Warwick BC 40, plötzlich kaputt....

juriX

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Bassix
ß597
Hallo Leute,
ich hoffe auf eure Hilfe.

Gestern den BC 40 eingeschaltet und direkt kam ein sehr lautes und starkes Brummen aus dem Amp, man kann gesehen, dass der Treiber komisch schwingt. Habe direkt Stecker gezogen, dann alle Eingange und Ausgänge ausgestöpselt und alle Regler auf 0 gesetzt. Wieder eingeschaltet, selbes Problem.

Und wenn das nicht schon schlimm genug wäre: Das Teil wurde 2/22 bei Thomann gekauft, d.h. Garantie gerade abgelaufen. Der Vorbesitzer hat es damals nicht mitbekommen, dass man sich für 4 Jahre Garantie hätte registrieren müssen.
Habe bei Warwick angerufen, da ist nichts mit Kulanz oder so :-(:-(


Wird ein wahrscheinlich ein Problem der Verstärker-Schaltung sein oder? Ich würde mich natürlich erstmal selbst auf Fehlersuche begeben, also zumindest aufschrauben und Sichtkontrolle.
Hatte jemand Erfahrung mit ähnlichem Problem?

Danke euch
 
Ich habe halt Bange den Amp einzuschalten, nicht dass der Treiber einen Defekt abbekommt. Vorher den Treiber abzuklemmen und dann Schaltung durchmessen?
Lieber Finger weg! Frag den Erstbesitzer, ob er die Garantieabwicklung beim Händler übernimmt.

(Bitte jetzt keine Rechtsberatung...)
 
Ich empfehle auch erst Garantieabwicklung.
Wenn doch nicht möglich: ab zum Fachmann.
Netzteil und Endstufe ohne angeschlossenen Speaker messen.

Beim letzten Spielen hat sich kein Defekt angekündigt?

Reparatur dürfte ja nicht schwierig sein.
Ist ja keine komplexe Schaltung.

Viel Erfolg
 

..wäre ja glatt interessant, ob da noch ein Transistor-Ausgangspärchen werkelt oder ein TDA 7x...
 
Danke euch erstmal, werde es bei Thomann versuchen, mal schauen was daraus wird...
Wichtig ist, dass nur der Erstkäufer die Garantie erhält. Das müsste also der Vorbesitzer organisieren, sonst sagt Thomann "Nö".
Das gilt sowohl für die zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistung, als auf für die drei Jahre Thomann-Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig ist, dass nur der Erstkäufer die Garantie erhält. Das müsste also der Vorbesitzer organisieren, sonst sagt Thomann "Nö".
Das gilt sowohl für die zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistung, als auf für die drei Jahre Thomann-Garantie.
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Ebenfalls wichtig ist, dass eine Garantie sozusagen übertragbar ist. Das bedeutet, dass auch bei einem privaten Weiterverkauf einer Ware der Garantieanspruch bestehen bleibt. Die Gewährleistung erlischt, sobald ein Produkt weiterverkauft wird. Sie gilt nur, wenn eine Ware oder Dienstleistung von einem gewerblichen Geschäft bezogen werden.

Die Garantie ist also ein freiwilliges Angebot von Unternehmen selbst. Diese haben aber nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Die Gewährleistung hingegen ist ein verpflichtendes Angebot von gewerblichen Verkäufer:innen. Diese haben dafür nichts mit der Garantie zu tun.
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Ebenfalls wichtig ist, dass eine Garantie sozusagen übertragbar ist. Das bedeutet, dass auch bei einem privaten Weiterverkauf einer Ware der Garantieanspruch bestehen bleibt.
Ich meine aber hier schon gelesen zu haben, dass die Thomann 3-Jahres Garantie nur für den Erstkäufer gilt.
 
Ich meine aber hier schon gelesen zu haben, dass die Thomann 3-Jahres Garantie nur für den Erstkäufer gilt.

"Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher ist, zu und kann nicht abgetreten werden." (Hervorhebung von mir.)

"Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit einer Rechnungskopie durch Anforderung eines so genannten "Free-Way-Gutscheines" an das Musikhaus Thomann zurückzusenden." - Was die Erstkäuferin oder der Erstkäufer in ihrem/seinen Kundenkonto auslösen muß.
 

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