G
Gast27578
Guest
Ich arbeite in einer Steuerberatunggesellschaft.Der Einzige Punkt der wichtig ist für Dich geht so:
Die Strafe für Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung bemisst sich immer nach der Höhe der hinterzogenen/verkürzten Steuer. Wenn Du Dir also sicher sein kannst, dass Du für all das eh keine Steuer zahlen würdest, dann musst Du das auch nie irgendwo melden.
Und Liebhaberei gibt es sehr wohl, wenn auch nicht unter den sieben Einkunftsarten, so aber als Bewertung der Verkluste hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit aus gewerblicher/selbständiger Tätigkeit.
Die Strafe für Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung bemisst sich immer nach der Höhe der hinterzogenen/verkürzten Steuer. Wenn Du Dir also sicher sein kannst, dass Du für all das eh keine Steuer zahlen würdest, dann musst Du das auch nie irgendwo melden.
Und Liebhaberei gibt es sehr wohl, wenn auch nicht unter den sieben Einkunftsarten, so aber als Bewertung der Verkluste hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit aus gewerblicher/selbständiger Tätigkeit.