unberührt; die du ja nachweislich, weil vereinbart auch geleistet hast.
Du erhälst erst Eigentum an der Ware, wenn sichergestellt ist, das sie in deinen Verfügungsbereich gelangt ist. (Übergabe durch den Paketdienst)
Dein Verkäufer ist bis zu diesem Zeitpunkt Eigentümer und muss seinen Anspruch bei Fehlleistung des Paketdienstes selber regeln.
Du solltest ihm schriftlich allerhöchstens zweimal eine Lieferfrist setzen,( auf Vertragserfüllung bestehen) mit der Maßgabe vom Vertrag zurückzutreten. (Natürlich wir er dir sagen das der Bass ja beim Paketdienst verschollen sei, aber er hat als Auftrag gebender Versender für die Übergabe zu sorgen, (auch wenn vereinbart ist das ein Käufer die Kosten eines Versandes übernimmt).
Wenn das alles nicht hilft, schalte einen Anwalt ein. Ich weiß, dauert lange, kostet Nerven, und Zeit,..aber lass dich auf nichts anderes ein.
LG