naja, nicht für die schweiz.
in deutschland sieht es so aus:
schaden durch einen dritten: der dritte haftet nach §823 Bürgerliches Gesetzbuch, allerdings für den Zeitwert (Neupreis - Abnutzung). Das bringt einem bei Amps relativ wenig, bei Instrumenten je nach dem genausowenig.
Sowas deckt eine privat Haftpflichtversicherung. Im Falle des Veranstalters (bezieht sich auch auf Personen, die er für die VA beschäftigt) eine entsprechende Versicherung.
Zum Thema Autoversicherung: Nach deutschem Recht zahlt die Autoversicherung nichts. Versichert sind nur Teile, die mit dem Fahrzeug verbunden sind, bzw. für seinen Betrieb erforderlich sind (z.b. Ersatzreifen), und z.b. im Falle eines Radios einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Man kann aber z.b. eine teure Radioanlage per Antrag auch mitversichern - wenn der Versicherer mitmacht.
Verstärker und Instrumente, sprich "Hausrat" ist über die Autoversicherung nicht versichert.
Hierfür mußt du in den allgemeinen und speziellen Bedingungen deiner Autoversicherung nachlesen, ich gehe aber davon aus, das es in der Schweiz nicht wesentlich anders ist also in Deutschland.
Zum Thema Hausrat: Was deine Klausel anbelangt - ist dein Proberaum bei dir zuhause? In dem Fall bräuchtest du nach deutschem Recht eigentlich keine spezielle Klausel, da auch von dritten in deinen Hausrat eingebrachte Gegenstände mitversichert sind. Wichtig ist hier immer die Versicherungssumme. Der Wert der Hausratgegenstände sollte sich in etwa mit der Versicherungssumme decken, um Abzüge wegen Unterversicherung zu vermeiden. Ich habe allerdings keine Ahnung wie das in der Schweiz funktioniert.
Ist der Proberaum außerhalb, eventuell sogar in einem Industriegebiet in einem unbewohnten Haus, kann ich mir schwer vorstellen, das sowas preiswert versicherbar ist. Hier würde ich schlicht und einfach mal bei mehreren großen Versicherungen anfragen. Nicht bei einem Vertreter, sondern direkt in der Zentrale.
Es gibt in der Hausrat eine bedingungsgemäß zeitlich beschränkte Aussenversicherung, die mitvereinbart werden kann. Diese deckt aber nur Einbruchdiebstahl/Raub aus Gebäuden.
In der (deutschen) Hausratversicherung sind im groben folgende Gefahren versichert/versicherbar: Feuer, Explosion (Sengschäden per Klausel), Sturm/Hagel, Leitungswasser, Schäden durch Überspannung, Elementarschäden (z.b. Vulkane, Erdbeben, Lawinen...).
Einbruchdiebstahl/Raub ist nicht einfacher Diebstahl. d.h. ein einfacher Diebstahl von der Bühne oder durch das offene Fenster des Proberaumes ist nicht versichert.
Es gibt in Deutschland Instrumentenversicherungen, die sind aber idR "nicht für Rockmusiker" und dergleichen, und oft nichts anderes als eine abgespeckte Hausratversicherung.