fernandes
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Hallo, näheres zum Thema Waren im Ausland kaufen. Da es Firmen weltweit gibt, die sehr gute Instrumente, Amps usw. herstellen aber keinen Vertrieb in Deutschland haben, kann man gerne direkt bestellen. Ebenso exclusive Gerätschaften die auf dem Gebrauchtmarkt ein Bruchteil des Neuwerts kosten und dadurch finanzierbar werden, bzw. Raritäten, die ganz selten angeboten werden. Nun, so ein Teilchen ist schnell gekauft, mit PayPal noch schneller bezahlt und der Versand ist weltweit kein Problem, nach paar Tagen klingelt der freundliche Paketträger an der Haustüre. Da man ja wissen sollte, dass der Paketbote das Paket nur rausrückt, wenn man es mit Bargeld auslöst, in Höhe von ca. 25 % des bezahlten Warenwertes. Dafür gibt es auch eine Quittung.
Eine weitere Variante, es flattert ein Schreiben vom Zoll ins Haus, dass man doch einen Auslandsartikel abholen könne. Anders verhält es sich beim Zoll, da entweder die Rechnung nicht beigelegen war oder sonstige Ungereimtheiten eine persönliches Vorstellung notwendig machen. Als erfahrener Käufer nimmt man die Rechnungen mit, Ebayverkaufskopien, eventuellen Schriftverkehr und eine Kopie der PayPal-Überweisung. Mein subjektiver persönlicher Eindruck beim Zoll ist, dass die Beamten in fast jedem Bittsteller einen kriminellen Schmuggler und Steuerbetrüger vermuten. Aber das ist eine andere Geschichte. Soweit so gut. Der Grund meines Berichts ist, dass ich einen Bass in der Schweiz bestellt habe und es mir entfallen war, dass es keine EU ist. Somit kamen zu dem bereits bezahlten Betrag noch paar Hunderter für Umsatzsteuer, Zoll und wasweissichnoch dazu. Tja, wieder Lehrgeld bezahlt. Allerdings tröste ich mich dass es sich hierbei um einen raren Bass handelt, den es auf dem Markt selten bis gar nicht mehr gibt. Vielleicht sollte ich noch schnell etwas in Grossbritanien vor dem Brexit bestellen, womöglich muss es dann auch verzollt werden.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
P.S.: Die Pädagogen und Lektoren unter uns bitte ich um Nachsicht und ggf. um Korrektur.
Eine weitere Variante, es flattert ein Schreiben vom Zoll ins Haus, dass man doch einen Auslandsartikel abholen könne. Anders verhält es sich beim Zoll, da entweder die Rechnung nicht beigelegen war oder sonstige Ungereimtheiten eine persönliches Vorstellung notwendig machen. Als erfahrener Käufer nimmt man die Rechnungen mit, Ebayverkaufskopien, eventuellen Schriftverkehr und eine Kopie der PayPal-Überweisung. Mein subjektiver persönlicher Eindruck beim Zoll ist, dass die Beamten in fast jedem Bittsteller einen kriminellen Schmuggler und Steuerbetrüger vermuten. Aber das ist eine andere Geschichte. Soweit so gut. Der Grund meines Berichts ist, dass ich einen Bass in der Schweiz bestellt habe und es mir entfallen war, dass es keine EU ist. Somit kamen zu dem bereits bezahlten Betrag noch paar Hunderter für Umsatzsteuer, Zoll und wasweissichnoch dazu. Tja, wieder Lehrgeld bezahlt. Allerdings tröste ich mich dass es sich hierbei um einen raren Bass handelt, den es auf dem Markt selten bis gar nicht mehr gibt. Vielleicht sollte ich noch schnell etwas in Grossbritanien vor dem Brexit bestellen, womöglich muss es dann auch verzollt werden.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
P.S.: Die Pädagogen und Lektoren unter uns bitte ich um Nachsicht und ggf. um Korrektur.