Proberaum ohne Mietvertrag - Rückzahlung der Kaution

ORA

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Bassix
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Hi,

meine Band und ich sind gerade in einen neuen Proberaum umgezogen. Die anderen Bandmitglieder haben ca. 1 Jahr lang in dem alten Raum geprobt, wo ich vor ca. 5 Monaten dazugestoßen bin. Wir haben dort 4x im Monat geprobt und dafür am Anfang des Monats alle gebuchten Stunden auf einmal bezahlt. Meine Band hat damals keinen Mietvertrag unterschrieben und wurde nicht über eine Kündigungsfrist informiert, musste allerdings eine Kaution zahlen. Jetzt sind wir sehr kurzfristig rausgegangen (Mitteilung am 20. Oktober und Umzug in den neuen Raum zum 1. November) und der Betreiber des Proberaums behält die Kaution ein, da er behauptet, es gäbe eine einmonatige Kündigungsfrist.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit Mietverträgen und Kündigungsfristen? Kann man hier von einem mündlichen Mietvertrag sprechen? Ich kenne die Details leider nicht 100%ig, da ich damals nicht dabei war, aber es gibt definitiv keinen schriftlichen Mietvertrag und es wurde nie eine Kündigungsfrist erwähnt (laut Band). Hat jemand zu dem Thema Erfahrungen gemacht oder Tipps für mich?

Liebe Grüße,
Alex
 
Jetzt sind wir sehr kurzfristig rausgegangen (Mitteilung am 20. Oktober und Umzug in den neuen Raum zum 1. November) und der Betreiber des Proberaums behält die Kaution ein, da er behauptet, es gäbe eine einmonatige Kündigungsfrist.
Das war nicht so schlau so schnell rauszugehen, da man auch bei mündlichen Mietverträgen sich an Kündigungsfristen halten muss die auch bei mündlichen Mietverträgen gelten. Mündliche Mietverträge sind nicht automatisch ohne Frist.
 
Eine einmonatige Kündigungfrist ist ziemlich gütig.
Deswegen würde ich zahlen und fertig.
 
Zahlen müssen wir ja nichts mehr, denn das Geld liegt ja schon vor in Form der Kaution, die jetzt einbehalten wird (eine Monatsmiete). Trotzdem sind wir sehr froh, dass wir die Chance genutzt haben und in den neuen Proberaum eingezogen sind, der traumhaft ausgestattet ist und schon fast einem kleinen Studio nahekommt. In Berlin kann man wirklich lange suchen (mit unserem Budget)...
 

Die Kündigungsfristen für Gewerberäume ohne schriftliche Abweichung regeln Paragr. 580, 580a BGB, also mind. fast 6 Monate, „am 3. Tag des Quartals zum Ende des nächsten Quartals“. Also so wie es @Mudskipper schon geschrieben hat. In einem schriftlichen Mietvertrag kann ich das abändern.
 
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Die Kündigungsfristen für Gewerberäume ohne schriftliche Abweichung regeln Paragr. 580, 580a BGB, also mind. fast 6 Monate, „am 3. Tag des Quartals zum Ende des nächsten Quartals“. Also so wie es @Mudskipper schon geschrieben hat. In einem schriftlichen Mietvertrag kann ich das abändern.
Ich hab da was durcheinander gebracht. Bei Garagen und Lagerräumen ist es idR 1 Monat. Und meistens werden Proberäume als solche vermietet.
 
Zahlen müssen wir ja nichts mehr, denn das Geld liegt ja schon vor in Form der Kaution, die jetzt einbehalten wird (eine Monatsmiete).
Eine Mietkaution ist kein Mietersatz. Die dient dazu, eventuelle Schäden, die am Mietobjekt entstanden sind und die der Mieter nicht bis zum Mietende behoben hat, abzudecken.
Miete schuldet Ihr weiterhin!
 
Für den Vermieter ist die Sache jetzt durch. Er behält die Kaution ein, anstatt dass wir die Miete zahlen...
 

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