MP3 Converter

allerbässt

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Moin, liebe Leute,

ich habe mir den Youtube-MP3-Converter aufs Laptop gezogen. Funktioniert einwandfrei. Jetzt kann ich mir die Audiospur von den YT-Videos auf die Festplatte ziehen.

Meine Frage jetzt aber: Wie sieht das rechtlich aus? Erfüllt das den Tatbestand des Schwarzbrennens? Muss ich damit rechnen (nur mal so theoretisch) "verknackt" zu werden?

Ich bin da unsicher, aber vielleicht kennt ja eine/r von Euch die aktuelle Rechtslage. Vielen Dank für die Antwort/en.
 
...Und da fast überall WMG drinhängt, schränkt sich die Auswahl auch immer weiter ein.
Also ich würds bleiben lassen. Nicht unbedingt, wei ldie REchtslage nicht eindeutig sein könnte, sondern weil ich dabei Gewissensbise hätte. Anders ist das natürlich bei Live-Aufnahmen.
 
Streammitschneiden ist wahrscheinlich nicht erlaubt, also in digitaler Form, da dabei die Inhalte ja unverändert abgegriffen werden. Ein Analogmitschnitt ist allerdings, wie beim Radio, vollkommen legitim. Also wenn du auf Nummer sicher gehen willst gehst du aus der Soundkarte raus (aus dem Analogputput) und wieder in deine Soundkarte rein und nimmst es dort auf.
Ob das aber sinnvoll ist, sei dahingestellt. Bei schlechten Soundkarten hast du natürlich Wandlerverluste, bei Youtube-Sound ist der Sound aber so mies, dass du selbst wenn du das auf eine gute alte MC spielen würdest und es dann von der wieder redigitalisierst keine großen Einbusen zu verzeichnen hättest.
 
Die Soundqualität ist nicht das entscheidende Kriterium. Ich will einige Songs aufnehmen, um bei der Bandprobe schnell mal das Original hören zu können. Wenn es um die Qualität und den Hörgenuss geht, würde ich mir eher die CD kaufen. Aber "nur" wegen eines neuen Stückes (was dann vielleicht doch verworfen und nicht gespielt wird) gleich eine CD kaufen, naja... Also vom moralischen Standpunkt sollte man es machen (damit der Künstler von seiner Arbeit auch was hat), aber manchmal ist einem eben das Hemd näher als die Hose...
 
Zitat:Original erstellt von: allerbest

Die Soundqualität ist nicht das entscheidende Kriterium. Ich will einige Songs aufnehmen, um bei der Bandprobe schnell mal das Original hören zu können. Wenn es um die Qualität und den Hörgenuss geht, würde ich mir eher die CD kaufen. Aber "nur" wegen eines neuen Stückes (was dann vielleicht doch verworfen und nicht gespielt wird) gleich eine CD kaufen, naja... Also vom moralischen Standpunkt sollte man es machen (damit der Künstler von seiner Arbeit auch was hat), aber manchmal ist einem eben das Hemd näher als die Hose...

Naja, dem Künstler zahlt ihr ja dann über die GEMA bei Aufführung der Stücke (falls ihr live spielt und auch GEMA zahlt) seinen Anteil.
 
Ähem ... es gibt doch diesen kleinen Internet-Browser "Opera", den man auf einen Stick ziehen kann. Soll angeblich keine Spuren auf dem PC hinterlassen, wenn man damit ins Internet geht. Das mache ich nämlich ab und zu auf einem anderen PC (der einen schnelleren Internet-Zugang hat als mein eigener). Kann der Besitzer des PC´s nun Schwierigkeiten kriegen? (Will ich wiederum nun auch nicht.) Ist da irgendeine Art von Identifizierung möglich? Dann sollte ich es vielleicht sein lassen...
 
Also: ich nehme die gegebenen Hinweise ernst - auch den von Blackjack bezüglichder IP!
Möchte nur noch etwas ergänzen: (Vielleicht war ich gestern abend etwas knapp):
Sowohl "Opera" wie auch der "free youtube to mp3 converter" sind bei Chip (immerhin kein kleiner Hinterhof-Laden) zu bekommen. Zum ersten auf der entsprechenden Seite wörtlich:
"Opera@USB basiert auf der offiziellen Build des Alternativ-Browsers, ist aber speziell für den mobilen Einsatz - beispielsweise auf einem USB-Stick - optimiert und muss nicht installiert werden.
Die mobile Version von Opera macht keine Registryeinträge, beeinflusst nicht Einstellungen des Standardbrowsers oder anderen installierten Browsern am Rechner und hinterlässt keine Dateien am Gastrechner."
Zum zweiten (Youtube-Converter) wird in einer langen Forumsdiskussion bei CHIp mehrfach von einem Moderator die Legalität betont - soweit man die herunter geladenen Sachen nicht wiederum verbreitet.
Auch das ist natürlich - wie immer - eine Version der Wahrheit. (Problem: Wenn in Youtube selbst etwas illegal hochgeladenes steht!)
Wahrscheinlich ist das Problem zur Zeit nicht lösbar - aber wie gesagt: ich danke für die ernt gemeinten Hinweise!
 

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