Band-Anzeige bei K-Ebay gelöscht

TomW

V.U. & Nico
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Heute geht's mal ausnahmsweise nicht um betrügerische Verkaufs- oder Kaufabsichten ;-)

Ich hatte für meine Rock/Pop-Coverband schon mehrfach Werbungsanzeige ("Band sucht Auftritte") auf Ebay-Kleinanzeigen veröffentlicht ... es gab auch schon ab und zu den einen oder anderen Interessenten, der uns engagieren wollte ... gestern habe ich die Benachrichtigung von Ebay bekommen, dass mein Inserat gelöscht wurde aufgrund des Hinweises anderer Nutzer auf einen gewerblichen Hintergrund unsererseits :O!....

Ich habe zwar Widerspruch eingelegt, denn wir sind natürlich eine reine Freizeit-Band, also nicht kommerziell und nicht gewerblich unterwegs ... der Einspruch wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass wir ja keine Auftritte nur im Freundeskreis absolvieren und es sich deshalb bei unserer Tätigkeit/Dienstleistung um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt (Hinweis: unsere Band läuft über die beim Finanzamt gemeldete DJ-Firma unseres Schlagzeugers) :rolleyes:....

Wer kann von ähnlichen Erfahrungen mit Ebay berichten? ... ich habe gesehen, dass andere Bands auf dem Portal einen gewerblichen Account haben .... das scheint dann erlaubt zu sein, man müsste die Anzeige dann jedoch mit komplettem Klarnamen, Anschrift, Impressum usw. veröffentlichen ... wir sind auf vielen Portalen vertreten - bei allzu großem Aufwand lassen wir das einfach, denn wir sind nicht auf die Ebay-Kleinanzeigen angewiesen :kaffee:...
 
Fakt ist, Ebay hat recht und ist sogar dazu verpflichtet, euch Einhalt zu gebieten.

Ich habe zwar Widerspruch eingelegt, denn wir sind natürlich eine reine Freizeit-Band, also nicht kommerziell und nicht gewerblich unterwegs ...
seid ihr doch:
(Hinweis: unsere Band läuft über die beim Finanzamt gemeldete DJ-Firma unseres Schlagzeugers) :rolleyes:....

Bzw er ist es, daher kann man da auch nicht wirklich was machen.
 
Fakt ist, Ebay hat recht und ist sogar dazu verpflichtet, euch Einhalt zu gebieten.
Ich halte die Löschung für übertrieben ...

Bzw er ist es, daher kann man da auch nicht wirklich was machen.
Von dieser Firma weiß aber Ebay eigentlich nichts - außer, sie haben ausführlich recheriert ... bzw. Umkehrfrage: jede andere Band, die ihre Gagen ohne Buchführung verrechnet, ist dann nicht-kommerziell und darf Anzeigen schalten?


Egal, die Frage ist: wie geht's weiter? ... wenn ich einen neuen Account als "Gewerblicher Nutzer" eröffne, sollte die Anzeige doch erlaubt sein?
 
Also, solange ihr nicht die absolute Erfolgsrakete des Jahres seid, halte ich das auch alles für übertrieben. Für die allermeisten von uns gilt doch leider, dass mit der Freizeitband nicht wirklich zu versteuerndes Einkommen generiert werden kann. Bei unserem ständigen GAS und den damit einhergehenden Ausgaben macht man ja bis zum Jahresende eher selten einen echten Gewinn. Ohne Gewinn gibt es auch keine Steuerpflicht…
 
Stimmt. Aber das entscheidet das Finanzamt, und für die KA ist nicht einsehbar, ob das "Liebhaberei" feststellt (und dann, falls wider Erwarten Einnahmen anstehen trotzdem Steuern will). Als Band ist man automatisch eine GbR und damit gewerblich.

Von daher ist das Verhalten der KA nachvollziehbar. Das Thema ist übrigens unmittelbar eines, sobald man Einnahmen hat. Und wenn diese in Form einer Gage erzielt werden, werden sie auch andersrum seitens des Veranstalters dem FA gemeldet und sind über dessen Buchhaltung erkennbar.
 
Ich halte die Löschung für übertrieben ...


