Rücktritt bei Ratenkauf

J.K.

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Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage zu Ratenkäufen.
Gesetzt den Fall, man kauft ein Produkt, z. B. ein Musikinstrument bei einem Händler (in Deutschland) auf Ratenkauf, finanziert durch die Hausbank des Händlers und das Produkt weist sehr schnell (in den ersten sechs Monaten) nicht behebbare Mängel auf und der Händler kann auch keinen gleichwertigen Ersatz beschaffen, weshalb der Käufer das Produkt zurückgibt und vom Kaufvertrag zurücktritt, wer müsste dann die Kosten für die Auflösung des bestehenden Kreditvertrages tragen, der Händler oder der Käufer? Ist der Händler auch dazu verpflichtet, bereits durch den Kunden bezahlte Zinsen diesem zurückzuerstatten?
Wer kann mir weiterhelfen?
 
genau das wird thema meines nächsten semesters in zivilrecht sein. aus jetziger sicht würde ich meinen man kann zurücktreten und bekommt sein geld erstattet. wie es sich mit den zinsen beläuft kann ich nicht genau sagen, aber ich meine auch die müsste man zurückverlangen können; siehe §§ 346f., 323 I BGB

vermutlich kann man auch schadensersatz verlangen - siehe § 437 III BGB - das könnte ich in einem viertel jahr genauer erläutern.

grüße
 

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