Steuern! Abschreibungszeitraum in Deutschland?

Klaus

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Hallo liebe Kollegen,

da ich beabsichtige mir demnächst einen etwas teuereren Bass-Combo (Markbass mit 2 x 10 speakern im Wedge / Monitor Gehäuse) zu kaufen, würden mich mal zwei Dinge interessieren:

1. Wie lang ist der übliche kürzeste Abschreibungszeitrum der in Deutschland für Bassamps (bzw. Musikequipment in dieser Art) steuerlich anerkannt wird. Habe was von ca. 5 Jahren hier gelesen. Stimmt das, oder kann es auch kürzer sein?

2. Habe letztes Jahr einen Bass für 399,-- Euro gekauft auf dessen Rechnung dummerweise noch 5,-- Euro Versand mit draufgepackt wurden. Ist das Teil jetzt kein GWG (über 400 Euro) mehr? Wie sieht es bei Bässen aus. Wie lange ist da der Abschreibungszeitraum?

3. Wenn ich schon dabei bin. Habe woanders gelesen, dass man den Fahrtweg zum Übungsraum bzw. zu Gigs auch absetzen kann. Wie viel ist hier der anzusetzende Betrag pro km? Sind das gefahrenden Kilometer (also z.B. 2 x 50 km für einen 50 km entfernten Gig) oder kann man hier - wie auch als Angestellter bei Entfernung Arbeitsweg - nur einmal die Entfernung ansetzen).

Wäre klasse wenn mir hier jemand - möglichst mit Erfahrung in dem Bereich - weiterhelfen kann.

Vielen Dank,

Klaus
 
Also die übliche kürzeste Abschreibung gibt es nicht. Es gibt eine AfA Liste in der aufgeführt ist über wieviele Jahre man etwas abschreiben muß. Mancher Steuerberater geht aufs ganze und versucht den Abschreibezeitraum zu verkürzen. Die Abschreibung richtet sich ja immer nach den ungefähren Zeitraum des Nutzens. Also was die Damen und Herren Finanzbeamten meinen wie lange etwas nutzbar ist.

GWG gehen seit der umstellung auf Euro bis 410,00 Euro. Also alles im grünen Bereich.

Der Fahrtweg der sich einmalig ansetzen lässt, ist der zur Arbeitsstätte. Alles andere sind Fahrtkosten (die Fahrtkosten zur Arbeit sind ja Werbekosten)
Der Fahrtkostenersatz beträgt hier (pro km)

für eigenen PKW: 0,30€
Motorrad: 0,13€
Moped/Mofa: 0,08€
Fahrrad: 0,05€
 
Hi,

ich kann mit der neusten Praxis nicht dienen, habe aber vor ca. 10 Jahren für unsere damalige Showband (65 Auftritte/Jahr) die Steuererklärung gemacht.

Wir haben die Instrumente auf 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter kannst Du sofort abschreiben, MUSST aber nicht.

Fahrten zur Probe hatte ich wie Fahrten zur Arbeitsstätte angesetzt (einfacher Weg), Fahrten zum Auftritt wie Dienstreise (tatsächlich gefahrene KM). Zusätzlich habe ich dann noch Verpflegungsmehraufwand angesetzt (8-12 Stunden Abwesenheit).

Ich weiss nicht genau, was davon noch gilt, aber damals ging es...

Rentiert es sich denn überhaupt für dich, den Amp anzusetzen? Das Problem ist, wenn Du einmal mit der Steuererklärung anfängst, lassen sie Dich so schnell nicht mehr aus den Krallen... Und absetzen kannst Du Musikequipment eh nur von den Einnahmen, die Du aus Musik hast.

Und wenn Du schon anfängst, abzusetzen, denk auch dran, dass Du das Equipment, welches Du jetzt schon hast, ebenfalls absetzen kannst. Dazu musst Du eine Anfangsbewertung vornehmen und dann die Abschreibungszeiträume festlegen.

Vorsicht mit dem Restwert. Wenn nach AfA Ende das Equipment weiter benutzt wird oder verkauft wird hast Du theoretisch sonstige Einkünfte (Veräusserungsgewinn).

Macht Ihr die Steuererklärung als GdbR (Band) oder jeder sein Zeugs für sich???
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi miteinander,

viele wertvolle Informationen sind hier zu finden: [URL]http://www.mediafon.net/ratgeber.php3?si=466fbb626ba45&lang=1&view=
[/url]
Leider gibts in der Afa-Liste keine Nutzungsdauer für Instrumente u.ä. Aber sicher könnt Ihr das Finanzamt überzeugen, daß durch den häufigen Transport und die Nutzung bei den vielen Gigs die Technik nach 5 Jahren verschlissen ist und ersetzt werden muß. Allerdings hat auch schon mal ein Finanzgericht enschieden, daß eine 300-jährige Geige eine Nutzungsdauer von 100 Jahren hat (Abschreibung = 1%/Jahr). Vor Gericht und auf See....

Gruß Roni
 
Wenn mich nicht alles täuscht gibt es in der AFA-Tabelle den Posten Audio-Geräte/Verstärker und der Satz ist 7 Jahre. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums gibt's die:

http://tinyurl.com/ypv7bf

Und es sollte auch möglich sein dass du den degresiv abschreibst. Zum Restwert: so weit ich weiß hast du nur dann Veräusserungsgewinne, wenn du den Amp dann auch verkaufst. Wenn du ihn behälst, führst du einfach den sog. Erinnerungswert also den Restwert weiter. Um den Restwert möglichst klein zu halten kannst du die Abschreibemethode auch umstellen, sobald du linear einen höheren Betrag abschreiben kannst als deggressiv.

http://tinyurl.com/yuhj9e

Viel Spaß beim Steuererklärung machen [:D]
 
Hallo nochmal,

das bezieht sich aber auf Audio-Geräte usw. die im Büro (Geschäftsausstattung) herum stehen meine ich. Unter dem Gesichtspunkt der Steuer-Optimierung (falls das ein Thema ist) würde ich den Amp 5 Jahre abschreiben bis zum symbolischen Restwert von 1€ und zu diesem Wert ins Privatvermögen überführen (1€ Einkommen). Und privat für 10.000,- verkaufen [:D] VG roni
 

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