GEMA-Pflicht als veranstalter

trubstetasse

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hallo,
wir werden im januar unsere record release party veranstalten. dazu haben wir einen club gemietet, treten also selber als veranstalter auf.

aus der homepage der gema werd ich leider nciht ganz schlau :-( daher hoffe ich einfach mal auf eure erfahrungen.
normaler konzertabend mit anschließender party. die party wird vom club veranstaltet, fällt also nciht mehr in unseren zuständigkeitsbereich. anzugeben bei der gema wäre nur das konzert. insgesamt werden zwei bands auftreten, beide nicht gema-mitglied und es werden keine coverlieder gespielt. auch in überbrückungsphasen bei musikwiedergabe wird nur gemafreies wiedergegeben.
muss man denen was zahlen in einem solchen fall? weil ganz einsehen tu ich das nicht, da die gespielten werke nicht bei der gema geschützt sind.
 

Nein, da müsst ihr nichts zahlen.
(Ich setze jetzt einfach mal voraus, dass die Songs auch nicht bei einer anderen Verwetungsgesellschaft angemeldet sind; dann würde es wieder anders)

 
Zitat:Original erstellt von: trubstetasse

hallo,
wir werden im januar unsere record release party veranstalten. dazu haben wir einen club gemietet, treten also selber als veranstalter auf.

aus der homepage der gema werd ich leider nciht ganz schlau :-( daher hoffe ich einfach mal auf eure erfahrungen.
normaler konzertabend mit anschließender party. die party wird vom club veranstaltet, fällt also nciht mehr in unseren zuständigkeitsbereich. anzugeben bei der gema wäre nur das konzert. insgesamt werden zwei bands auftreten, beide nicht gema-mitglied und es werden keine coverlieder gespielt. auch in überbrückungsphasen bei musikwiedergabe wird nur gemafreies wiedergegeben.
muss man denen was zahlen in einem solchen fall? weil ganz einsehen tu ich das nicht, da die gespielten werke nicht bei der gema geschützt sind.

Das Problem könnte höchstens dann auftreten, wenn die Gema die anschließende Party nicht als eigenständige Veranstaltung wertet, sondern mit dem Gig als Einheit betrachtet. Ruf die einfach mal an.
 
hi,
danke für eure schnellen antworten. wir planen sowas halt zum ersten mal und ich wollt mich heute mal ein bisschen über den gema-kram informieren. als ich dann im tarifrechner auf knappe 200€ gebühren gekommen bin, ging meine kinnlade runter.
also unsere musik ist bei keinerlei verwertungsgesellschaft angemeldet. wir haben zwar coverlieder im repertoire, werden diese an dem abend aber nicht aufführen. also nur songs, die von uns geschrieben wurden.
da wir unsere zweitband noch suchen, werden wir denen als auflage stellen nur gema- bzw. sonstige verwertungsgesellschaftsfreie (klingt irgendwie komisch) zu spielen. da das aber manchmal so ne sache ist und man sich vllt nicht dran hält, könnte man einen vertrag vereinbaren, der die gesamten gema-kosten auf den abwälzt, der sich nciht an die vereinbarung hält.

edit: der letzte teil klingt zwar hart, aber wir planen das ganze sowieso schon finanziell recht knapp und sind schon froh, wenn wir mit knappen gewinn (<100€) da rausgehen.


der club wird per vertrag bis zu einer gewissen uhrzeit gemietet. da wir also ab dann nciht mehr mieter sind, sollte offensichtlich sein, dass wir auch nciht mehr veranstalter sein können.
 
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die gema ist ein verein, keine behörde, die beweislast liegt bei ihnen, nicht bei euch.
es gibt auch schon einge threads zu dem thema, mit leuten die schon diverse erfahrungen gemacht haben mit diesem verein..such mal nach diesen.
 
Zahlen müsst ihr bei ausschliesslich gemafreiem Material nicht, aber die Veranstaltung bei der Gema anmelden müsst ihr trotzdem.
Falls nicht und die erfahren irgendwie davon, darf die Gema einfach annehmen, dass gemapflichtiges Material gespielt wurde und das entsprechend berechnen. Eine Beweispflicht haben die in dem Fall nicht.

Listet die Songs (Auch die von der Vorband) bei der Gema am besten auf und schreibt dazu, das die nicht bei der Gema gemeldet, also gemafrei sind. Entprechende Meldelisten für die Songs gibt es im Netz zum download auf der Gemaseite.

Und vor allem: Traut dort niemanden über den Weg. Das ist ein ganz übler Geierverein, der euch NICHT vernünftig beraten wird oder sonst irgendwie eine kompetente Auskunft erteilen wird.
 
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Zitat:Original erstellt von: Oli Wan

die gema ist ein verein, keine behörde, die beweislast liegt bei ihnen, nicht bei euch.
Das stimmt, wie FDragon schon sagte, leider nicht (übrigens einer der Hauptkritikpunkte an der GEMA)

Der Veranstalter ist in jedem Fall verpflichtet, die Veranstaltung bei der GEMA (ja, einem Verein!) anzumelden.
Auch muss in jedem Fall der Vordruck ausgefüllt und abgegeben werden auf dem steht, welche Songs gespielt wurden, und wer sie komponiert hat.
Ob das dann Stücke von GEMA-Mitgliedern sind prüfen die selbst.

Im Falle der GEMA stehen die antiken Rechtsgrundsätze auf dem Kopf, denn dort gilt "in dubio contra reo". "Im Zweifel gegen den Ageklagten".

Ich wäre übrigens nicht mal sicher, ob ihr in dem Fall wirklich Veranstalter seid, bzw. aus GEMA Sicht als solcher zählt.

Zumindest mit der Bezirksdirektion Wiesbaden habe ich in Sachen Kunden- (bzw. Nichtkunden-) freundlichkeit gute Erfahrungen gemacht.
In der Regel habe ich nach einem Tag eine Antwort darauf, wie in meinem momentanen Fall vorzugehen ist.

Und ich schreiben die vor jedem Gig direkt an. Die wollen ja etwas von mir, das darf die ruhig Arbeitszeit kosten. Selbst wenn ich den Vorgang schon kenne, die Rache des kleinen Mannes ... :D
 
Wenn ihr nur einmalig wegen dem CD Release als Veranstalter auftreten wollt würd ich mir das gut überlegen, ob es keine Alternativen dazu gibt.
Es gibt da ja auch noch andere Punkte ausser der GEMA zu beachten wie KSK, Haftpflichtversicherung und einiges mehr. Als Veranstalter trägt man da einiges an Risiko und Pflichten. Ich glaube auch nicht, dass eine normale Haftpflichtversicherung einspringt wenn du als Veranstalter was machst und jemandem fällt eine Box auf den Fuss oder noch schlimmerers.
 
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