Basshole
Well-Known Member
Aber die Lieferung der korrekten Ware - wie beschrieben - ist ja auch einklagbar. Keine korrekte Ware - kein Geld. Das Geld wird erst ewinklagbar, wenn der Verkäufer erfüllt - sprich die korrekte Ware liefert. Wenn - ist es ein Zug-um-Zug-Geschäft. Und Bauschi kann die Kohle erst treuhänderisch hinterlegen, sich den Bass zukommen lassen, um zu prüfen, ob es der beschriebene Bass ist.Zitat:Original erstellt von: cellkirk74
Ganz unabhängig von ebay wird die Kaufpreisforderung aber mit dem Ende der Auktion fällig und damit einklagbar,
basshole
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