Ja, da hast du Recht, ich verwechsele immer die Begrifflichkeiten, wenn´s um Garantien geht. Neben der Nichtgewährung des Rücktrittrechts lauert aber noch eine Falle: ab dem Zeitpunkt der sog. Abnahme musst du als Kunde dem Handwerker beweisen, dass er gepfuscht hat. Der lässt dich garantiert...