Band-Anzeige bei K-Ebay gelöscht

Stimmt. Aber das entscheidet das Finanzamt, und für die KA ist nicht einsehbar, ob das "Liebhaberei" feststellt (und dann, falls wider Erwarten Einnahmen anstehen trotzdem Steuern will). Als Band ist man automatisch eine GbR und damit gewerblich.

Von daher ist das Verhalten der KA nachvollziehbar. Das Thema ist übrigens unmittelbar eines, sobald man Einnahmen hat. Und wenn diese in Form einer Gage erzielt werden, werden sie auch andersrum seitens des Veranstalters dem FA gemeldet und sind über dessen Buchhaltung erkennbar.
Ihr könnt dann eure Ausgaben auch absetzen ☝️
 
Jetzt dämmert's mir erst :facepalm1: ... ich melde doch einen gewerblichen Account bei K-Ebay an - und die Gebühr dafür kann ich ja als Werbungskosten dann wieder absetzen :-)... wie gut, dass ich nachher noch ein Telefonat mit dem Steuerberater habe :D
 
Ich glaube zum reich werden ist kein Hobby-Band Konzept geeignet und auch im semi-professionellen/professionellen Bereich ist das unlängst schwer geworden ;-)
Leider ist es trotzdem sinnvoll eine ordentliche Buchführung zu betreiben, um dem Finanzamt belegen zu können, daß von den drölfzig Millionen, die man übers Jahr in kleine Clubs erspielt hat, nach Abzug von Spritgeld, Proberaummiete, Saiten, Fellen sonstigem Verbrauchsmaterial und Abschreibung der Anlage und Instrumente nur €1,50 pro Person übrig geblieben sind.

P.S.: dabei fällt mir ein, werden eigentlich Hüte pauschal besteuert? Oder laufen die als freiwillige Zahlung ohne rechtliche Verpflichtung direkt von den Gästen an den Musiker nach § 3 Nr. 51 EStG (Einkommensteuergesetz)?
 
"Absetzen" ist immer so ein großes Wort. Man kann seine Steuerlast mindern, aber zum reich werden ist das Konzept nichts.
Ich finde das Wort nicht groß, nur ggf. nützlich, denn es geht wohl kaum ums reich werden, aber es könnte 1. des Threaderstellers Frage lösen und
2.:

dem Finanzamt belegen zu können, daß von den drölfzig Millionen, die man übers Jahr in kleine Clubs erspielt hat, nach Abzug von Spritgeld, Proberaummiete, Saiten, Fellen sonstigem Verbrauchsmaterial und Abschreibung der Anlage und Instrumente nur €1,50 pro Person übrig geblieben sind.
:bier:
 
Leider ist es trotzdem sinnvoll eine ordentliche Buchführung zu betreiben,

IMMER (nicht nur bei Musikern ;-))

P.S.: dabei fällt mir ein, werden eigentlich Hüte pauschal besteuert? Oder laufen die als freiwillige Zahlung ohne rechtliche Verpflichtung direkt von den Gästen an den Musiker nach § 3 Nr. 51 EStG (Einkommensteuergesetz)?

Zählt das jemand? Das wird doch direkt an dem Abend zwecks Festigung der Geschäftsbeziehung und werbekostentechnisch gleich wieder investiert und versoffen, oder? :D
 

Ich finde das Wort nicht groß, nur ggf. nützlich, denn es geht wohl kaum ums reich werden, aber es könnte 1. des Threaderstellers Frage lösen und
2.:


:bier:
Wie gesagt, viele verwechseln das mit einer Art Vollerstattung, die es natürlich nicht ist. Habe da schon einige verrückte Pläne platzen lassen, da Leute in meinem Bekanntenkreis null Ahnung von unserem Steuersystem hatten.
 
Seltsam, denn wir müssen doch alle jedes Jahr Steuerklärungen machen… 🤔😆
Jaja, schon gut…
 

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