Von dieser Firma weiß aber Ebay eigentlich nichts - außer, sie haben ausführlich recheriert ... bzw. Umkehrfrage: jede andere Band, die ihre Gagen ohne Buchführung verrechnet, ist dann nicht-kommerziell und darf Anzeigen schalten?

Es ist genau andersrum, Ebay sagt, das was du anbietest muss gewerblich sein, aber du „verschweigst“ das Gewerbe, daher muss was faul sein.

Das geht jeder Band so, nicht euch, weil ebay herausgefunden habt das ihr gewerblich arbeitet.

Gewerblich arbeitet übrigens jede Band, die gegen Geld auftritt.

Da Ebay nicht deinen Account gesperrt oder gelöscht hat, sondern nur die Anzeige halte ich das für deren einziges Mittel.
 
Es ist genau andersrum, Ebay sagt, das was du anbietest muss gewerblich sein, aber du „verschweigst“ das Gewerbe, daher muss was faul sein.

Das geht jeder Band so, nicht euch, weil ebay herausgefunden habt das ihr gewerblich arbeitet.

Gewerblich arbeitet übrigens jede Band, die gegen Geld auftritt.
Naja, das ist eine Definitionsfrage ... nach deutschem Recht gelten Musiker nämlich als "freiberuflich" tätig und müssen demnach kein Gewerbe anmelden (sind also auch nicht Gewerbesteuer-pflichtig), jedoch aber eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen ....
 
Also, solange ihr nicht die absolute Erfolgsrakete des Jahres seid, halte ich das auch alles für übertrieben. Für die allermeisten von uns gilt doch leider, dass mit der Freizeitband nicht wirklich zu versteuerndes Einkommen generiert werden kann. Bei unserem ständigen GAS und den damit einhergehenden Ausgaben macht man ja bis zum Jahresende eher selten einen echten Gewinn. Ohne Gewinn gibt es auch keine Steuerpflicht…
Das festzustellen, obliegt leider dem Finanzamt, auch wenn Du da null Bock drauf hast. Als Band, die gerne eine Gage hätte, wird erstmal eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Ob man dann ein "richtiges"Gewerbe betreibt, unter Kleingewerbe läuft oder gar nicht vom Finanzamt behelligt wird, muss üblicherweise erst dargelegt und vom Amt abgestempelt werden. Das ist auch alles erstmal unabhängig davon, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naja, das ist eine Definitionsfrage ... nach deutschem Recht gelten Musiker nämlich als "freiberuflich" tätig und müssen demnach kein Gewerbe anmelden
Thinkste. Freiberufler sind sie nur, wenn sie ein einschlägiges Studium oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen können. Alle anderen, also
Amateurbands und auch sowas wie die regelmäßig gebuchte tanzmuckespielende Truppe befreundeter Hausmeister gelten als Gewerbebetriebe, i.d.R.als GbR organisiert (was andere Rechtsformen natürlich nicht ausschließt - aber wer setzt schon ne band als GmbH auf).
 
Hallo? Warum Finanzamt?!?!? Kleinanzeigen hat schlicht unterschiedliche Preismodelle für private und gewerbliche Nutzer. So einfach ist das. Wenn sie meinen, Deine Anzeigen seien gewerblicher Natur heißt das schlicht, Du sollst gefälligst dafür latzen. Also, zweites Profil anlegen, als gewerblicher Nutzer, Anzeige schalten, löhnen, schon ist die Wiese grün.
 
Hier habe ich noch einen interessanten Artikel zu diesem Thema gefunden, in dem einige der genannten Punkte bestätigt werden ...

Oh ich liebe Steuerthemen...gut wenn man sowas mal gelernt hat :D

Also:

Fakt ist schon, dass ihr automatisch als Zusammenschluß von Personen, die einen gemeinsamen Zweck erfüllen, rechtlich gesehen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) seid.
Dadurch entsteht aber noch nicht automatisch ein Gewerbe. Ein Gewerbe liegt erst dann vor, wenn ihr gemeinsam eine Tätigkeit ausübt, die eine erlaubte, wirtschaftlich selbständige Tätigkeit ist, bei der ihr auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung, dauerhaft einer Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Die Ausnahme von freiberuflicher Tätigkeit lassen wir mal aussen vor.

