Warum darf man sowas???

lazarus_04

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Ich bin heut mal Zuhause geblieben und hatte nichts besseres zu tun als Fernseh zu schauen. Ihrgendwie bin ich auf ner billigen RTL Comedie Serie kleben geblieben die da heißt :"Mitten im Leben".

Als zwischen Musik hat diese welche Serie von der ich schreibe folgendes "Riff":



viele von Euch werden es schon erkannt haben, orginal ist das "Riff" von den Kaiser Chiefs:
http://www.youtube.com/watch?v=JMDcOViViNY

Aber warum darf man sowas? Man erkennt doch ganz klar die Parallelen. Warum zickt die GEMA bei jedem scheiß rum, wenn man als Cover Band auftreten will. Und warum darf das RTL so einfach machen? Ich denke kaum das DIE ihrgendetwas dafür zahlen.
 
schon mal drüber nachgedacht, dass die das einfach lizensiert haben? ist doch ganz normal
 
Nein denke ich nicht. Sonst hätten sie ja das Orginal Lied und Noten nehmen können aber das ist ja definitiv abgeändert worden.
 
Ich kenne das Riff nicht, daher weiß ich auch nicht, wie lange es ist.

Ich habe aber irgendwie in Erinnerung, dass derartige "Kopien" nicht länger als 4 Takte sein dürfen. Ich glaube, das war mal ne Regel, ob die noch Bestand hat, weiß ich allerdings nicht.
 
Es gab mal so nen Fall einer - glaub ich - Autowerbung, die von Muse "Feeling Good" genommen haben. Allerdings ohne die Genehmigung der Band (so Werbemusik hat anscheinend nichts mit GEMA / Suisa etc. zu tun), die den Produzenten auch verboten haben das Lied weiter zu benutzen.
Kurz darauf kam dieselbe Werbung wieder ins Fernsehen; mit einem verblüffend ähnlichen Hintergrundsong....

Möglicherweise reicht es schon, wenn man den Song um 1 Note abändert und den Gesang weglässt oder so...?
 

Einen Song covern oder ihn am Radio spielen darf man ohne weitere Genehmigung - man muss einfach die SIUSA/ GEMA Gebühren bezahlen.
Anders sieht es bei einer Verwendung aus, die über eine blosse Aufführung des Werks hinausgeht, z.B. eben die Verwendung in einem Film: Da braucht es die ausdrückliche Genehmigung des Uhrheberrechtsinhabers. (Die SUISA/GEMA Gebühren sind nach dieser Erteilung nach wie vor fällig)

All die Regeln, wieviel Takte übernommen werden dürfen und wieviele Töne man abändern muss/darf, sind keine. Da werden einzelne Gerichtsurteile fälschlicherweise als allgemeingültige Regeln gehandelt.
Habt ihr euch schon mal gefragt, was Musikwissenschafter machen? Sie treten unter Anderem bei Urheberrechtsprozessen als Experten auf, denn ein Richter ist mit der Beurteilung, ob es sich bei einer Tonfolge um ein Plagiat einer existierenden Komposition handelt, schlicht überfordert. Dieser Thread zeigt die Problematik sehr schön auf: Während für Lazarus der Klau offensichtlich ist, kann ich die Ähnlichkeit kaum erkennen. Jenachdem wer von uns zwei auf dem Richterstuhl sässe, würde das Urteil anders ausfallen.

 

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