2 Fragen zu Covern

So, hab eben mit ihm telefoniert. Musste ich eh, da konnte ich die Frage kurz einschieben.

Übernimmt man eine Melodie oder Textfrakmente komplett, braucht man vorher die Zustimmung des Urhebers. Nimmt man eine Melodie oder Textfrakmente als Vorlage, ändert man zum Beispiel den Rhythmus oder schreibt auf einem bestehenden Rhythmus neue Harmonien, so ist das erlaubt. Ist man sich nicht sicher, ob man komplett übernimmt oder nur "bearbeitet", kann man das prüfen lassen. Musikwissenschafler können da Gutachten drüber ausstellen.

Eine Parodie stellt jedoch einen Sonderfall da. Sie ist erlaubt, auch wenn sie das komplette Playbach benutzt oder den kompletten Text. Da gibt es aber strenge Regeln. Einfach einen Text vom englischen ins deutsche übersetzen, ist keine Parodie. Sie sollte schon zynische, ironische, sarkastische oder kritische Elemente enthalten.
 
Uiuiui, das wird doch komplizierter, als ich gedacht habe . . .

Ich habe den Text von "Billie Jean" - nicht wortwörtlich sondern nur sinngemäß - ins Deutsche übertragen und ironisch, auf Sächsisch nacherzählt. Das sollte schon als Parodie gelten, oder?
(also nicht nur wegen der Mundart - der Text ist auch im Hochdeutschen lustig! Das Sächsische unterstreicht das nur noch etwas . . .)
 
Ich denke schon, kenn mich da aber nicht genau aus. Weiß nur das, was ich dazu geschrieben hab... leider ;-)
 

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