Die wirklich wichtigen Schlagwörter sind hier "Rechnung", "dauerhaft" und vor allem "Gewinnerzielungsabsicht".

Wenn ihr nun als Band gemeinsam Auftritte absolviert und dafür den ein oder anderen Taler bekommt ist das noch nicht automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Diese wird es erst dann, wenn vor allem der Punkt der Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist (übrigens, so schwer es ist eine Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen, so schwer kann es auch sein, sie nachzuweisen 8D) Bleiben wir mal dabei:
Sprich, ihr habt Einnahmen aus dieser Tätigkeit auf der einen Seite, denen mit der Ausübung der Tätigkeit verbundene Kosten entgegenzusetzen sind. Bleibt hier unterm Strich dauerhaft (und das ist der Punkt) immer ein Gewinn übrig, dann ist dieser Gewinn in einer "Erklärung zur gesonderten Feststellung von Einkünften" zu ermitteln, wird dann pro Nase anteilig verteilt und ist dann als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Euren jeweiligen Einkommensteuererklärungen auszuweisen.

Dagegen steht - so sieht es das Gesetz - der Tatbestand der "Liebhaberei" und der dürfte in der Regel immer dann vorliegen, z.B. gegen Hut spielt, oder gegen Speisen und Getränke usw. und vor allem, wenn ihr nicht so viele Gigs im Jahr spielt, dass nach der Ermittlung des Gewinns (und man kann sehr viel absetzen ;-)) für jeden von Euch - rechtlich gesehen - mehr als 410 EUR hängen bleiben. Bis dahin müssten Nebeneinkünfte nicht versteuert werden, bis 820 EUR im Jahr werden sie aufgrund der Härtefallregel auch nicht voll besteuert (also defacto eine Grauzone wenn man es ausweiten will für zwei, drei Jahre z.B. - weil sich u.U. erst dann zeigt, dass ihr dauerhaft (!!!) einer entsprechenden gewerblichen Tätigkeit nachgeht und dann, erst dann, solltet/müsstet Ihr ein Gewerbe anmelden und all das machen.

Merchandising usw. ist natürlich auch noch eine Einnahme-Quelle, aber ich glaube kaum, dass Ihr soviele Shirts verkauft, dass das bei einer 5-köpfigen Band zu signifikanten Einnahmen führen dürfte, oder? ;-) Zumal man für ein Shirt, dass man für 15 EUR verkauft ja auch irgendwie mindestens 10-12 EUR EK entgegegenstehen, wenn man nicht in riesigen Stückzahlen einkauft (und wäre das der Fall, dann wären das schon wieder Ausgaben, die erstmal auf der Verlust-Seite stehen, so dass ihr viele Gigs spielen und viele Shirts verkaufen müsstet um den Verlust auszugleichen 8D) - das Thema ist natürlich recht komplex, aber tatsächlich sind m.E.n. 60-70% der reinen "Just for fun"/Hobby-Bands hier unterm Radar. Da hat das Finanzamt tatsächlich auch wenig Interesse dran so etwas nachzugehen - und wenn doch, dann muß man eben in den saueren Apfel beissen und sich hinsetzen und eine Gewinnermittlung erstellen, wo dann am Ende doch relativ schnell klar sein dürfte, dass da nicht viel bei hängen bleibt...

Also erstmal Ball flach halten und schauen, wo man gemeinsam - dauerhaft - hinkommt ;-)


Übrigens als Tip: Die Zahl der Beteiligten einer solchen GbR kann höher sein, als die Zahl der Musiker einer Band - dann würden sich natürlich auch die Gewinne auf mehr Personen verteilen und dann sieht man ja, was am Ende wirklich auf dem Papier hängen bleibt....

Bei Interesse gerne ggf. mehr per PN :-)




Edith sagt, dass ich noch auf einen Satz eingehen muss:

(Hinweis: unsere Band läuft über die beim Finanzamt gemeldete DJ-Firma unseres Schlagzeugers)

Wenn das so ist, dann ist es bereits eine gewerbliche Tätigkeit, hoffe aber, dass er Euch dann auch als Angestellte seines Unternehmens führt ;-)?
Auch da bieten sich noch mal vielzählige Möglichkeiten...

*hust*
*räusper*
 
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