Hörbeispiele auf Webseite - Wie richtig mit Gema umgehen?

jhaist

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Bassix
ß8.205
Hi,
wir möchten auf unsere Webseite den Besuchern einen Eindruck der Band geben. Diese spielt Gema-pflichtige Musik. Gewollt sind Ausschnitte (irgendwas zwischen 10 und 30s) mehrere Stücke, die man online abspielen kann (Streaming). Das Ganze dient der Werbung der Band und ist kostenfrei. Es werden also keine ganzen Werke veröffentlicht.
Ich habe bei der Gema nachgeschaut, aber nicht wirklich passendes gefunden. Am ehesten passt noch der Tarif VR-OD 9, der aber mit einer Mindestzahlung von 20,- pro Monat zu Buche schlägt. Das ist für unseren Zweck natürlich realitätfremd.
Hat da jemand eine Lösung, evtl. eine Ausnahmeregelung von der Gema oder gar eine Regelung, dass die Gema für diesen Zweck keine Gebühren verlangen darf?
VG Jörg
 
Falsch, der richte Tarif wäre: Tarif VR-OD 10. Und hier legt die GEMA folgendes fest: "Bietet der/die Lizenznehmer/-in dem/der Endnutzer/-in zusätzlich zu dem Download-Angebot zum Zwecke der Verkaufsförderung Ausschnitte von Musikwerken mit einer Länge bis zu 90 Sekunden im Streaming-Verfahren und ohne Möglichkeit der endgültigen Abspeicherung auf einem Speichermedium des/der Endnutzers/-in (sog. „Hörproben“) an, so beträgt die zusätzliche pauschale jährliche Vergütung hierfür 180 €."
Wenn man dann noch den Gemeinwohlnachlass (15% weniger bei nachgewiesener Ehrenamtlichkeit) in Anspruch nehmen kann, dann werden statt 180,- nur noch 153,- pro Stück fällig.

Da der zitierte Text nicht ganz auf unser Nutzungsbeispiel passt, meine Frage: Hab ich das richtig verstanden?
 

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